Rechtsanwalt & Spezialist für Kryptorecht & KI-Recht, Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
| IT-Recht, Sonstige Rechtsgebiete
Blog News
Das Online-Glücksspiel ist ein zweischneidiges Schwert. Seit nunmehr fast vier Jahren gilt in Deutschland der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) – ein Regulierungsversuch, der als dritter Anlauf gelten kann, Ordnung in den digitalen Glücksspielmarkt zu bringen. Ziel war es, die Spielteilnehmer zu schützen, die Spielsucht zu bekämpfen und insbesondere den florierenden Schwarzmarkt zu kanalisieren. Doch wo stehen wir heute wirklich?
Mit dem GlüStV 2021 wurde erstmals eine bundesweite Öffnung des Online-Glücksspiels ermöglicht: Online-Casino, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker sollten unter Auflagen legal angeboten werden können. Doch in der Praxis verlief die Lizenzvergabe durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) äußerst schleppend. Strenge Vorgaben – etwa ein 1-Euro-Einsatzlimit oder Mindestwartezeiten pro Spielrunde – haben die Attraktivität der legalen Angebote für viele Marktteilnehmer erheblich gemindert.
> Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter
Zugleich bleiben steuerliche Belastungen ein Standortnachteil gegenüber Anbietern aus dem Ausland. Während legale Angebote stark reguliert sind, ist das unlizenzierte Online-Glücksspiel weiterhin mit wenigen Klicks erreichbar – für Spieler oft günstiger und mit höheren Gewinnchancen verbunden.
Rückerstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten?
Es hat sich ausgespielt: Ron Bielecki drohen 480.000€ Strafe
Im Jahr 2026 soll der GlüStV 2021 umfassend evaluiert werden. Erste Zwischenberichte zeigen: Eine tiefgreifende Marktanalyse konnte bislang kaum erfolgen. Trotzdem wertet man auf Länderseite bereits vorläufige Rückgänge im illegalen Glücksspiel als Erfolg – obwohl unabhängige Studien von einem anhaltenden Schwarzmarktanteil von über 50 % ausgehen.
Für Anbieter und Betreiber ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihre regulatorische Strategie auf den Prüfstand zu stellen und die Entwicklung der Evaluation proaktiv zu begleiten.
Die GGL ist auf deutsches Verwaltungsrecht beschränkt – was insbesondere gegen Anbieter aus dem EU-Ausland ein erhebliches Vollzugsdefizit zur Folge hat. Access-Blocking, wie es ursprünglich als Instrument zur Marktbereinigung gedacht war, wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 als unzulässig eingestuft.
Daraus ergibt sich eine paradoxe Lage: Während nationale Anbieter streng reguliert werden, sind ausländische Plattformen oft unangetastet erreichbar – was rechtliche und wirtschaftliche Ungleichgewichte schafft.
Access-Blocking ist eine Zugriffssperre im Internet, bei der Zugriffe auf bestimmte Inhalte oder Websites blockiert wird, um illegale Inhalte oder potenzielle Gefahren zu verhindern. Dies kann durch staatliche Stellen, Internetanbieter oder andere Akteure durchgeführt werden.
Ziel dieser Zugangssperre ist es, den Zugang zu Inhalten zu verhindern, die als rechtswidrig, gefährlich oder jugendgefährdend angesehen werden, wie z.B. Kinderpornografie, Extremismuspropaganda oder Terrorismuswerbung. Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass Access-Blocking auch die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen einschränken kann. Alternative Ansätze zur Zugangssperre sind z.B. Stärkungen der Medienkompetenz und die Entwicklung von Selbstregulierungsmechanismen.
Besonders kritisch ist die fortbestehende Strafandrohung nach § 284 StGB für nicht genehmigte Glücksspielangebote. Dabei stellt sich in der Praxis immer öfter die Frage: Ist ein Anbieter mit gültiger Lizenz aus Malta oder Zypern wirklich „illegal“ im Sinne des deutschen Rechts? Der Europäische Gerichtshof wird sich mit genau dieser Frage in den kommenden Monaten beschäftigen (z. B. Rs. C-440/23).
Für betroffene Unternehmen könnte dies grundlegende Auswirkungen auf Rückforderungsansprüche, Compliance-Bewertungen und Geschäftsmodelle haben.
Was einst politisch kaum denkbar war, könnte 2026 wieder auf die Agenda rücken: eine EU-weite Harmonisierung des Online-Glücksspiels. Die bisherige Argumentation nationaler Gesetzgeber, dass Glücksspiel Teil der kulturellen Selbstbestimmung sei, wirkt zunehmend wie ein Schutzschirm für fiskalisch motivierte Monopolinteressen.
Eine koordinierte EU-Regulierung könnte hingegen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, effektiven Spielerschutz fördern – und nicht zuletzt auch Investoren einheitlichere Rahmenbedingungen bieten.
Wer als Marktteilnehmer im Online-Glücksspielsektor aktiv ist – sei es als Plattformbetreiber, Dienstleister oder Investor – steht vor entscheidenden Weichenstellungen:
Das Glücksspielrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, dass sich aus dem Sonderverwaltungsrecht Glücksspielrecht, Europarecht, Strafrecht und dem Verwaltungsrecht zusammensetzt. Weitere relevante Rechtsgebiete sind hier das Zivilrecht, Steuerrecht, IT-Recht sowie das Compliance-Recht.
Wir bieten eine strukturierte Rechtsberatung von SBS Legal im Spannungsfeld von GlüStV, EU-Recht und digitaler Realität. Wir beraten Anbieter und Investoren im Online-Glücksspielmarkt umfassend zur regulatorischen Strukturierung, Lizenzierungsstrategien, Compliance-Prüfungen sowie zur Verteidigung in aufsichts- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Zudem begleiten wir branchennahe Unternehmen bei strategischen Marktanalysen im Vorfeld regulatorischer Weichenstellungen wie der GlüStV-Evaluation 2026.
Kontaktieren Sie uns gern und jederzeit für eine fundierte und rechtliche Ersteinschätzung zum Thema Glücksspiel oder zu Glücksspielmodellen. Zusammen mit unseren Fachexperten werden wir einen Lösungsansatz mit Ihnen gemeinsam finden!