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| Gesellschaftsrecht

Online-Gründung einer GmbH ist nun endlich möglich


Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist es seit August auch in Deutschland möglich online die Bargründung einer GmbH vorzunehmen.
Was in vielen anderen Ländern schon möglich und inzwischen alltäglich ist, ist nun auch endlich in Deutschland angekommen. Bei der Gründung von Gesellschaften kehrt die Moderne ein und es kann Zeit und Aufwand gespart werden.

Online-Gründung möglich

Bereits im Juli 2019 ist die europäische Digitalisierungsrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese Richtlinie soll europaweit die Gründung von Gesellschaften auch grenzüberschreitend vereinfacht werden. Dieses Ziel soll durch digitale Instrumente und besondere Verfahren ermöglicht werden und so einer moderneren und digitalisierten Form der Gründung ermöglichen.
Deutschlang arbeitet seither an einer Umsetzung dieser Richtlinie auf der nationalen Ebene.Europa,Richtline,Digitalisierung,GmbH Dafür wurde das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, erlassen, welches am 01.08.2022 in Kraft getreten ist.
Der wohl interessanteste Part dieses Gesetzes ist dabei die Möglichkeit der online Gründung einer GmbH. Bisher mussten die Gründer einer GmbH im laufe des Gründungsprozesses in Persona zu einem Notar. Dieser Vorgang kann nun auch digital erfolgen. Vorgesehen ist nun ein digitaler Austausch mit dem Notar im Rahmen einer Videokonferenz. Innerhalb dieser Videokonferenz findet dann wie gewohnt die Beratung und Verlesung statt.
Dieses Verfahren geht jedoch nicht mit jedem Programm für Videokonferenzen. Diese Videokonferenzen dürfen ausschließlich über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem stattfinden. Die notwenige Identifikation kann dabei über die eID-Funktion des Personalausweises erfolgen. Die bisher erforderlichen Unterschriften werden dabei durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.  

Online-Gründung einer GmbH aber auf Bargründung beschränkt

Zu beachten ist jedoch, dass von der Möglichkeit der Online-Gründung nur bei einer Bargründung Gebrauch gemacht werden kann. Eine Bargründung liegt vor, wenn das notwendige Stammkapital für die GmbH in Form von Geld erbracht wird.
Bei Sachgründungen, als bei Gründungen, bei denen das Stammkapital in Form von Gegenständen erbracht wird, kann diese Form der Gründung noch nicht genutzt werden. Es ist jedoch in Planung, dass ab August 2023 auch diese Form der Online-Gründung ermöglicht werden soll.

Weitere Änderungen durchs DiREG

DiREG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Mit diesem Ergänzungsgesetz wurden weitere Neuerungen umgesetzt. Die wichtigsten in Kürze:

  1. Gesellschaftsbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen wurden durch DiREG in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens mit einbezogen.
  2. Das Bekanntmachungswesen wird nach dem „once-only-Prinzip umgestellt. Künftig bedarf es keiner separaten Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekannt- machungsportal mehr. Eine Bekanntmachung ist erfolgt, wenn der einzutragende Umstand erstmalig online zum Abruf bereitgestellt wird.
  3. Ab dem 01.08.2022 werden für den Abruf von Daten aus dem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister im Regelfall keine Gebühren mehr erhoben.

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