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Nießbrauch: Vermögen steueroptimiert übertragen


Steueroptimierte Gestaltung auch für Wertpapiere und Kryptowährungen

Viele Menschen möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen, ohne dabei auf die daraus erzielten Erträge verzichten zu müssen. Eine bewährte und rechtssichere Möglichkeit ist der Nießbrauch. Dabei bleibt das Eigentum beim bisherigen Inhaber, während das Recht zur Nutzung und Fruchtziehung, beispielsweise die Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden, auf den Nießbrauchsberechtigten übergeht. Dieses Modell, das vor allem aus der Immobilienwelt bekannt ist, lässt sich ebenso gut auf Wertpapiere und Kryptowährungen anwenden. Der Vorteil dieses Konzepts: Eine erhebliche Reduzierung der steuerlichen Belastung bei gleichzeitiger Wahrung der wirtschaftlichen Kontrolle.

Was ist Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist in den Paragrafen 1030 bis 1089 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Er verleiht einer Person das Recht, eine Sache oder ein Recht zu nutzen und daraus die Erträge zu ziehen, obwohl das Eigentum bei jemand anderem liegt. In der Praxis zeigt sich das häufig so, dass Eltern ihr Vermögen, beispielsweise ein Haus, ein Wertpapierdepot oder digitale Anlagen, auf ihre Kinder übertragen, sich aber das Recht vorbehalten, die laufenden Erträge weiterhin selbst zu erhalten.

Für die Vermögensübertragung bedeutet dies Folgendes: Der zivilrechtliche Eigentums-übergang erfolgt bereits jetzt, die wirtschaftlichen Früchte verbleiben beim Schenkenden. Steuerlich wird der Kapitalwert dieses Nießbrauchs vom Gesamtwert der Schenkung abgezogen. Der steuerpflichtige Betrag verringert sich somit deutlich.

Wie wirkt sich der Nießbrauch steuerlich aus?

Das deutsche Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuerrecht knüpft die Besteuerung an den Wert des übertragenen Vermögens. Wird der Nießbrauch vorbehalten, mindert sein Kapitalwert die Bemessungsgrundlage.

Die Berechnung ist gesetzlich festgelegt: Jahresertrag × Vervielfältiger = Kapitalwert. Der Vervielfältiger wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und richtet sich nach dem Alter des Berechtigten. Da er die statistische Lebenserwartung abbildet, ist er bei Frauen regelmäßig etwas höher als bei Männern. Durch diesen Mechanismus kann die Steuerlast spürbar sinken, ohne dass das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch unterstellt.


Beispiel: Schenkung einer Immobilie mit Nießbrauchsvorbehalt

Ein 60-jähriger Vater überträgt seinem Sohn ein Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 1,2 Millionen Euro. Im notariellen Schenkungsvertrag lässt er sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eintragen, um die jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 48 000 Euro weiterhin selbst zu beziehen. Nach der aktuellen Berechnungstabelle des Bundesfinanzministeriums gilt für einen 60-jährigen Mann ein Vervielfältiger von 13,772. Der Kapitalwert des Nießbrauchs beläuft sich somit auf 48 000 Euro × 13,772 = 660 , 000 Euro.

Damit reduziert sich der steuerlich anzusetzende Wert der Schenkung von 1,2 Millionen Euro auf rund 540 000 Euro. Da der Freibetrag bei Schenkungen an Kinder 400 000 Euro beträgt, fällt nur auf den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer an, in diesem Beispiel also auf 140 000 Euro. Durch den Nießbrauch konnte die Steuerlast im Vergleich zu einer unbeschränkten Schenkung um mehr als die Hälfte gesenkt werden, während der Vater weiterhin über seine Mieteinnahmen verfügt und wirtschaftlich abgesichert bleibt.

Lässt sich Nießbrauch auch auf Wertpapiere anwenden?

Auch bei Wertpapierdepots oder Fondsanteilen kann der Nießbrauch vorbehalten werden. Der Eigentümer schenkt das Depot seinem Kind, behält aber das Recht, die Erträge, also Dividenden, Zinsen oder Ausschüttungen, zu beziehen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Eine 50-jährige Mutter überträgt ihrem Sohn ein Wertpapierdepot im Gesamtwert von einer Million Euro. Das Depot besteht überwiegend aus dividendenstarken europäischen Aktien, die im Schnitt vier Prozent Rendite im Jahr abwerfen. Nach der für 2025 geltenden Berechnungstabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt der Vervielfältiger für eine 50-jährige Frau 15,997. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Kapitalwert des Nießbrauchs von 40 000 Euro × 15,997 = 639 880 Euro. Damit reduziert sich der steuerliche Wert der Schenkung von einer Million Euro auf etwa 360 000 Euro. Da der steuerliche Freibetrag für Schenkungen an Kinder 400 000 Euro beträgt, bleibt die Übertragung in diesem Fall vollständig steuerfrei.

