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Der Onlinehandel hat viele rechtliche Vorschriften, welche zu beachten sind. Nicht selten kollidieren die Rechte verschiedener Händler, oder es kommt zwischen Händlern aus anderen Gründen zu Streitigkeiten. Die Online Streitschlichtungsplattform (abgekürzt OS-Plattform) sollte dabei helfen und die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten außerhalb des Gerichts zu lösen, doch tatsächlich führte die Streitplattform nicht für weniger, sondern für mehr Streit. Jetzt kommt die Abschaltung.
Die OS-Plattform ist das Ergebnis einer Verordnung der Europäischen Union Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013. Das Ziel der Verordnung ist ein hoher Verbraucherschutz. Nach der Europäischen Kommission soll die Online-Streitplattform den Verbrauchern Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt geben und diese im vollen Umfang schützen. Zu diesem Zweck soll es einfach, effizient und schnelle Möglichkeit geben, Streitigkeiten, welche sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, beizulegen. Vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften soll es den Verbraucherschutz stärken. Verbraucher und Unternehmer haben die Möglichkeit, auf der Plattform durch Ausfüllen eines in allen Amtssprachen der Organe der Union verfügbaren Online-Formulars Beschwerden einzureichen und einschlägige Unterlagen beizufügen. Die Beschwerden werden anschließend über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit jeweils zuständige (nationale) Stelle für alternative Streitbeilegung (AS-Stelle) weitergeleitet.
Die Verordnung steht zwar im Zusammenhang mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, die Verordnung gilt aber unabhängig davon und normiert eigene Informationspflichten. Seit dem 9.1.2016 mussten Online-Händler zwingend über die OS-Plattform auf ihrer Webseite informieren. Ein solcher Hinweis muss auch in den AGB aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGB verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet ist.
Die Verpflichtung gilt generell, für alle Onlinehändler innerhalb der Europäischen Union, die sogenannte Fernabsatzgeschäfte, also Verkäufe ohne direkten persönlichen Kontakt mit Verbrauchern abschließen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Art des Onlinehandels und daher sind die entsprechenden Informationen auch bei Plattformen wie eBay, Amazon und sonstigen Handelsplattformen erforderlich. Ebenso wie bei Social-Media-Plattformen, über die Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden, sowie bei Angeboten, die über E-Mail erfolgen, sind die Informationen beizufügen.
Die Realität zeigte allerdings, dass es sich nicht so auswirkte, wie die Kommission zum Ziel hatte. Seit 2016 waren Online-Händler zwar dazu verpflichtet, Verbraucher nutzen diese Möglichkeit zur Beilegung eines Streites allerdings kaum. Statt für weniger Streit sorgte die OS-Plattform eher für mehr Streit. Wurden die Informationen über die Plattform nicht angegeben, obwohl dieses verpflichtend war, so handelt es sich um einen Verstoß, welcher von anderen Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Manche haben es sich gezielt zum Ziel gesetzt, viele Händler abzumahnen. Systematisch wurden Shops auf das Vorhandensein des Links hin überprüft. Fehlte der Link, oder war er nicht wie erfordert anklickbar, folgte eine Abmahnung.
Die OS-Plattform wird nun eingestellt, wie sich aus einer neuen EU-Verordnung ergibt. Die Abschaltung wird damit begründet, dass diese Plattform zu wenig genutzt wird. Nach einer Befragung von Verbrauchern stellte sich heraus, dass lediglich fünf Prozent der Befragten die Plattform nutzten. Jährlich wurden weniger als 200 Fälle an Streitschlichtungsstellen weitergeleitet. Ab dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden. Komplett abgeschaltet wird die Plattform dann am 20. Juli 2025, so dass alle Fälle noch beendet werden können. Der Link sollte daher zum Stichtag, dem 20. Juli 2025 aus dem Online-Shop entfernt werden. Für Händler bedeutet das Vorwiegend eine Verpflichtung weniger und auch eine Gefahr für Abmahnung weniger.
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