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Neues Gesetz schafft große Änderungen für den Finanzmarkt


Die EU hat große Pläne, um den gemeinsamen Binnenmarkt zu stärken. Dazu gehört auch eine fortschreitende Digitalisierung des Finanzmarktes – ein Teil der sog. Digital Finance Strategy, welche durch Verordnungen Form annimmt. Siehe hierzu auch unseren Blogartikel zum Thema FinTech. Bei SBS LEGAL haben wir die Rechtsentwicklung genau im Blick. Heute schauen wir uns das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) genauer an, welches sich aktuell im Entwurfsstadium befindet. Es wird zahlreiche Gesetze ändern, darunter bspw. das KWG, WpIG, WpHG, HGB, BörsG oder VermAnlG.

Regelungsziele des FinmadiG

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz ist ein wichtiger Stützpfeiler der EU-Strategie auf nationaler Ebene. Durch das Gesetz werden viele Änderungen an nationalen Rechtsvorschriften, welche den Finanzmarkt regeln, vorgenommen. Beim Deutschen Bundestag lässt sich nachlesen, was die wesentlichen Regelungsziele sind. Hierzu gehört die Durchführung bzw. Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben mit Schlüsselmaßnahmen der Strategie der EU-Kommission für ein digitales Finanzwesen im europäischen Binnenmarkt. Ein Fokus liegt hierbei auf der Regelung von Kryptowerten.

Wesentliche Elemente dieser Strategie sind die Schaffung eines umfassenden Rahmenwerks für Kryptomärkte, Transparenz- und Offenlegungspflichten, Überführung des derzeitigen nationalen Aufsichtsrahmens für Bank- und Finanzdienstleistungen für Kryptowerte in den neuen Regelungsrahmen, Umsetzung der jüngsten Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) zur Geldwäschebekämpfung durch Erleichterung der Rückverfolgbarkeit von Transfers virtueller Vermögenswerte unter Aufsichtszuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einiges mehr.

Es handelt sich bei dem FinmadiG dabei nicht um ein normales Gesetz im materiellen Sinne. Sondern werden Durchführungsbestimmungen zu verschieden Verordnungen getroffen und EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Genau darum berührt es auch so viele Bereiche.

Anpassung des Kreditwesengesetzes

Das Kreditwesengesetz (KWG) muss nach Ansicht des Gesetzgebers verändert werden, um an die Besonderheiten der Kryptomärkte angepasst zu sein. Wir haben bereits in mehreren Artikeln darüber berichtet, wie Kryptowerte in Deutschland rechtlich einzustufen sind und unter welchen Bedingungen sie Zulassungspflichten unterliegen. Nun soll das Kreditwesengesetz angepasst werden, um dem besser gerecht zu werden.

Institute, die aktuell nach nationalem Recht Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte betreiben bzw. erbringen, sollen möglichst einfach in den neuen Rechtsrahmen überführt werden. Ob das die Lage zunächst verkomplizieren wird, ist abzuwarten. Jedenfalls lässt sich im Gesetzesentwurf zum FinmadiG nachlesen, dass die Änderungen am KWG zahlreich sein werden.

Das KWG soll nun auch sog. kryptografische Instrumente regulieren. Gemeint ist damit nach § 1 KWG praktisch genau das, was vorher Kryptowert genannt wurde – dieser Begriff wird nun aber von den anderen Gesetzen verwendet. Explizit ausgenommen sind dann bspw. Kryptowerde i.S.d. MiCAR-Verordnung, damit keine Überschneidungen entstehen.

Kryptoverwahrgeschäfte

Während der deutsche Gesetzgeber aus Eigeninitiative zu Beginn des Jahres 2020 Kryptowerte ins KWG aufnahm, ergänzte er auch den Katalog erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a S. 2 KWG um das sog. Kryptoverwahrgeschäft. Dabei geht es um „die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere.” Hierfür war also eine schriftliche Erlaubnis der BaFin notwendig.

