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NFTs - ein viel diskutiertes Thema im Internet. Sammler und Kunsthändler machen seit Ewigkeiten immense Umsätze im Kunsthandel. Mit NFTs findet dieser Handel seinen Platz nun auch auf dem digitalen Markt.
Doch was macht den Handel so interessant und welche rechtlichen Schwierigkeiten und Probleme birgt wer? Und woraus muss man besonders achten, wenn man ein NFT-Projekt starten will? Mit diesen Fragen haben wir uns im Folgenden beschäftigt.
Wer sich mit dem Internethandel befasst, der kommt vermutlich mit dem „Bitcoin“ in Berührung. Beide stellen digitale Vermögenswerte da. Doch während der Bitcoins tauschbar ist, ist ein NFT untauschbar. Doch wieso?
Beim Bitcoin handelt es sich um eine digitale Währung, eine sogenannte Kryptowährung. Das heißt wenn man einen Bitcoin mit einem anderen tauscht, erhält man wiederum einen Bitcoin. Als tausche man eine beliebige 1- Euro Münze mit einer anderen.
Hinter einem NFT verbirgt sich jedoch gerade ein Einzelstück, wie ein digitales Gemälde. Hinter einem anderen NFT verbirgt sich dagegen etwas ganz anderes. Wenn ich meinen Gemälde-NFT gegen einen anderen NFT tausche, habe ich etwas ganz anderes. Man kann nicht das Gleiche wiederbekommen. Es handelt sich nämlich um Einzelstücke.
Non-Fungible-Token haben mehrere Eigenschaften. Eine der bedeutendsten ist, dass sie ein digitales Echtheitszertifikat darstellen. Denn mit einem NFT werden die jeweiligen Nutzungs- und Eigentumsrechte des Objekts verknüpft. Der Eigentümer kann immer zurückverfolgt werden.
Non-Fungible-Token, oder einfach NFT, heißt übersetzt „Nicht-tauschbare Wertmarke“. Geschützt wird hierdurch ein digitales Objekt. Der NFT kennzeichnet dieses als originales Einzelstück und ordnet es einer Person zu.
Sie können im Prinzip auch als Wertpapiere betrachtet werden. Denn ähnlich wie hinter einer Aktie ein bestimmter Anteil an einem Unternehmen steht, so kann hinter einem NFT ein bestimmter Anteil an einer Kunsthandlung stehen.
Doch wie kauft und verkauft man NFTs und wie läuft der Handel eigentlich ab?
Am Anfang der Kette steht die Erstellung eines NFTs. Um diesen zu erstellen, muss man sein digitales Objekt auf einer „Blockchain“ registrieren. Auf dieser werden dann die Daten eingetragen. Auf dieser Blockchain wird auch die digitale Besitzurkunde gespeichert.
Angeboten werden NFTS auf hierfür vorgesehenen Internetseiten. Darunter zählen unter anderen Rarible, OpenSea, FTX, Mitable.
Um einen NFT zu kaufen braucht man jedoch ein digitales Wallet (zu deutsch Brieftasche). Damit wandelt man sein Geld in die Kryptowährung Ether (ETH) um, denn nur damit kann man am NFT Markt teilnehmen.
Doch aufgepasst: Nach der Transaktion erhält man grundsätzlich nicht das NFT, sondern nur eine Forderung gegen den Marktplatz.
Der Handel mit NFTs kann einen vor rechtlichen Schwierigkeiten stellen, denn mit dem Eigentumsrecht bei NFTs ist das nicht so einfach.
NFTs sind dezentralisierte Strings, die in einer Blockchain gespeichert sind. Demnach können die nicht unter den Anwendungsbereich der körperlichen Gegenstände gem. § 90 Bürgerliches Gesetzbuch fallen. Eine Rechtsstellung als Eigentum wird somit ausgeschlossen.
Doch können NFTs natürlich trotzdem unterschiedliche Rechte begründen.
Denn nur der Berechtigte des NFTs kann auf die Inhalte zugreifen. Dieser besitzt den "Key" (Schlüssel) der benötigt wird, um den NFT zu verwalten. Die Tatsache, dass er andere Leute vom Zugang ausschließen kann, begründet ein ähnliches Recht wie der berechtigte Besitz nach § 854 BGB. Er kann also die tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben.
Durch die Ähnlichkeit zum Besitz stellt das Recht ein „sonstiges Recht“ dar.
