SBS Firmengruppe Logos

| Vetriebs- und Handelsrecht, Wettbewerbsrecht

Online-Händler aufgepasst! Schärfere Regeln für lebende Tiere


Nach den Ergebnissen von Arten- und Tierschutzorganisationen hat Deutschland eines der größten Absatzmärkte für gehandelte Wildtiere.

Bereits jetzt steht dieser Handel mit lebenden Tieren unter besonderem Schutz. Diese Regelungen gehen aus dem Tierschutz hervor.

Doch nun heißt es aufgepasst! Denn es stehen schärfere Regeln für lebende Tiere bevor. Die Verschärfung dieser Regelungen  betreffen besonders die Online-Händler, denn die Bundesregierung sieht hier Handlungsbedarf. Eine stärkere Regulierung soll Abhilfe schaffen. So setzte sie sich für eine Änderung der Richtlinie 2000/31/EG ein. Diese wird auch als „Digital Services Act“ bezeichnet.

Bisheriger Schutz in Deutschland - Worauf muss nun geachtet werden?

Die bisherigen Regulierungen sollen verschärft werden. Doch wie ist der Handel bis jetzt geschützt?

In Deutschland ist der Handel mit lebenden Tieren überwiegend dem Handel mit Waren gleichgesetzt. So werden die Regelungen auf die Tiere angewandt. Doch aus dem Tierschutz gibt es hier bereits einige Besonderheiten.

Vor allem schlagen diese sich in der Art von Verkauf/Übergabe und der Sicherstellung der artgerechten Haltung nieder.

Verschärfte Regelungen in Deutschland

Um insbesondere dem illegalen Wildtierhandel und der Wilderei entgegen zu wirken und dem weltweiten Rückgang der Artenvielfalt Rechnung zu tragen, werden in Deutschland nun verschärfte Regelungen eingeführt.

Wie genau die verschärften Regelungen aussehen sollen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Identitätsprüfung ist nun ein Muss für Online-Plattformen

Die Betreiber von Online-Plattformen müssen nun genauer aufpassen, denn die Identitätsprüfung ist nun ein Muss, denn die Bundesregierung verlangt dies nun für den Online-Handel mit Heimtieren.

Jegliche Anbieter von lebenden Tieren müssen also stärker kontrolliert werden. Dies soll dem illegalen Tier- und Warenhandel entgegenwirken.

Verschärfte Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen

Für die Betreiber von Online-Plattformen werden auch verschärfte Sorgfaltspflichten eingeführt. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur Eindämmung des illegalen Handels mit Tieren für verschärfte Sorgfaltspflichten eingesetzt. Als Ergebnis lässt sich folgendes zusammenfassen:

  • Erfassung von lebenden Tieren in den Anwendungsbereich des Digital Services Acts
  • Unverzügliche Umsetzung von Anordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten gegen illegale Inhalte und Auskunftsersuchen
  • Von Betreibern gelöschte Angebote werden von eienr Kommission verwaltet
  • Regelmäßige Prüfung der systematischen Risiken für größere Plattformdienste
  • Illegaler Handel mit Tieren als ausdrücklicher Teil des Risikoassessments

Kontrolle des Online-Handels

Um eine effiziente Kontrolle des Online-Handels zu gewährleisten, soll eine Task Force gegründet werden. Diese soll den Online-Handel mit geschützten Tier- und Planzenarten kontrollieren uns sichern.


SBS Legal Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Internet- und Handelsrecht in Hamburg

Sie haben Fragen zu den Verschärfungen des Online-Handels oder sind vielleicht sogar selbst betroffen? Unsere spezialisierten Anwälte sind in allen Belangen des Internet- und Handelsrechts für Sie da. Wir beraten Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert.

Wir helfen Ihnen das Haftungsrisiko für Ihre Plattform zu minimieren.

Auch bei Fragen zu anderen Themen stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem IT-Recht gerne bei jeder Angelegenheit zur Seite und helfen Ihnen Ihre Interessen durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail, Direktkontaktformular oder per Telefon oder besuchen Sie unsere Social Media Plattformen auf Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht