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Schlägt man das gute alte Kochbuch von Oma auf, wird man wohl kaum ein Superfood-Rezept mit Chia, Quinoa oder Baobab finden. Auch Stevia ist für Großmutter wohl eher weniger ein Begriff, da wird doch lieber gute Kandiszucker für den Kuchen verwendet und Butter anstatt Margarine. Auch käme Oma wohl nie auf die Idee Schimmelpilzprodukte, wie Quorn, als vegetarischen Fleischersatz zu verwenden.
Oder schon mal drüber nachgedacht sich Insekten über den Salat zu streuen?
Kein Wunder, denn beim so genannten „Novel Food“ oder auch „neuartigen Lebensmitteln“, handelt es sich um bislang nicht sehr weit verbreitete Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, wie beispielsweise exotische Früchte oder auch um so genanntes Designer Food.
„Novel Food“ oder auch "neuartige Lebensmittel" sind Nahrungsmittel und Zutaten, die bisher in der Europäischen Union (EU) nicht auf den Tisch kamen. Herkömmliche Lebensmittel benötigen normalerweise keine Zulassung, während eben „neuartige Lebensmittel“ erst zugelassen werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen, um zu bestätigen, dass sie für den Verbraucher auch sicher und genießbar sind.
Um neuartig zu sein, müssen die Lebensmittel zwei Vorraussetzungen erfüllen:
Erstens, müssen sie Teil der Novel Food Verordnung der EU (eigentlich “Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten”) sein, die seit Mai 1997 gilt und alle Lebensmittel beinhaltet, die in der EU davor noch nicht - oder nicht im nennenswerten Umfang - gegessen wurden. Im Zweifelsfall entscheidet die EU-Kommission nach Befragung aller EU-Mitgliedstaaten, ob ein Produkt als neuartig gilt.
Zweitens, müssen die Lebensmittel in einer der folgenden Lebensmittelkategorien zugeordnet werden können:
Vielleicht stellt der Ein oder Andere sich mittlerweile die Frage: „Insekten auf dem Teller - schön und gut, das machen andere Länder ja seit Jahren. Aber Schimmelpilz als Burger Patty? Wer sagt mir denn, dass das nicht ungesund ist?“
Bevor ein Lebensmittel „novel“ wird und offiziell als Novel Food bezeichnet werden darf, muss dieses ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig für die Gewährleistung, dass die Lebensmittel sicher und genießbar sind.
Ebenso gelten nach der Novel Food Verordnung bestimmte Kennzeichnungspflichten für solche Lebensmittel, die uns Einblick geben in:
Sind Insektensalate und Schimmelpilz-Burger das Essen der Zukunft oder nur ein kurzer, exotischer Trend, der bald wieder vergeht? Sind sie gesünder, tragen mehr zum Erhalt der Umwelt bei und auch noch ethisch vertretbarerer als herkömmliche Produkte?
Tatsächlich haben neuartige Lebensmittel viele Vorteile, gelten als reiche Eiweißquelle und sind in vielen Dingen vielleicht auch Nachhaltiger.
Ob beim nächsten Sommerabend dann aber wirklich der Heuschrecken-Spieß auf dem Grill liegt, bleibt wohl am Ende jedem selbst überlassen.
Die Rechtsanwälte von SBS Legal greifen auf jahrelange Erfahrung im Lebensmittelrecht zurück. Auch beraten wir täglich Unternehmen mit Geschäftssitz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z. B. auch beim Anmelden einer Marke oder bei Einführung eines Produkts nach Deutschland oder Europa.
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