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Non-Fungible Token: Was Sie zu NFTs wissen müssen


Der Kryptomarkt zog jahrelang Entwickler und Investoren gerade wegen seiner mangelnden Regulierung an. In diesem freieren Raum entstanden zwar auch Risiken und kriminelle Machenschaften, doch gleichzeitig ermöglichte die Abwesenheit fester Regeln eine Innovationsdynamik, wie sie mit starker Aufsicht kaum vorstellbar gewesen wäre. Viele technologische Durchbrüche fanden ihren Ursprung in Experimenten abseits bewährter Strukturen.

Wer sich in diesem Umfeld bewegte, musste stets abwägen: Lohnt sich die Chance auf neue Geschäftsmodelle trotz unberechenbarer Reaktionen der Behörden? Oder bietet das Festhalten an anerkannten Standards langfristig mehr Sicherheit?

Gerade im Hinblick auf neue Entwicklungen wie NFTs stellt sich die Frage: Wie ist deren rechtlicher Status tatsächlich zu bewerten und worauf sollten sich Marktteilnehmende einstellen?

Was sind NFTs und wie werden sie im MiCAR geregelt?

NFTs, also Non-Fungible Token, stehen für digitale Vermögenswerte, die einzigartig sind und nicht einfach gegen andere Token getauscht werden können. Während die EU bei der Entwicklung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) lange darüber stritt, wurden NFTs schließlich größtenteils vom Geltungsbereich der neuen Regeln ausgenommen. Ausschlaggebend ist dabei die Einmaligkeit: Nur wirklich einzigartige Token, deren Wert oder Recht durch den NFT selbst geprägt ist, fallen nicht unter die MiCAR.

Eine generelle Ausnahme gibt es allerdings nicht. Enthält eine Kollektion viele scheinbar „einzigartige“ Token, gilt der einzelne Token laut Verordnung nicht zwangsläufig als einmalig. Eine bloße Seriennummer reicht nicht aus, um die Besonderheit zu begründen. Das EU-Recht sieht vor, dass erst der konkrete Wert oder das zugrundeliegende Recht über die Abgrenzung entscheidet.

MiCaer kurz erklärt

Die „EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ (MiCAR) legt erstmals einheitliche Regeln für den Umgang mit Kryptowerten wie Coins und Token im europäischen Raum fest. Sie definiert Pflichten für Anbieter, regelt Zulassung, Handel und Verwahrung digitaler Vermögenswerte und soll sowohl Anlegerschutz als auch Marktintegrität sicherstellen. NFTs werden nur unter bestimmten Bedingungen erfasst.


Descoping bei MiCAR: Was fällt nicht unter die Krypto-Regulierung?

Mit der Einführung der MiCAR hat die EU zwar einen klaren Rechtsrahmen für viele Kryptowerte geschaffen. Dennoch greift die sogenannte Descoping-Regelung, um Überschneidungen mit bestehenden Richtlinien wie MiFID II (für Finanzinstrumente) oder der E-Geld-Richtlinie zu vermeiden. Descoping bedeutet, dass bestimmte Krypto-Assets und Dienstleistungen explizit vom Anwendungsbereich der MiCAR ausgenommen sind. Stattdessen gelten hier weiterhin die spezialgesetzlichen europäischen Regelwerke.

Typische Beispiele für Descoping:

  • Security Token, die Finanzinstrumente nach MiFID II darstellen
  • E-Geld-Token, die als elektronisches Geld gemäß E-Geld-Richtlinie betrachtet werden
  • Digitale Zentralbankwährungen (CBDC)
  • Einzigartige NFTs, die keine Zahlungsfunktion erfüllen

Wichtig: So behalten diese Bereiche ihre spezielle Regulierung, während MiCAR sich insbesondere auf öffentliche Angebote, Zulassung und Dienstleistungen rund um klassische Kryptowerte, Stablecoins (ART/EMT) und den Betrieb von Handelsplattformen konzentriert.

Tipp: Wer sich unsicher ist, ob ein bestimmter Token oder Dienstleister unter MiCAR fällt, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen und die geltende Einordnung prüfen lassen. So können Compliance-Risiken von Anfang an vermieden werden.


NFTs und MiCAR: Was wirklich gilt

Entscheidend, ob nach Artikel 2 Absatz 3 MiCAR NFTs vom Anwendungsbereich der Verordnung grundsätzlich ausgenommen sind, ist die wirtschaftliche Betrachtung: Ein NFT muss tatsächlich einen individuellen Wert oder ein einzigartiges Recht verkörpern. Beschränkt sich die Unterscheidung jedoch lediglich auf eine Seriennummer innerhalb einer größeren Kollektion, verliert der Token seinen Ausnahmestatus. Gleiches gilt, wenn ein NFT trotz individueller Merkmale faktisch wie ein austauschbarer Token funktioniert. In diesen Fällen greift der Schutz der Ausnahme nicht mehr. Solche Strukturen unterliegen dann wieder der Regulierung durch MiCAR.

Somit bestimmt nicht der Name oder die technische Gestaltung, sondern die materielle Einzigartigkeit und die praktische Austauschbarkeit eines NFTs über seine rechtliche Einordnung in Europa. Wer also mit NFTs am Markt agiert, sollte nicht nur auf äußerliche Merkmale achten, sondern den tatsächlichen wirtschaftlichen Charakter des Tokens genau prüfen, um Haftungs- und Lizenzpflichten zu vermeiden.


Rechtliche Unsicherheiten bei NFTs vorherrschend

Die praktische Einordnung von NFTs bleibt dennoch eine Herausforderung: Oft werden in der Realität große Serien mit nur geringen Unterschieden als NFT beworben, wodurch die Grenze zu klassisch fungiblen Token verwischt. Während echte Unikate wie digitale Kunstwerke oder einzelne Sammlerstücke in der Regel nicht unter MiCAR fallen, können NFT-Projekte mit Massencharakter oder gleichartigen Rechten der Regulierung unterliegen.

Die Verordnung selbst nennt neben digitalen Kunstwerken und Sammlerstücken auch nicht-fungible Vermögenswerte wie Garantien oder Immobilien als Beispiele für ausgenommene NFTs. Allerdings ist die Einordnung immer konkret am Einzelfall und am tatsächlichen wirtschaftlichen Zweck zu prüfen. So kann schon bei NFT-basierten Zugangskontrollen oder Produktzertifikaten die individuelle Besonderheit fehlen, wenn sie beliebig zwischen Nutzern übertragen werden können.

Darüber hinaus bestehen in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten. Insbesondere beim Eigentum an den digitalen Inhalten oder bei der Übertragung werden häufig nur Verweise auf externe Dateien geschaffen. Oft bleibt unklar, welche Rechte tatsächlich übertragen werden. Auch datenschutzrechtliche Fragen sind bislang ungelöst, weil die Verknüpfung von NFTs mit personenbezogenen Daten den Vorgaben der DS-GVO widersprechen kann und das Recht auf Vergessenwerden mit der Unveränderbarkeit der Blockchain kollidiert.

Nicht zuletzt bleibt das Risiko für Investoren hoch, da der NFT-Markt bislang wenig transparent ist und Betrugsfälle oder Manipulationen nicht selten sind. Wer NFTs entwickelt, vertreibt oder erwirbt, sollte daher nicht nur auf die technische Innovation, sondern vor allem auf die rechtliche Einordnung und Compliance achten. Denn im Einzelfall kann ein NFT trotz MiCAR-Befreiung etwa als Finanzinstrument oder nach anderen europäischen Vorgaben reguliert sein.


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