Als Neuheit soll nun das sog. „qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft“ dienen, damit auch nach neuer Lage alle bisher als Kryptoverwahrgeschäft regulierten Tätigkeiten erfasst werden können. Um die Anpassungen auf den Punkt zu bringen, hier ein Ausschnitt zur Änderung des KWG:

Änderung des § 26b Abs. 1 KWG

In Satz 1 wird nach den Wörtern „Institut, das das“ das Wort „qualifizierte“ eingefügt, wird das Wort „Kryptowerte“ durch die Wörter „kryptografischen Instrumente“ […] ersetzt.

Hieran kann man die Änderungen gut festmachen. Statt den Kryptowerten sollen nun kryptografische Instrumente geregelt werden; gemeint ist das gleiche. Und die Verwahrung wird nun als qualifizierte Verwahrung bezeichnet.


Aufsichtsgesetz für Kryptomärkte

Als weiterer Stützpfeiler der Finance Strategy wird ein neues Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) erlassen. Die Schaffung eines eigenständigen Fachgesetzes soll dabei das durch EU-Verordnungen geschaffene Alternativverhältnis zwischen Finanzinstrumenten und Kryptowerten adressieren. Dabei legt die zugrunde liegende Verordnung die materiellen Anforderungen für die durch sie regulierten Tätigkeiten unmittelbar fest. Diese Vorschriften müssen also nicht national umgesetzt werden, sie gelten bereits unmittelbar.

Das KMAG ist also auf die Regulierung von Kryptowerten ausgerichtet. Wir erinnern uns, dass eben dieser Begriff explizit aus dem KWG gestrichen wird. Die Rechtsvorschriften sollen sich also ergänzen, was für eine einfachere Rechtsanwendung sorgen soll. In diese neue Unterscheidung gehört auch die MiCAR-Verordnung, welche sich auf Kryptowerte bezieht. Genau diese soll durch das KMAG umgesetzt werden.

Dabei wird die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde für die MiCAR-Regelungen bestimmt. Sie erhält in diesem Zusammenhang weitergehende Befugnisse durch Durchsetzung. Werden bspw. Werte ohne genehmigtes Whitepaper öffentlich angeboten oder irgendwelche anderen Anforderungen der MiCAR nicht eingehalten, kann die BaFin anordnen, den Handel bis zu 30 Tage auszusetzen.

Kampfansage an Krypto-Geldwäsche

Schließlich soll auch das Geldwäschegesetz (GwG) in Bezug auf Kryptowertetransfers angepasst werden. Es ist allgemein bekannt, dass Kryptowährungen bspw. durch ihre dezentrale Speicherung auf der Blockchain schwerer nachzuverfolgen sein können. Zwar werden Blockchain-Verkäufe an sich gut dokumentiert, allerdings gibt es eine Vielzahl von Trading-Plattformen weltweit, von welchen manche kaum reguliert sind. Gewiefte Trader nutzen das aus, um möglichst keine Spuren zu hinterlassen - siehe hierzu unseren Artikel zum Thema Crypto Crime.

Als geldwäscherechtlich Verpflichtete neu aufgenommen werden zunächst einmal Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Und daneben auch Emittenten vermögenswertreferenzierter Token, soweit die Abwicklung nicht ausschließlich über einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erfolgt. Aufsichtsbehörde für diese Vorgänge ist die BaFin.

§ 15a GWG wird in der neuen Fassung „Verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von oder an eine selbst gehostete Adresse“ vorsehen. Werden solche Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Damit sollen das mit der Übertragung verbundene Risiko des Missbrauchs zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen minimiert werden.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Kryptorecht

Die anstehenden Änderungen auf dem Finanzmarkt sorgen für Beratungsbedarf. Wir bei SBS haben alle Entwicklungen im Blick und stehen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.

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Sie brauchen eine Beratung im Bereich Kryptorecht oder einen Kryptorechtsanwalt – etwa für eine genauere Aufklärung zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz? Unser Team ist auf das Thema Kryptorecht spezialisiert und verfügt über ein großes Maß an Fachwissen auf diesem Gebiet. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zum Thema Krytorecht haben, kontaktieren Sie uns gern! 

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