Somit sind die NFTs als „sonstiges Recht“ auch durch das BGB geschützt. Die Übertragung dessen ist jedoch gesondert geregelt. Hier lohnt es sich, einen Blick ins Urheberrecht zu werfen.
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst werden vom Urheberrechtsgesetz geschützt. Hierunter fällt auch der Schutz von geistigem Eigentum. Doch wie ist das bei NFTs? Genießen auch sie den Schutz des Urheberrechts?
Auch wenn man zunächst nichts Haptisches beim Handel erhält, so bringen NFTs vor allem dem Urheber einige Vorteile.
Durch das fälschungssichere System ist immer klar erkennbar, wer der Eigentümer des digitalen Objekts ist.
Wenn ein digitales Bild erworben wird, wird der Käufer dessen Eigentümer. Der Künstler bleibt jedoch Urheber des Werkes. Die Urheberrechte stehen grundsätzlich nicht zur Disposition frei.
Der Künstler kann also mit Hilfe des NFT sein Urheberrecht schützen.
Zum anderen ist es auch bei der Erstellung und Verkauf eigener NFTs von Vorteil, denn man kann am Anfang einen Prozentsatz angeben, zu dem man an späteren Weiterverkäufen beteiligt werden will.
Der Urheber hat durch das fälschungssichere System der NFTs einige Möglichkeiten, um sein Werk zu schützen aber auch daran zu profitieren.
Der Käufer eines NFTs erhält neben dem Echtheitszertifikat urheberrechtliche Nutzungsrechte an dem Werk. Dies wird durch ein Lizenzvertrag übertragen.
Mit einer einfachen Lizenz würde der Erwerber dazu berechtigt, das entsprechende Werk zu nutzen. Es ist dem Urheber auch möglich festzulegen, dass er sein Werk selbst weiternutzt oder auch anderen das Recht zur Nutzung einräumt.
Beim ausschließlichen Nutzungsrecht hingegen ist es nur dem Käufer gestattet das Werk zu nutzen, zu verbreiten und zu vervielfältigen.
Generell kann jeder unter den oben genannten Voraussetzungen ein NFT erstellen und verkaufen. Jedoch sollten sich Gründer von NFT-Projekten zu der Rechtsform vorab einige Gedanken machen. Hierauf muss geachtet werden:
Es sollte sich vorab überlegt werden, welches die Zielländer des Projektes sind.
Das ist besonders wichtig,, da man die wichtigsten juristischen Bedingungen der jeweiligen Länder einhalten muss.
Sollten die Zielländer beispielsweise in Europa liegen, so empfehlen wir sich an das deutsche Verbraucherschutzrecht zu orientieren. Da dies als eines der strengsten europaweit gilt sollte dies dank der Harmonisierung auch für andere europäische Länder ausreichen.
Bei Fragen hierzu beraten wir Sie natürlich gern auf Ihren Fall bezogen.
Auch der Datenschutz ist wichtig und muss natürlich in die Gründung eines Projektes miteinbezogen werden. Hier ist vor allem die DSGVO zu beachten. Hier gilt die bereits bestehende E-Commerce-Verordnung, da die meisten NFTs über Minting-Websites verkauft werden.
Hier raten wir, bereits im Entstehungsprozess alle verwendeten Tools, die für das Projekt benötigt wurden, DSGVO-konform zu gestalten. So gehen Sie möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg und behalten den Überblick!
Wer Handel mit NFTs betreiben will der wird zwangsläufig mit dem Thema Steuern in Berührung kommen. Denn auch hier gelten einige Besonderheiten.
Auswirkungen für das Unternehmen oder die NFTs können unterschiedlich sein, denn globale NFT Verkäufe sind schwer einzuordnen. Die zuständigen Finanzämter entscheiden über die Transaktionen fallbezogen.
Daher ist es in jedem Fall wichtig, die Transaktionen genau zu dokumentieren!
- NFT-Recht: So kämpft „NFTrees“ für den Klimaschutz
Der neu entwickelte Wirtschaftszweig FinTech basiert auf der Technologie Blockchain. Hieraus entstand eine vollkommen neue Währung: die Kryptowährung. Darunter auch Bitcoin und Ethereum. Wir helfen Ihnen die Nutzungsmöglichkeiten der Kryptowelt näherzubringen und beraten Sie als Anwalt für Kryptorecht umfassend auf Ihr Projekt bezogen!
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