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Nutzer aufgepasst: PayPal ändert AGB


Am 6. Mai 2022 führte PayPal Änderungen an seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Diese bringen einige Neuerungen mit sich, sorgen jedoch auch für einen besseren Überblick. Was genau geändert wurde und welchen Einfluss dies auf Nutzer hat erfahren Sie in den nächsten Zeilen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Was genau sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eigentlich? Manche kennen es eher unter dem berühmten „Kleingedruckten“. Gemäß § 305 Bürgerliches Gesetzbuch versteht man unter AGBs vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen angewendet werden sollen. In unserem Hause finden Sie auch die entsprechenden Ansprechpartner zum AGB-Recht.

Wesentliche Änderungen: Eingeschränkter Käuferschutz bei Handel mit Non-Fungible-Tokens

Jetzt heißt es: "Nutzer aufgepasst!" - PayPal führte wesentliche Änderungen hauptsächlich im Bereich des NFT-Handels und dem Beschwerdemanagement durch. D- es Weiteren wurde ein neuer Abschnitt für Geschäftskontoinhaber zugefügt.

Der Käuferschutz deckt den Handel mit NFTs in Zukunft nur noch eingeschränkt ab. Ein NFT oder auch „Non-Fungible-Token, übersetzt „nicht austauschbarer Token“, ist die digitalisierte Form eines Vermögenswertes. Ein Token hat also einen gewissen Wert oder eine bestimmte Funktion. Mit Hilfe von NFTs können auch Vermögenswerte wie Immobilien oder Musikrechte „tokenisiert“ werden. Dann werden die damit verbundenen Rechte und Pflichten auf den Token überschrieben. Die Besitzverhältnisse werden somit digitalisiert und sind handelbar.

Mit den Neuerungen in den AGBs wird nun die Deckungssumme festgelegt. Transaktionen mit NFTs von mehr als 10.000 USD werden nicht mehr geschützt. Für Transaktionen darunter greift der Käuferschutz jedoch immer noch.

Um den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden: der Verkäufer muss nachweisen, dass der immaterielle Artikel oder die Dienstleistung bereitgestellt wurde und der Käufer diese erhalten oder davon profitiert hat.


Geschäftskontoinhaber bekommen einen neuen Abschnitt

Auch für Geschäftskontoinhaber sehen die neuen AGBs Änderungen vor: Diese bekommen gleich einen neuen Abschnitt. PayPal macht darin deutlich, dass Verbindlichkeiten ihrerseits den Verwaltungs- und Abschreibungsbefugnissen einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde unterliegen können.

Eigenen Angaben nach ist PayPal zu der Aufnahme des neuen Abschnitts verpflichtet, um staatliche Stellen aus der Pflicht zu nehmen PayPal zu „retten, wenn die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollten.

Beschwerdemanagement

Durch die Änderung der AGBs soll ein besseres Beschwerdemanagement geleistet werden. So will PayPal „weitere Informationen zu Kundenbeschwerden aufnehmen“. Ziel dessen ist es die Abläufe bei einer Beschwerde zu verbessern und damit Kunden schneller und besser helfen zu können. Die genauen Abläufe bei der Aufnahme von Beschwerden sind jedoch unklar.

Personenbezogene Daten

Neben der Löschung von Verweisen auf Ebay, die nicht mehr gelten einerseits, wird die Datenschutzerklärung in Bezug auf personenbezogene Daten und Spenden jedoch erweitert. Es wurden neue Informationen über den Vorgang der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten von Nutzern, die kein PayPal Konto haben, hinzugefügt.

Neue Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen

Des Weiteren wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen um eine neue Möglichkeit für eingetragene gemeinnützige Organisationen erweitert. So wurden die Nutzungsbedingungen dahingehend geändert, dass eingetragenen gemeinnützigen Organisationen, Spenden vom PayPal Giving Fund Ireland aus von Nutzern aus Irland oder anderen Ländern gewährt werden.

Mehr Übersichtlichkeit

PayPal will außerdem für mehr Übersichtlichkeit innerhalb der AGBs sorgen. Eine Umsortierung von einigen Informationen soll dafür sorgen, dass Details an den Stellen zu finden sind, wo Nutzer normalerweise danach suchen. So soll die Handhabung um einiges erleichtert werden. 


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