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Wer E-Commerce betreibt, wird stets auch vor die Wahl eines Zahlungsmittels gestellt. Die meisten entscheiden sich dann für den Zahlungsdienst PayPal. Im Laute der Jahre hat sich Paypal nämlich zu einem der beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten im E-Commerce entwickelt. Damit auch Kunden ohne PayPal Konto über Paypal bezahlen können, wurde den Shopbetreibern von PayPal der Dienst „PayPal Plus angeboten, den sie in ihren Shop einbinden konnten. Nun wird aus PayPal Plus allerdings PayPal Checkout. Paypal und Shopsystem-Anbieter drängen derzeit auf einen Wechsel zu PayPal Checkout. Denn besonders kleine Händler können von dem neuen Zahlungsdienst profitieren. Zurzeit ist Paypal Checkout bereits bei den Shopystem-Anbietern Oxid, Gambio, Shopware JZL, plentymarkets und modified aufgeführt.
PayPal Plus bot bisher vier Zahlungsmethoden für Online-Shops an: PayPal, Kreditkarte, Rechnungskauf und Lastschrift. Dabei ist ein eigenes PayPal Konto des Kunden nicht erforderlich, so wie es hingegen bei der regulären Zahlung über Paypal der Fall ist.
Paypal Checkout wird nun aufgrund der erweiterten Zahlungsmöglichkeiten, der zukunftssicheren Technologie und der Nutzerfreundlichkeit als Komplettlösung angepriesen. So ist beispielsweise nur eine Integration auf der Händlerseite notwendig. PayPal Checkout bietet nämlich über ein Dutzend lokale Zahlungsarten für den internationalen Verkauf an.
Um die Erweiterung der Zahlungsarten zu ermöglichen bedient sich Paypal dabei dritter Zahlungsdienstleister, wie beispielsweise bei der Ratepay GmbH, wenn es um den Kauf auf Rechnung geht.
Möchte man als Händler, der eines der oben angegebenen Shop-Systeme nutzt, den Wechsel von Paypal Plus zu PayPal Checkout vollziehen, muss man bei seinem Shopsytem-Anbieter die Aktivierung von PayPal Checkout einleiten. Nutzt man als Händler hingegen keinen der oben angegebenen Shopsystem-Anbieter, muss die Integration von Paypal Checkout eigenständig erwirkt werden. Hinterher kann man weitere Zahlungsmöglichkeiten aufnehmen. Welche Zahlungsarten innerhalb von PayPal Checkout angeboten werden, sollte vom Händler auf einer separaten Seite des Online-Shops aufgeführt werden.
Da sich PayPal Checkout auf die Zahlungsmodalitäten auswirkt, sind die AGB-Regelungen in der Hinsicht entsprechend anzupassen. Dabei müssen nicht alle angebotenen Zahlungsarten in den AGB geregelt werden, sondern nur solche, bei denen es dem Kunden unklar sein könnte, unter welchen Umständen sie ihm zur Verfügung stehen.
Bei dem Rechnungskauf und Ratenkauf von Paypal Checkout wird nämlich nicht nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung gefordert, sondern auch nach einer Abtretung der Kaufpreisforderung des Händlers an den Zahlungsdienstleister, so dass der Kunde nur in befreiender Weise an den Zahlungsdienstleister zahlen kann.
Ebenso muss die Datenschutzerklärung eine Anpassung erfahren. Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zahlungszwecken gemäß Artikel 6 Absatz 1 b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet, da dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist. Bei PayPal Checkout entstehen jedoch einige Änderungen bezüglich des Umfangs der Datenverarbeitung. So werden personenbezogene Daten an dritte Zahlungsdienstleister weitergegeben oder eine Bonitätsprüfung vorgenommen, wie es bei PayPal Checkout bei dem Ratenkauf und Rechnungskauf der Fall ist.
Im Bereich PayPal beschäftigen wir uns am häufigsten mit dem Thema Konto-Sperrung.
Siehe auch hier >> PayPal-Konto gesperrt und was jetzt?!
Ist auch Ihr geschäftliches PayPal-Konto gesperrt worden? Und nun müssen Sie bis zu sechs Monate warten, bis es geprüft und (hoffentlich) wieder freigegeben wird? Dann lohnt es sich, sich mit einem ordnungsgemäß formulierten Beschwerdeschreiben und im zweiten Schritt mit einer Leistungsklage oder Abmahnung durch unseren Anwalt für PayPal Fälle an den Online-Bezahldienstbetreiber zu wenden. Als Kanzlei für Wettbewerbs-, Handels- und IT-Recht haben wir von SBS Legal die nötige fachliche Expertise, erfolgreich Lösungen wie im Falle eingefrorener PayPal-Konten herbeizuführen – ob außergerichtlich oder auch gerichtlich; im Formulieren ordnungsgemäßer Beschwerdeschreiben, dem Durchsetzen von Leistungsansprüchen auf Auszahlung von Geldern sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen durch Abmahnen eines bestimmten Verhaltens.
Haben Sie weitere Fragen zu diesen Themen oder wünschen Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in diesen Rechtsgebieten? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Unser kompetentes Anwaltsteam steht Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung – bezüglich PayPal und jeglichen anderen Belangen des Wettbewerbs-, Handels- und IT-Rechts. Kontaktieren Sie uns gern – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.
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