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Das LG Mannheim verurteilt Daimler zur Zahlung von Schadensersatz an Nokia für die Nutzung des zur Vernetzung der Mercedes-Fahrzeuge dienenden Systems. Außerdem dürfe Daimler dieses System in Zukunft nicht mehr nutzen. Die Richter des LG kamen zu dem Schluss, dass das zur Vernetzung der Fahrzeuge verwendete System das Klagepatent EP 2 981 103 von Nokia verletze.
Nokia ist einer der führenden Erfinder und Patentinhaber für die grundlegenden Kommunikationstechnologien für mobile Geräte und vernetzte Fahrzeuge. Das Patent EP 2 981 103 ermöglicht es dem Auto oder anderen Endbenutzergeräten effizienter mit LTE-Netzen zu kommunizieren. Mercedes nutzte diese Technik ohne eine Lizenz zu besitzen.
Vor Gericht verwies Nokia auf das eigene Lizenzsystem und darauf, dass viele andere Autohersteller wie Audi, Bentley, BMW, Mini, Porsche, Rolls Royce, Seat und Skoda für ihre Fahrzeuge Lizenzverträge abgeschlossen hätten.
Die aktuelle Pressemitteilung von Nokia finden Sie unter: https://www.nokia.com/about-us/news/releases/2020/08/18/nokia-reaches-patent-milestone-as-german-court-rules-against-unauthorized-use-of-its-inventions/
Daimler erhob vor Gericht den sogenannten FRAND-Einwand. Das Gericht wies diesen Einwand mit der Begründung zurück, dass weder Daimler noch die Streithelferinnen ernsthaft bereit gewesen wären einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen mit Nokia abzuschließen.
Die Abkürzung „FRAND“ steht für „fair, reasonable and non-discriminatory“. Als FRAND-Erklärung bezeichnet man die Erklärung des Patentinhabers jedem Interessenten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen eine Lizenz zu erteilen.
Technische Standards sind in vielen Bereichen, wie z.B. dem Telekommunikationssektor, essentiell. Daher nehmen Inhaber solcher Patente eine mächtige Monopolstellung ein.
Aus diesem Grund sieht das Kartellrecht vor, dass die Monopolstellung nicht durch den Patentinhaber missbraucht werden darf. Der Beklagte in einem Patentverletzungsstreit kann den Einwand des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung erheben und die Gewährung einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen fordern.
Daimler geht nicht davon aus, dass es zu einem Produktions- oder Verkaufsstopp kommen wird. Das Urteil des LG Mannheim ist noch nicht rechtskräftig. Der Autobauer kündigte umgehend an, beim OLG Karlsruhe Berufung einzulegen. Für die Durchsetzung eines Produktions- und Verkaufstopps müsste Nokia eine Sicherheitsleistung von sieben Milliarden Euro hinterlegen, denn die nächste Instanz könnte das Urteil kippen.
Bei dem Verfahren handelt es sich um das vierte von insgesamt vier beim LG Mannheim anhängigen Verfahren. In einem Verfahren ist die Klage von Nokia bereits abgewiesen worden, während zwei andere Verfahren im Hinblick auf die beim Bundespatentamt anhängigen Nichtigkeitsklagen ausgesetzt werden.
Das Verfahren ist nicht der einzige Rechtsstreit, der sich um die Lizenzierung sogenannter standartrelevanter Patente (SRP) dreht. Vor dem LG Düsseldorf klagte bereits 2013 der chinesische Netzwerkausrüster Huawei gegen ZTE wegen der Verletzung standartrelevanter Patente (Urteil Huawei, C-170/13, ECLI:EU:C:2015:477
Auch die EU- Kommission prüfte 2012 in einem Wettbewerbsverfahren, ob Samsung seine standartrelevanten Patente auf dem europäischen Mobilfunkmarkt missbraucht, um Konkurrenten zu verdrängen.
Patentverletzungen sind keine Seltenheit. Als Kanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir von SBS LEGAL auf solche Fälle spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise können wir auf zahlreiche erfolgreich geführte Verfahren auf bundesweiter Ebene zurückblicken. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gern in allen Belangen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
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