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Neuer SCHUFA-Score: Risiko für junge Verbraucher


12 Kriterien statt Blackbox: Wie transparent ist der neue SCHUFA-Score wirklich?

Seit dem 17. März 2026 gilt ein neuer SCHUFA Score, der die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einer einheitlichen Grundlage bewerten soll. Die Reform verfolgt das Ziel, das Bonitätsscoring transparenter und verständlicher zu gestalten. Hintergrund sind insbesondere europäische Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die die Auskunftei zu mehr Offenheit verpflichten. Dennoch bleibt die zentrale Frage bestehen, ob der neue SCHUFA-Score tatsächlich zu mehr Transparenz und Fairness führt oder ob weiterhin bestimmte Gruppen, insbesondere junge Verbraucher und datenarme Personen, strukturell benachteiligt werden. 

Neuer SCHUFA-Bonitätsscore: Was hat sich geändert?

Kern der Neuerung ist die Umstellung auf ein einheitliches Punktesystem, das die Bonität auf einer Skala von 100 bis 999 bewertet. Gleichzeitig wurde die Anzahl der berücksichtigten Kriterien deutlich reduziert. Statt einer Vielzahl von Faktoren fließen nun zwölf klar benannte Merkmale in die Berechnung ein. Diese sollen es ermöglichen, den eigenen Bonitätsscore besser nachzuvollziehen und die Bewertung transparenter zu machen. Zu den berücksichtigten Faktoren zählen unter anderem bestehende Vertragsverhältnisse, frühere Zahlungsstörungen sowie auch bestimmte Verhaltensindikatoren wie Anfragen bei Banken, Telekommunikationsanbietern oder Online-Händlern. Auch der Zeitpunkt eines Umzugs kann sich auf den SCHUFA-Score auswirken. Gerade diese Kriterien zeigen jedoch, dass Transparenz nicht automatisch mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist. 

Führt eine allgemeine Datenarmut zwangsläufig zu einer schlechteren Kreditwürdigkeit?

Trotz der angestrebten Vereinfachung bleibt ein systematisches Kernproblem bestehen: die sogenannte Datenarmut. Der SCHUFA-Score basiert auf vorhandenen Informationen über das wirtschaftliche Verhalten  einer Person. Fehlen solche Daten, etwa weil bewusst auf Kredite verzichtet wurde oder nur wenige Vertragsbeziehungen bestehen, kann dies zu einer schlechteren Bewertung führen. Da das Scoring-Modell auf einer statistischen Wahrscheinlichkeit beruht, fehlen der SCHUFA bei diesen Personen die positiven Vergleichswerte aus der Vergangenheit. Dies kann paradoxischerweise dazu führen, dass die Kreditwürdigkeit niedriger eingestuft wird als bei Personen, die zwar viele Schulden haben, diese aber regelmäßig bedienen. Für Betroffene bedeutet dies oft schlechtere Konditionen bei Kreditabschlüssen, obwohl ihre tatsächliche finanzielle Situation tadellos ist. Besonders betroffen sind hiervon junge Verbraucher, die naturgemäß über eine geringere Datenhistorie verfügen. Sie können weniger positive Erfahrungswerte vorweisen. Hinzu kommt, dass bestimmte Lebensumstände, wie häufige Umzüge während Ausbildung oder Studium, im Rahmen des Bonitätsscoring negativ berücksichtigt werden können. Auch ein berufsbedingter Umzug, der in jungen Jahren häufig vorkommt, wird oft als Instabilität gewertet und führt zu Punktabzügen. Wer also flexibel bleibt und häufiger den Wohnort wechselt, riskiert eine Verschlechterung seiner Bonität, selbst wenn jede Rechnung stets pünktlich bezahlt wurde. Dadurch werden Lebensentwürfe, die von Mobilität und Flexibilität geprägt sind, mittelbar benachteiligt. Aus rechtlicher Perspektive stellt sich hier die Frage, ob eine solche mittelbare Benachteiligung mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung vereinbar ist. 

Mehr Transparenz oder weiterhin Blackbox beim SCHUFA-Score?

Obwohl die SCHUFA mit dem neuen Modell mehr Transparenz verspricht, bestehen weiterhin Informationsdefizite. Verbraucher können zwar besser nachvollziehen, welche Kriterien grundsätzlich in die Bewertung einfließen. Allerdings bleibt oft unklar, welche konkreten Score-Werte Unternehmen im Einzelfall verwenden und wie stark einzelne Faktoren tatsächlich gewichtet werden. Gerade im Bereich standardisierter Vertragsentscheidungen, etwa im Online-Handel oder bei Mobilfunkverträgen, dürfte der SCHUFA-Score weiterhin eine zentrale Rolle spielen. In der Praxis besteht daher das Risiko, dass Entscheidungen automatisiert auf Grundlage des Scores getroffen werden, ohne dass eine individuelle Prüfung erfolgt. 

Fehlerhafte Daten und ihre Auswirkungen auf den SCHUFA-Score

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Qualität der zugrunde liegenden Daten. Fehlerhafte oder unvollständige Einträge können erhebliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben. In solchen Fällen liegt es regelmäßig an den Betroffenen, die Unrichtigkeit nachzuweisen und eine Korrektur zu veranlassen. Rechtlich stehen Verbrauchern jedoch verschiedene Ansprüche zu, insbesondere das Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten. Diese Ansprüche können sowohl gegenüber der SCHUFA als auch gegenüber den meldenden Unternehmen geltend gemacht werden. 



Was bedeutet der neue SCHUFA-Score für junge und datenarme Verbraucher?

Für junge Verbraucher und Personen mit geringer Datenhistorie gewinnt der bewusste Umgang mit der eigenen Bonität weiter an Bedeutung. Es ist ratsam, regelmäßig Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies kann über die kostenfreie Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO erfolgen. Darüber hinaus sollten Verbraucher aufmerksam reagieren, wenn Verträge abgelehnt oder nur zu ungünstigeren Konditionen angeboten werden. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, gezielt nach den Gründen zu fragen und gegebenenfalls weitere Informationen zum verwendeten Bonitätsscore einzuholen. 


SBS LEGAL - Kanzlei für Datenschutzrecht

Der neue SCHUFA-Score stellt zweifellos einen Fortschritt in Richtung Transparenz dar. Die vereinfachte Struktur und die nachvollziehbare Punktevergabe erleichtern es Verbrauchern, ihre Kreditwürdigkeit besser zu verstehen. Gleichwohl zeigt sich, dass die grundlegenden Herausforderungen des Bonitätsscoring fortbestehen. 

Haben Sie Fragen zum neuen SCHUFA-Score? 

Unsere Anwälte und Anwältinnen im Datenschutzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und IT-Recht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der SCHUFA durchzusetzen und fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen. Kontaktieren Sie uns gern!

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