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NFT Recht: Regulierung von NFTs


In Deutschland ist die Regulierung von Kryptowährungen und Blockchain-Geschäftsmodellen mit der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie bereits sehr schnell erfolgt. Wie es mit der NFT-Regulierung aussieht, klären wir im Beitrag.

BaFin legt Kryptowährungen als Finanzinstrumente fest

NFTs KryptowährungDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem den Wertpapierhandel und kann als regulatorische Instanz Lizenzen für den Handel mit Kryptowährungen erteilen. Seit der Einführung von Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum etc.) entschied sich die BaFin dafür, dass Kryptowerte als Rechnungseinheiten sogenannte Finanzinstrumente im Sinne der deutschen Bankaufsichtregularien gem. § 1 Abs. 11 Nr. 10 des Kreditwesensgesetzes (KWG) darstellen. 

Rechnungseinheiten drücken den Wert und die Preise aus, welche dem internationalen Geldverkehr dienen. Als Finanzinstrument werden finanzielle Vermögenswerte bezeichnet, die zum Austausch oder zur Zahlung gedacht sind. Betreiber von Krypto-Geschäften benötigen daher eine Erlaubnis der BaFin, um den Betrieb überhaupt aufzunehmen zu können.

Sind NFTs auch erlaubnispflichtig?

Es stellt sich nun die Frage, ob Personen, deren Geschäft auf den Handel mit NFTs basiert, eine Erlaubnis nach dem KWG (Kreditwesengesetz) einholen müssen. Dafür muss geprüft werden, ob NFTs sogenannte Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG sind. Kryptowerte sind nach § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG digitale Darstellungen eines Wertes, die dezentral ermittelt oder garantiert werden und keine Währung im herkömmlichen Sinne darstellen. Sie können als Tausch-, Zahlungs-, oder Anlagemittel dienen und werden auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt. 

NFTs sind so gesehen keine Rechnungseinheiten, da sie nicht als allgemein akzeptiertes Tauschmittel in vielen Kreisen eingetauscht werden können (Non Fungible Token).

Aber man darf nicht vergessen, dass nach der obigen Definition auch Anlageobjekte umfasst sind. Token, die die Inhaberschaft an wertvollen Gegenständen beweisen, können zumindest auch als Anlagezweck dienen. Der Besitzer eines NFTs an einem Cryptopunk (Ein Pixel-Bild, welches einen „Punk“ darstellt) kann hat beispielsweise ein Objekt im Wert von über 10.000 Euro in der Hand. Dieses Bild, insbesondere aber Token dahinter, kann also sehr wohl als Anlageobjekt durchgehen, auch wenn der Erwerber nicht das Urheberrecht am Bild hat. Demnach können NFTs also als Finanzinstrument nach dem KWG gelten. Folglich ist der Handel und die Verwahrung von NFTs erlaubnispflichtig, wenn die Geschäfts-Tätigkeiten dem KWG einzuordnen sind.

Sind NFTs prospektpflichtig?

Wenn NFTs rechtlich als Wertpapiere gelten, muss nach der Prospekt-Verordnung (VO 2017/1129) der Ersteller der Token auch einen Prospekt veröffentlichen. NFTs können zwar übertragen werden und sind somit handelbar. Aber in Art. 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie des Europäischen Parlaments (2014/65/EU) sind NFTs nicht als Wertpapier-Beispiele aufgeführt, sodass die Frage, ob NFTs als Wertpapiere gelten, noch offen bleiben muss.Zudem entfällt eine Prospektpflicht in jedem Fall, sobald ein NFT nicht unter 100.000 Euro angeboten wird (Art. 1 Abs. 4 lit. c, d ProspektVO).


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Seit den Jahren 2019/2020 werden zudem immer neue Nutzungsmöglichkeiten aus der Kryptowelt auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt. Zu erwähnen sind hier insbesondere die dezentralisierten Finanzmärkte (DeFi), Non-Fungible-Token (NFTs) und das Metaverse. Einhergehend mit den neuen Fin-Tech-Anwendungen stellt sich unserem Kryptorechts-Team stets die Frage, welche Rechtsfolgen mit DeFi, NFTs oder Metaverse verknüpft sind. Dies führte bereits dazu, dass wir das Kryptorecht in Unterbereiche wie etwa dem Metaverse-Recht untergliedert haben.

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