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Offene Rechnung und keinerlei Zahlung durch den Kunden? Dies ist ein Problem, welches gar nicht so unüblich ist für Unternehmen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter zahlungsunwilligen Kunden, die ihre Liquidität belasten. Wenn auch Mahnungen keine Wirkung zeigen, ist oftmals die gerichtliche Auseinandersetzung die einzige Möglichkeit, um noch an das Geld zu kommen. Um eine Forderung gerichtlich geltend zu machen, bestehen zwei unterschiedliche Verfahren, das Mahnverfahren und das Klageverfahren. Wann welcher Weg sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
Zum einen besteht die Möglichkeit ein Mahnverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass es besonders schnell ist und auch kostengünstig.
Um dieses Verfahren einzuleiten, muss der Gläubiger zunächst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht stellen. Der Gläubiger muss in dem Antrag Angaben zu den Parteien, der Forderungshöhe und dem Forderungsgrund stellen. Eine ausführliche Begründung oder Beweise sind noch nicht erforderlich. Das Gericht stellt dann einen Mahnbescheid an den Schuldner zu und nach der Zustellung beginnt die 14-tägige Frist. Innerhalb dieser Frist kann der Schuldner gegen den Mahnbescheid widersprechen. Sollte der Schuldner keinen Widerspruch einlegen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hier hat der Schuldner die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Legt er keinen Einspruch ein, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Mit einem solchen Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, mit welchem er die Zwangsvollstreckung beginnen kann. Die Zwangsvollstreckung kann dann etwa durch Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
Für den Mahnbescheid fällt eine halbe Gerichtsgebühr an, die sich nach dem Gerichtskostengesetz richtet. Die Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert bis EUR 1.000 mindestens EUR 36,00. Das ist auch ein entscheidender Unterschied zum Klageverfahren, bei dem je nach Streitwert die volle Gerichtsgebühr anfallen kann.
Das Mahnerfahren ist meistens ziemlich schnell und dauert nur einige Wochen. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass mit der Zustellung des Mahnbescheids, die Verjährung der Forderung gehemmt wird.
Ein Mahnverfahren ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Gläubiger erwarten kann, dass der Schuldner nicht widersprechen wird und keinen Einspruch einlegt. Legt der Schuldner dann doch einen Widerspruch ein, endet an dieser Stelle das Mahnverfahren. In einem solchen Fall müsste der Gläubiger seine Forderung im normalen Klageverfahren geltend machen.
Macht man die Forderung im normalen Klageverfahren geltend, prüft das Gericht den Fall umfassend und nicht nur sporadisch. Um ein Klageverfahren einzuleiten, muss der Gläubiger eine Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen. In dieser Klageschrift muss der Anspruch detailliert begründet und Beweise angegeben werde. Diese Klage wird dem Schuldner dann von dem Gericht zugestellt. Der Schuldner hat die Möglichkeit auf diese Klage zu antworten. Danach kommt es meist zu einer mündlichen Verhandlung. Am Ende dieser Verhandlung fällt das Gericht sein Urteil. In dem Urteil wird die Klage entweder abgewiesen oder das Gericht verurteilt den Beklagten zur Zahlung. Mit einem rechtskräftigen Urteil kann, wie auch bereits mit einem Vollstreckungsbescheid, vollstreckt werden.
Ein Klageverfahren dauert länger als ein Mahnverfahren. Das Gerichtsverfahren kann mehrere Monate oder sogar bis zu einem Jahr dauern. Wie lang das Gerichtsverfahren dauert, hängt von der Auslastung des Gerichts und der Komplexität ab.
Wie teuer ein solches Gerichtsverfahren ist, hängt von dem Streitwert ab. Die Gerichtsgebühr richtet sich nämlich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von EUR 5.000 fällt z.B. eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 500. Zu den Gerichtsgebühren fallen außerdem noch Anwaltsgebühren an. Sollte der Gläubiger den Fall gewinnen, muss der Schuldner jedenfalls für die Prozesskosten aufkommen. Verliert der Gläubiger hingegen, muss er die Kosten des Schuldners tragen.
Ob ein Klageverfahren Erfolg haben wird, hängt von der Beweislage ab. Sollte der Gläubiger genügend Beweise haben, kann das Verfahren Erfolg haben.
Ob ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren sinnvoller ist, hängt von mehreren Umständen ab. Sollte mit einem Widerspruch eines Schuldners zurechnen sein, dann kommt man an ein Klageverfahren wahrscheinlich ohnehin nicht herum. Soll allerdings möglichst schnell ein vollstreckbarer Titel erlangt werden, kann ein Mahnverfahren schnell Abhilfe leisten. Insbesondere wenn die Forderung unkompliziert ist und der Schuldner der Forderung nichts entgegenhalten kann, ist das Mahnverfahren sinnvoll. Hat der Schuldner hingegen bereits im Vorfeld die Forderung bestritten und mit Argumenten begründet, würde ein Klageverfahren effektiver sein, weil ein Mahnverfahren die ganze Angelegenheit nur weiter hinauszögert. Natürlich kann aber auch zunächst versucht werden mit dem Mahnbescheid eine Zahlung des Schuldners zu erlangen und wenn dies nicht funktioniert, könnte weiterhin noch Klage erhoben werden. Dies würde jedoch den ganzen Verlauf verlängern.
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