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Seit einigen Jahren ist das Wort NFT nicht mehr hinweg zu denken. Die Non-Fungible Token begegnen uns mittlerweile fast täglich, egal ob in den sozialen Medien oder in den Nachrichten. Startups müssen das als Chance sehen, sich zu etablieren. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was die einzelnen Begriffe bedeuten und wie Startup-Unternehmen davon profitieren können.
Man darf hierbei zunächst nicht übersehen, dass das Web 3.0 im Kommen ist. Darunter versteht man eine neue Stufe der Nutzung des Internets. Web 2.0 war – einfach gesagt – der Input und Output des Internets. Nutzer konnten sowohl Sachen aus dem Internet entnehmen, als auch ihren Beitrag dazu leisten. Das Web 3.0 geht einen Schritt weiter und soll vor allem auch durch Krypto-Währungen für eine neue Basis sorgen. Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten und schreitet mit vehementer Geschwindigkeit voran. Insbesondere für Startups ist das eine geeignete Gelegenheit, sich einen Namen zu machen und die Ressourcen der Krypto- und NFT-Welt für sich zu nutzen.
„Dezentralisierte Autonome Organisationen“ (DAOs) sind Organisationen, die ihren Mitgliedern selbst gehören. Sie werden von einem transparenten Computerprogramm codiert und gehören keinen Aktionären und auch keiner Regierung. „Dezentralisiert“ bedeutet also, dass keine Zentrale die Macht über die Organisation hat. Eine interessante DAO ist „nouns.dao“. Die Organisation erstellt computer-generierte NFTs und verkauft sie täglich an den Meistbietenden. Hierdurch finanziert sie diverse Projekte, welche die Community selbst aussucht. Die DAO hat bereits über 53 Millionen Euro gesammelt.
Startups müssen nicht unbedingt NFTs verkaufen, um erfolgreich zu sein. Zwar hilft es, sich mit NFTs auszukennen, aber dennoch ist die aktive Teilnahme am Markt (noch) nicht zwingend erforderlich, um im Rennen zu bleiben. Jedoch existieren bereits Startup-Unternehmen, die sich beispielsweise nur darauf spezialisiert haben, NFT-Kunstwerke in einen Rahmen zu packen, diesen eventuell mit einem Sound zu versehen und – je nach Wunsch des Verbrauchers – zu personalisieren. Hierbei sollte man wissen, dass man NFTs bis vor Kurzem nur in seiner Wallet betrachten konnte. Die Plattform Twitter hat seit März 2022 in Deutschland die Funktion eingeführt, NFTs als Profilbilder festzulegen. Mit einem Klick werden alle Informationen und Transaktionsverläufe sichtbar und das Token kann dem jeweiligen Benutzer tatsächlich zugeordnet werden. Wenn man nun kein Startup-Business hat, welches sich aktiv mit NFTs beschäftigt, gibt es folgende Möglichkeiten, um trotzdem hiervon zu profitieren.
Es klingt zunächst kompliziert, ist aber wirklich einfach: Eine DA-Organisation sammelt Kryptowährungen (meistens Ether) von ihrer Anhängerschaft und gibt ihnen im Gegenzug ein Token. Das Token dient als Mitsprache-Recht. Nun kann die Gemeinschaft entscheiden, was mit dem Geld angestellt werden soll. Im Regelfall wird der Zweck vorher schon feststehen. Der Zweck könnte auch der Support eines Startup-Unternehmens sein. Man könnte als Startup-Gründer also ein Krypto-Crowdfunding starten und somit einen Anreiz für Investoren schaffen. Wenn alles wie geplant laufen sollte, ist sowohl der Finanzierende, als auch der Finanzierte mit dem Ergebnis zufrieden.
Das Web 2.0 hat einfache Kommunikationswege: Social Media und Direct Messages. Im Web 3.0 sind die Kommunikationskanäle direkter und geselliger, da dem Community-Gedanken Rechnung getragen werden muss. Immerhin ist bei einer DAO nicht nur eine Person an der Macht, sondern alle! Über Discord und das Metaverse werden zukünftig sehr viele Gespräche geführt und Ideen ausgetüftelt. Als Startup-Unternehmen kommt man also nicht drum herum, sich mit Discord und dem Metaverse-Recht auseinanderzusetzen. Viele Unternehmen haben bisher schon ausgetüftelte Marketing-Strategien entwickelt, um schnell neue Personen in ihre Sache zu integrieren. Als Beispiel: Startup-Gründer können einzelnen Menschen, die früh dabei waren, als Motivation eine finanzielle Belohnungen zukommen lassen in Form von NFTs. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Viele kreative Anwendungsbereiche werden sich im laufe der Jahre entwickeln und wir können nur gespannt darauf warten, welche Marketing-Tricks sich die Krypto-Genies noch ausdenken. Für einige Anwendungen fehlt uns bisher noch die Vorstellungskraft. Das kann sich aber ändern, wenn man sich einige Monate intensiv mit dem Thema NFT, Metaverse und Web 3.0 beschäftigt.
Als Kanzlei für Kryptorecht betreuen unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater seit mehreren Jahren IT-Projekte auf Basis der Blockchain-Technologie, Mining-Unternehmen, Initial-Coin-Offerings (ICO), Bitcoin-Händler- und -Vermarkter, Exchanges, Kryptowährungen akzeptierende Handelsplattformen, ebenso wie neu entstehende Krypto-Währungen. Bei den, diese Leistungen anbietenden Unternehmen und Communities handelt es sich regelmäßig um international ausgerichtete Akteure, die sich regelmäßig mit den sehr restriktiven deutschen aber auch internationalen Regularien auseinanderzusetzen haben.
Seit den Jahren 2019/2020 werden zudem immer neue Nutzungsmöglichkeiten aus der Kryptowelt auch der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt. Zu erwähnen sind hier insbesondere die dezentralisierten Finanzmärkte (DeFi), Non-Fungible-Token (NFTs) und das Metaverse. Einhergehend mit den neuen Fin-Tech-Anwendungen stellt sich unserem Kryptorechts-Team stets die Frage, welche Rechtsfolgen mit DeFi, NFTs oder Metaverse verknüpft sind. Dies führte bereits dazu, dass wir das Kryptorecht in Unterbereiche wie etwa dem Metaverse-Recht untergliedert haben.
Unsere Kanzlei bietet bei der Begleitung neben der beratenden Tätigkeit beim Aufsetzen von IT-Projekten insbesondere eine rechtlich fundierte Expertise bei der Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden ebenso wie in gerichtlichen Streitigkeiten. Unsere Kanzlei verfügt für diese forensische Tätigkeit in einer Vielzahl von Ländern über ein Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, um eine flächendeckende internationale Betreuung zu gewähren.
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