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EU-Geldwäsche-Paket und was Sie dazu wissen müssen


Mit dem neuen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche hat die Europäische Union am 9. Juli 2024 die zentralen Weichen gestellt. Das umfassende Regelwerk legt einen EU-weiten Standard im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest. Die Vorgaben sind für alle Mitgliedstaaten einheitlich und ersetzen damit weitgehend bestehende nationale Richtlinien.

Was bedeutet die neue und 6. Geldwäsche Richtlinie für die EU?

Im Zentrum stehen die neu erlassene (EU 2024/1640) und die direkt anwendbare 6. „Geldwäsche-Verordnung“ (EU 2024/1624). Beide Vorschriften wurden nach ihrer Annahme durch das Europäische Parlament am 24. April 2024 und der Veröffentlichung im Amtsblatt am 19. Juni 2024 verbindlich. Ziel ist ein einheitliches und lückenloses Kontrollsystem, das die Finanzströme innerhalb der EU transparenter und sicherer gestaltet.

Für verpflichtete Unternehmen, Organisationen und deren Berater rückt die Notwendigkeit zur Überprüfung bestehender Abläufe in den Vordergrund. Die Mitgliedstaaten erhalten eine Frist von drei Jahren, um die neuen Vorgaben umzusetzen: Bis spätestens zum 10. Juli 2027 muss die 6. Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht übertragen sein. Parallel dazu wird ab diesem Datum die Geldwäsche-Verordnung unmittelbar in allen EU-Ländern Geltung entfalten – und hebt damit nationale Bestimmungen, etwa das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), in vielen Punkten auf.


Was sind die Inhalte des Geldwäsche-Pakets?

Das Maßnahmenpaket umfasst drei zentrale Elemente. Dazu gehören, wie bereits erwähnt, die übergeordnete EU-Verordnung, die künftig für einheitliche Regeln in allen Mitgliedstaaten sorgt. Ergänzt wird dies durch die Schaffung einer speziellen EU-Aufsichtsbehörde, die die effektive Umsetzung und Koordinierung der Vorschriften überwacht. Zusätzlich erfolgt eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien, um spezifische Anforderungen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten festzulegen.

Wichtige Eckpunkte im Überblick:

  • AMLR: Direkt anwendbare EU-Verordnung, Harmonisierung der Geldwäschevorgaben ab Anfang 2025
  • AMLA: EU-weite Aufsichtsbehörde
  • Überarbeitete Richtlinien: Neue branchenspezifische Vorschriften, Umsetzung in nationales Recht

Was ist die AMLA?

Im Frankfurter Messeturm entsteht mit der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) eine zentrale EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Unter der Leitung von Bruna Szego, vormals Banca d’Italia, werden hier bis Ende 2027 rund 432 Mitarbeiter tätig sein. Die Gründung der AMLA basiert auf der Verordnung (EU) 2024/1620, die Teil des aktuellen EU-Geldwäschegesetzespakets ist.


Welche Veränderungen kommen auf Unternehmen und Privatpersonen zu?

Mit dem neuen Geldwäschepaket wird die europaweit einheitliche Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 € stärker überwacht. Große Bargeldtransaktionen werden so gezielt eingeschränkt. Dazu wird die Pflicht zur Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten ausgeweitet: Unternehmen müssen nun noch sorgfältiger die Eigentümerstrukturen offenlege. Der Mittelherkunftsnachweis gilt insbesondere bei komplexen Gesellschaftsformen und Konstruktionen wie Stiftungen oder Trusts.

Auch der Anwendungsbereich der AML-Vorgaben wird angepasst. Während bisher Kunsthändler und Kunstlagerhalter im Fokus standen, rücken jetzt Händler hochwertiger Güter wie Edelmetalle und Edelsteine stärker in den Blickpunkt. Die allgemeine Verpflichtung für den Kunsthandel entfällt hingegen, was im Kontext der neuen Bargeldobergrenze steht. Darüber hinaus behalten die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, weitere Risikosektoren als verpflichtete Unternehmen einzustufen.

Neu ist die explizite Einbeziehung von Fußballvermittlern und Profifußballvereinen bei bestimmten Transaktionen. Die Anforderungen an die Prüfungspflichten (Due Diligence) steigen insgesamt: Besonders bei risikobehafteten Kunden und internationalen Geschäften sind tiefergehende Prüfungen vorgeschrieben. Die Kundensorgfaltspflichten werden künftig digital gestützt, wodurch eine Identitätsprüfung und Überwachung von Transaktionen zum Großteil elektronisch erfolgen müssen.

Ferner wird die Definition des wirtschaftlich Berechtigten neu gefasst, was besonders aufwendige Prüfungen bei verschachtelten Beteiligungsstrukturen nach sich zieht. Die Kategorie der politisch exponierten Personen (PeP) wird dafür erweitert, etwa um Geschwister bedeutender Regierungsmitglieder, und unterliegt so strengeren Anforderungen. Kundeninformationen müssen zudem in kürzeren Abständen aktualisiert werden: Hochrisikokunden jährlich, reguläre Kunden alle fünf Jahre. Für eine vereinfachte Prüfung bleibt kein längerer Turnus möglich. Die deutsche Aufsicht setzt diese verkürzten Fristen bereits seit Februar 2025 um.

