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| Wettbewerbsrecht

PAngV gilt auch für an Unternehmen gerichtete Online-Shops


Allgemein abrufbare Online-Shops müssen Grundpreise nach der Preisangabenverordnung nennen

Das Landgericht (LG) Darmstadt entschied Anfang des Jahres, dass sich allgemein abrufbare Online-Shops selbst dann an die Preisangabenverordnung (PAngV) halten müssen, wenn sie im B2B-Bereich ausschließlich an Unternehmen verkaufen wollen. Demnach gilt die Verordnung für alle Online-Shops, die von jedermann ohne Einschränkungen abgerufen werden können.

Grundpreis muss auch bei B2B-Geschäften angegeben werden 

In dem konkreten Fall der Entscheidung des LG Darmstadt ging es um ein Angebot, das ohne Angabe eines Grundpreises nach § 4 PAngV auf der Plattform eines Online-Shops eingestellt wurde. Auf die darauf folgende Abmahnung entgegnete der Berklagte damit, dass sich das Angebot nur als B2B-Geschäft an Unternehmen richten sollte. 

 

LG: allgemein zugängliche Online-Shops sprechen zumindest auch Privatpersonen neben Unternehmen an! 

Das Landgericht betonte allerdings, dass das Angebot von allen Besuchern des allgemein zugänglichen Online-Shops einsehbar war und sich dadurch auch an Verbraucher richtet. Auch wenn der betroffene Artikel letztendlich nicht von Privatpersonen gekauft werden soll, muss nach Auffassung des Gerichts davon ausgegangen werden, dass zumindest auch Verbraucher angesprochen werden. Um dem zu entgehen, müssen die Angebote eindeutige und unmissverständliche Beschränkungen auf Wiederverkäufer enthalten. Die Angabe einer Mindestbestellmänge reicht zudem nicht aus, um durchschnittliche Priavtkunden von dem Adressatenkreis des Angebots auszuschließen.

Technische Mängel der Internetplattform befreien nicht von PAngV

Anbietende Unternehmen dürfen sich auch nicht auf technische Unzulänglichkeiten der jeweiligen Online-Shops berufen, um sich von den Pflichten der Preisangabenverordnung zu befreien. Bietet eine Internetplattform nicht die technischenkeiten, um den Anforderungen der PAngV nachzukommen, darf sie nicht genutzt werden. Unternehmen sollten daher darauf achten, Online-Shops zu wählen, die Schalter für die Angabe des Grundpreises bieten. 


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