SBS Firmengruppe Logos

| Arbeitsrecht, Datenschutzrecht

OLG Dresden: DSGVO greift bei juristischen Personen nicht


Nur natürliche Personen sind Träger von Rechten und Pflichten 

Am 14.03.2023 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az. 4 U 1377/22), dass juristischen Personen kein Unterlassungsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehe. Der Anwendungsbereich sei nicht eröffnet, da es an den personenbezogenen Daten fehle. Somit greift die DSGVO bei juristischen Personen nicht. Nur natürliche Personen können, als Träger von Rechten und Pflichten, einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg am 20.11.2020 (Az.324 O 30/20) in einem anderen Fall entschieden, dass juristischen Personen durchaus ein Löschungsanspruch zustehe, wenn die in Rede stehenden Informationen der juristischen Person auf die hinter ihr stehenden natürlichen Person Bezug nehmen.


Unternehmen klagte auf Unterlassung

Eine Unternehmen ging im Fall vor dem OLG Dresden gegen den Beklagte vor, da dieser Daten aus ihrer Lohnbuchhaltung verwendet hatte. Der Beklagte hatte in einem zwischen den Parteien vor dem Landgericht Zwickau anhängigen Verfahren (Az. 4 O 36/19) nämlich zu Beweiszwecken zwei E-Mails des Unternehmens, wo krankheitsbedingten Fehltage der Mitarbeiter sowie des Geschäftsführers aufgeführt waren, vorgelegt. Daraufhin klagte das Unternehmen  vor dem Landgericht auf Unterlassung der Verwendung und Herausgabe dieser Daten und sprach von Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) sowie die DSGVO. Die Klage wurde jedoch vom Landgericht abgewiesen, woraufhin die Klägerin Berufung einlegte. Die Berufung blieb ebenfalls erfolglos.

Keine Anspruchslage aus der DSGVO

Das OLG bestätigte die Auffassung des LG Zwickau, dass keine Ansprüche nach der DSGVO greifen. Der Wortlaut aus Artikel 4 Nummer 1 DSGVO besagt, dass sich juristische Personen, wie das klagende Unternehmen, nicht auf Ansprüche, die sich aus der DSGVO ableiten lassen, berufen können. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Für diese Informationen ist es typisch, dass sie sich auf eine identifizierbare natürliche Personen beziehen und nicht etwa auf juristische Personen. Gleiches besage auch der Erwägungsgrund 14 Satz 2 DSGVO: Hiernach soll die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen geschützt werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsort. Wiederum greife die Verordnung nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen sowie als juristische Person gegründeter Unternehmen. Zudem kann dahinstehen, wie es zu beurteilen wäre, wenn ein Datum, das auf eine juristische Person Bezug nimmt, ebenfalls eine natürliche Person angeht, wie bei der Ein-Personen-GmbH. Im vorliegenden Fall umfassten die in Rede stehenden E-Mails zwar ebenfalls Daten des Geschäftsführers des klagenden Unternehmens. Die Ansprüche wurden allerdings bloß im Namen des Unternehmens geltend gemacht. Des Weiteren ist die Klägerin der Meinung, dass Artikel 6, 17 und 83 DSGVO Schutzgesetze seien und sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.Vm. einem Schutzgesetz für sie ergebe. Auf die Frage, ob es sich bei diesen Normen um Schutzgesetze handle, müsse nicht eingegangen werden, da nur natürliche Personen sich auf solch einen Schutz berufen können.


SBS LEGAL – Rechtsanwälte für Datenschutzrecht

Haben Sie noch Fragen zur DSGVO und ihrer Anwendbarkeit sowie zu anderen arbeits- oder europarechtlichen Belangen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Datenschutzrecht beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrungen fachkundig und kompetent und setzen Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Kontaktieren Sie uns gern – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.

Ihr SBS LEGAL Team

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht