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| Internetrecht, Reputationsrecht
Blog News
Arbeitnehmer wiegen sich in Sicherheit, wenn sie auf der Online-Plattform Kununu negative Bewertungen über ihren Arbeitgeber verfassen. Auf dem Bewertungsportal können ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym Kommentare verfassen, was den Unternehmen jedoch ein Dorn im Auge ist. Es ist für sie äußerst wichtig, ein positives Image zu bewahren. Die Anonymität der Verfasser ist jedoch nun nicht länger grenzenlos gesichert. So darf der Arbeitgeber den vollen Namen des Arbeitnehmers erfahren, wenn er Zweifel an der Echtheit eines Kommentars hat und deshalb eine Kanzlei, die auf die Löschung negativer Kommentare spezialisiert ist, beauftragt. Das Bewertungsportal muss den Klarnamen offenlegen. Dies entschied, das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss am 08.02.2024 (Az.: 7 W 11/24). Hiergegen sprechen weder der Vorwand des Reschtmissbrauchs noch datenschutzrechtliche Einwände der Verfasser.
Eine Antragsstellerin verlangte im vorliegenden Fall, dass zwei negative Kommentare auf dem Bewertungsportal Kununu gelöscht werden, da sie Zweifel an der Echtheit der Bewertungen hatte. Von der Antragsgegnerin wurde die Forderung wiederum zurückgewiesen. Die Antragsstellerin solle hingegen substantiiert darlegen, dass die Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen seien. Dies unterlies die Antragsstellerin, weshalb Kununu die negativen Kommentare nicht entfernte. Wegen des Erhalts einer einstweiligen Verfügung wandte sich Kununu ebenfalls an die Verfasser der Kommentare und forderte sie auf, zu beweisen, dass die Bewertungen der Wahrheit entsprachen. Die Verfasser kamen der Forderung von Kununu nach, indem sie anonymisierte Tätigkeitsnachweise übermittelten.
Die Antragsstellerin erhob Klage vor dem Landesgericht Hamburg, was in erster Instanz entschied, dass Kununu das richtige Verfahren durchlaufen hatte, um die Echtheit der negativen Bewertungen sicherzustellen.
Das OLG entschied hingegen, dass beanstandete Kommentare von der Antragsgegnerin nicht länger zugänglich gemacht werden dürfen. Sobald die Echtheit von Bewertungen angezweifelt werde, müssen diese entfernt oder der Klarname des Verfassers herausgegeben werden.
Ein Arbeitgeber solle negativen Kommentaren nicht gänzlich schutzlos ausgeliefert sein. Vielmehr stünde es ihm zu, zu erfahren, ob zwischen dem Verfasser und ihm jemals ein geschäftlicher Kontakt bestand. Unerheblich sei, dass sich Kununu darauf berief, dass sie bezüglich der Echtheit der Kommentare nachgeforscht habe, da der Arbeitgeber gegenüber einer solchen Aussage wehrlos sei.
Zwar trug Kununu vor, dass die Antragsstellerin aufgrund der überschaubaren Anzahl ihrer Mitarbeiter selbst überprüfen könne, ob die Bewertungen echt seien. Das OLG hielt jedoch dagegen, dass auch ein kleiner Arbeitgeber konkrete Vorkommnisse nur nachprüfen könne, solange er die Identität des kritischen Verfassers kenne.
Nicht überzeugend sei weiterhin, dass die Antragsstellerin eine Vielzahl von negativen Kommentaren unter Zugrundelegung der gleichen Argumente angreife. Der Arbeitgeber könne nämlich nicht ausschließen, dass einige negative Kommentare verfasst wurden, die nicht auf konkreten geschäftlichen Kontakten beruhen. Der Betreiber der Bewertungsplattform sei verpflichtet, die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen. Das Interesse der Anstragsstellerin herauszufinden, ob ein geschäftlicher Kontakt bestand, überwiege datenschutzrechtliche Einwände des Verfassers. An dieser Wertung ändere auch das Verfahren gemäß § 21 Absatz 2 bis 4 Telekommunikation-Telemedien-Gesetz nichts. Es hänge letztendlich vom Verbreiter ab, ob er den Namen offenlege oder sich stattdessen für die Löschung der Bewertung entscheide. Dieses unternehmerische Risiko müssen Plattformbetreiber auf sich nehmen.
Der Umgang mit Bewertungen im Internet ist ein schweres Unterfangen. Bekommen Arbeitgeber oder Unternehmen negative Bewertungen, schadet das ihrer Reputation und kann zudem wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Daher sollten Sie sich umfassend zu dem Schutz Ihrer Reputation informieren. Unsere Anwälte von SBS Legal sind auf das Reputationsrecht sowie das Internetrecht spezialisiertund können Sie dabei unterstützen, den für Sie bestmöglichen Umgang zu finden.
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