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Neues aus dem EU-Parlament: Data-Act wurde verabschiedet


Bereits im Februar 2022 wurde der Vorschlag für das Europäische Daten-Gesetz (Data-Act) von der Kommission vorgelegt. Nun gibt es Neues aus dem EU-Parlament und der Rat der EU erfolgreich Einigungen erzielen können: Der Data-Act wurde verabschiedet. Wir haben für Sie eine umfassende Zusammenfassung aller wichtigen Informationen für Sie:

Data-Act: Eine der bedeutendsten politischen Einigungen

Motivation des Gesetzesvorschlag war vor allem das ungenutzte Potenzial, denn ein erheblicher Teil der industriellen Daten bleibt ungenutzt. Vor allem durch die Revolution des „Internet of Things“ (IoT) wird das Wachstum exponentiell vorangetrieben. Prognosen zufolge soll das Datenvolumen in den kommenden Jahren enorm ansteigen.

Internet of Things (IoT)

Unter "Internet of Things", zu deutsch "Internet der Dinge" versteht man die Vernetzung von physischen Geräten und Objekten über das Internet. Die Geräte sind mit Sensoren und Softwares ausgestattet, um Daten zu sammeln, auszutauschen und etwaige Aktionen auszuführen. Zweck des Ganzen ist es die Kommunikation und Automatisierung zwischen den Geräten zu ermöglichen, um intelligente Entscheidungen, neue Anwendungen und effiziente Prozesse in vielfältigen Bereichen wie Haushalten, Industrien, Gesundheitswesen und Verkehr zu ermöglichen.


Der Data-Act – Sinn und Zweck

Sinn und Zweck des Data-Acts ist, die Datenwirtschaft der EU zu stärken. Dies soll durch die Freisetzung von industriellen Daten und die damit verbundene Zugänglichkeit und Nutzung erreicht werden, indem industrielle Daten freigesetzt und deren Zugänglichkeit und Nutzung optimiert werden. Schlüsselelement soll ein wettbewerbsfähiger und zuverlässiger europäischer Cloud-Markt sein. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Vorteile der digitalen Revolution von allen geteilt werden.

Inhalt des Data-Acts – Die konkreten Maßnahmen

Mit dem Data-Act werden verschiedene Maßnahmen eingeführt, um die oben genannten Ziele zu erreichen.

Wir haben die zentralen Maßnahmen für Sie zusammengetragen:

Datenzugriff:

Der Data-Act beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung des Datenzugriffs: Nutzern von vernetzten Geräten soll es ermöglicht werden auf die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten generierten Daten zuzugreifen. So sollen Benutzer diese Daten mit Dritten teilen können und dadurch zu einer Förderung von Aftermarket-Diensten und Innovationen beitragen. Hersteller werden dabei dazu angeregt in hochwertige Generierungen von Daten zu investieren. Dabei bleiben ihre Geschäftsgeheimnisse weiterhin geschützt.

Schutz vor unfairen Vertragsbedingungen:

Des weiteren beinhaltet der Data-Act Schutzmaßnahmen gegen unfaire Vertragsbedingungen. Es soll vor allem die einseitige Auferlegung von Bedingungen verhindert werden. Der Fokus liegt auf fairen Verhandlungen, besonders im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es soll ihnen ermöglicht werden selbstbewusster am digitalen Markt teilzunehmen.

Mechanismen zur Gefahrenabwehr

Der Data-Act führt Mechanismen für öffentliche Einrichtungen ein, um in Fällen von öffentlichen Notfällen wie Überschwemmungen oder Waldbränden auf Daten des privaten Sektors zugreifen zu können. Dies trägt zu einer effizienten Gefahrenabwehr bei.

Mehr Möglichkeiten zu Angebotswechseln von Kunden:

Der Data-Act soll auch Regelungen zum Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten einführen. Kunden sollen die Freiheit bekommen zwischen verschiedenen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert, die Auswahl auf dem Markt erweitert und rechtswidrige Datenübertragungen abgesichert.

Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards

Der Data-Act zielt darauf ab, die Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Standardisierungsstrategie zu fördern. Hierunter versteht man Vorgaben oder Spezifikationen, die sicherstellen, dass verschiedene Systeme, Plattformen oder Geräte miteinander kommunizieren und nahtlos zusammenarbeiten können.

Hintergrund des Data Acts – das Daten-Governance-Gesetz

Das Daten-Governance-Gesetz von November 2020 dient als Vorreiter des Data-Acts.  Es klärt ergänzend, wer aus Daten Werte schaffen kann und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Diese Initiative geht auf die im Februar 2020 verkündete Europäische Datenstrategie zurück, die ihrerseits darauf abzielt, die EU als führend im Zeitalter unserer datengetriebenen Gesellschaft zu positionieren. Gemeinsam sollen die Initiativen einen einheitlichen Markt schaffen, der dem ungehinderten Datenfluss innerhalb der Europäischen Union zwischen verschiedenen Sektoren ermöglicht. Hiervon werden vor allem Verbraucher, Unternehmen, Forscher, öffentliche Verwaltungen und die Gesellschaft insgesamt profitieren. Die getroffenen Maßnahmen sollen insgesamt die Zusammenarbeit und Innovationen fördern und europäische Industrien, sowie Bürger durch datenbasierte Lösungen stärken.

Wann wird der Data-Act in Kraft treten?

Bis zur Umsetzung eines Gesetzesvorschlags vergeht üblicherweise einige Zeit. Der Vorschlag wurde im Februar 2022 gemacht und soll das bereits seit 2020 bestehende Daten-Governance-Gesetz ergänzen. Die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat muss nun durch die beiden Mitgesetzgeber förmlich genehmigt werden. Nach erfolgter Annahme tritt das Daten-Gesetz am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird 20 Monate nach Inkrafttreten anwendbar. Daher wird es voraussichtlich 2025 in Kraft treten.

Das Ziel der Initiativen ist es, gemeinsam einen einheitlichen Markt zu schaffen, der den freien Datenfluss innerhalb der Europäischen Union und zwischen den Sektoren ermöglicht. Vor allem Verbraucher, Unternehmen, Forscher, öffentliche Verwaltungen und die Gesellschaft im Allgemeinen werden davon profitieren. Die Zusammenarbeit und Innovation werden durch den Data-Act gefördert, und europäische Industrien sowie Bürger werden durch datengetriebene Lösungen gestärkt.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Datenschutzrecht

Der Datenschutz und damit das Datenschutzrecht ist für Unternehmen heutzutage wichtiger denn je, mit ihm einher kommen immer neue Herausforderungen, die ständig neue rechtliche Fragestellungen aufwerfen. Mit dem neuen Daten-Gesetz, dem Data-Act, der voraussichtlich 2025 in Kraft tritt, werden neue Problemfelder und Fragen aufgeworfen, vor allem bezüglich der geplanten Maßnahmen. 

Haben Sie noch Fragen rund um den Data-Act?

Der Data-Act wird einige Auswirkungen auf Unternehmen, vor allem auch die Förderung von KMU haben. Unsere fachversierten Anwälte im Datenschutzrecht stehen Ihnen bei jeglichen Belangen und Probleme beiseite. Wir prüfen die Auswirkungen, die das Gesetz auf Sie hat und schöpfen die Möglichkeiten spezifisch für Ihr Unternehmen aus.

Kontaktieren Sie uns noch heute und seien Sie dem Data-Act einen Schritt voraus! 

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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