Wichtigste Änderungen im Überblick:

  • Begrenzung von Barzahlungen auf maximal 10.000 €
  • Ausgeweitete Transparenzpflichten für wirtschaftlich Berechtigte
  • Erweiterter Anwendungsbereich auf Händler von Edelmetallen und Edelsteinen
  • Entfall der pauschalen Einbeziehung des Kunsthandels
  • Mitgliedstaaten können weitere Sektoren als verpflichtete Unternehmen bestimmen
  • Aufnahme von Fußballvermittlern und Profifußballvereinen in den Anwendungsbereich
  • Verschärfte Prüfungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere bei Risiko- und Auslandsgeschäften
  • Verpflichtende Nutzung digitaler Tools zur Identitäts- und Transaktionsprüfung
  • Neue Definition wirtschaftlich Berechtigter, erweiterter PeP-Begriff
  • Verkürzte Fristen zur Aktualisierung von Kundeninformationen (1 Jahr bei Risikokunden, 5 Jahre bei Standardkunden)

Weitere Maßnahmen gegen Geldwäsche im Überblick

Eine weitere Säule der neuen Geldwäschevorschriften ist die Einführung eines einheitlichen Immobilienregisters in allen EU-Staaten. Das neue Register soll die Eigentumsverhältnisse transparenter machen und den Mitgliedstaaten einen schnellen Zugriff auf die Daten ermöglichen. Ausländische Unternehmen, die seit 2014 Immobilien in der EU erworben haben, müssen ihre Besitzverhältnisse offenlegen. Die erfassten Informationen werden zentral hinterlegt und in nationale Register aufgenommen.

Im Bereich Kryptowährungen verschärft das EU-Geldwäsche-Paket die Anforderungen ebenso deutlich. Künftig müssen Transaktionen ab 1.000 € sowie alle grenzüberschreitenden Überweisungen lückenlos dokumentiert werden. Erfasst werden hierbei sowohl Absender- als auch Empfängerdaten, um Geldwäsche über Kryptowährungen gezielt einzudämmen.

Weiterhin legt das Maßnahmenpaket einen Schwerpunkt auf die Überwachung besonders vermögender Personen mit einem Gesamtvermögen von über 50 Millionen Euro. Für die Gruppe gelten jetzt verschärfte Prüfpflichten, um Geldwäsche-Risiken frühzeitig zu erkennen.


Was müssen Sie jetzt tun?

Kritiker des neuen Geldwäsche-Pakts warnen vor einer wachsenden Überwachung, Einschränkungen der Bargeldfreiheit und möglichen Datenschutzrisiken. Die Komplexität des bereits heute schwer verständlichen Regelwerks dürfte weiter zunehmen und birgt das Risiko, Geschäftsabläufe unnötig zu erschweren. Zugleich bleibt die effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein wichtiges Ziel. Der Gesetzgeber steht vor der Aufgabe, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und unternehmerischer Handlungsfreiheit zu wahren.

Für Unternehmen gilt es jetzt, frühzeitig zu handeln. Zunächst sollten bestehende Prozesse und Systeme sorgfältig geprüft und eventuelle Lücken aufgedeckt werden. Eine Anpassung interner Richtlinien für die Kundenidentifikation, das Risikomanagement und die Transaktionsüberwachung sind nötig, unterstützt durch gezielte Mitarbeiterschulungen und Investitionen in digitale Lösungen. Der Anwendungsbereich der neuen Vorgaben sollte individuell geprüft werden, um neue Pflichten rasch zu erkennen. Gerade größere Betriebe mit komplexem Kundenportfolio müssen bereits ab jetzt Vorbereitungen treffen, da keine längeren Übergangsfristen zu erwarten sind. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die Veröffentlichungen von AMLA, EBA und EU-Kommission im Blick zu behalten, um auf etwaige neue Anforderungen schnell reagieren zu können.


SBS LEGAL – Kanzlei für Wettbewerbsrecht

Stehen Sie vor neuen Herausforderungen durch die verschärften Vorschriften des EU-Geldwäsche-Pakets? Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen an die Transparenz, Kundensorgfalt oder Dokumentationspflichten erfüllt? Müssen Sie Ihre internen Abläufe an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen oder drohen bereits Ermittlungen wegen Verstößen im Bereich der Geldwäsche-Compliance?

Sie haben noch Fragen zur Geldwäsche oder zum Wirtschaftsstrafrecht?

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und unterstützt Unternehmen sowie Einzelpersonen bei allen Fragen rund um wirtschaftsbezogene Fälle – von der Prävention bis zur Verteidigung im Ernstfall. Dies umfasst die qualifizierte Beratung zu Geldwäsche, Steuerdelikten, Korruption und anderen wirtschaftsrechtlichen Strafsachverhalten. Wir prüfen und optimieren Ihre internen Prozesse, beraten bei Verdachtsfällen und vertreten Sie kompetent im Ermittlungs- und Strafverfahren. Dabei verbinden wir unser juristisches Fachwissen mit einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, um maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen sowie Privatpersonen zu entwickeln.

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