Auch hier ist eine präzise Umsetzung erforderlich: Das Depot wird auf den Namen des Sohnes übertragen, während die Dividendenzahlungen auf ein separates Konto der Mutter fließen. Nur wenn diese Trennung zwischen Eigentum und Erträgen dokumentiert und technisch sauber eingerichtet ist, erkennt die Finanzverwaltung die Gestaltung an.

Wie funktioniert Nießbrauch bei Kryptowährungen?

Die Anwendung des Nießbrauchs auf Kryptowährungen ist möglich, erfordert aber technische Präzision. Kryptowerte wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano können Einkünfte aus Staking, Lending oder Liquidity Mining erzeugen. In diesem Fall kann die Schenkung so gestaltet werden, dass die Coins auf die Wallet des Beschenkten übertragen werden, während die daraus erzielten Erträge weiterhin an den Schenkenden fließen.

Technisch bedeutet das: Es wird ein Wallet für den Eigentümerwechsel und eine separate Wallet für die Erträge eingerichtet. Die Dokumentation ist entscheidend, um sowohl die zivilrechtliche Zuordnung als auch die steuerliche Anerkennung sicherzustellen.

Das Finanzamt bewertet auch hier den Kapitalwert anhand der erwarteten Erträge und des maßgeblichen Vervielfältigers. Damit ist die steuerliche Logik dieselbe wie bei Immobilien oder Depots. Wer also digitale Vermögenswerte hält, kann den Nießbrauch gezielt nutzen, um die Schenkungsteuer zu minimieren und dennoch die laufenden Krypto-Erträge zu behalten.

Welche Formalitäten sind bei der Umsetzung zu beachten?

Ein Nießbrauch sollte immer notariell vereinbart und sauber dokumentiert werden. Bei Immobilien wird das Recht ins Grundbuch eingetragen, bei Depots im Depotvertrag vermerkt. Bei digitalen Werten genügt eine vertragliche Vereinbarung mit genauer technischer Beschreibung der Wallet-Struktur.

Zudem muss die laufende Besteuerung der Erträge beachtet werden, denn der Nießbraucher versteuert die Einkünfte weiterhin selbst, während der Beschenkte erst nach dem Wegfall des Nießbrauchs Eigentümer der Erträge wird. Wird der Vorgang steuerlich nicht sauber erklärt, droht die Aberkennung der Gestaltung.

Warum der Nießbrauch ein sicheres und bewährtes Modell bleibt

Der Nießbrauch existiert im deutschen Recht seit Jahrhunderten. Seine Anwendung ist rechtlich abgesichert, steuerlich anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Bundesfinanzhofs bestätigt. Anders als komplexe Stiftungs- oder Auslandsgestaltungen ist er einfach, transparent und familienintern umsetzbar.

Für Familien mit größeren Vermögen, sei es in Immobilien, Kapitalanlagen oder Kryptowerten, bietet der Nießbrauch die ideale Balance zwischen Generationenplanung, Versorgungssicherheit und Steueroptimierung. Er sichert Einkommen, schützt Vermögenswerte und ermöglicht eine steuerfreie Weitergabe im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge.

Praxis-Tipp: Planung und Beratung sind entscheidend

Wer überlegt, Vermögen mit Nießbrauch zu übertragen, sollte frühzeitig planen. Denn die Freibeträge bei der Schenkungsteuer können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So lässt sich durch zeitlich gestaffelte Übertragungen ein erheblicher steuerlicher Vorteil erzielen.

Da jede Gestaltung anders ist, insbesondere bei digitalen Werten, empfiehlt sich die Unterstützung durch Fachanwälte für Steuerrecht oder erfahrene Notare. Sie können sicherstellen, dass sowohl die rechtlichen Voraussetzungen als auch die technischen Abläufe korrekt umgesetzt werden.


SBS LEGAL - Rechtsanwalt für Steuerrecht

SBS Legal berät Privatpersonen, Familien und Unternehmen in allen Fragen zur steuerlich optimierten Vermögensübertragung, zu Schenkungsteuer, Kryptowährungen, Wertpapieren und Erbschaftsplanungen. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt für Sie geeignet ist, begleiten wir Sie umfassend - von der rechtlichen Strukturierung bis zur Abstimmung mit dem Finanzamt.

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