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Immer wieder kommt es vor, dass der Zahlungsdienstanbieter PayPal die Konto eines Kunden (dies sind zumeist Onlinehändler mit Online-Shop) sperrt. Teilweise erfolgt die Sperrung aus geografischen Gründen, da die Waren etwa aus Kuba kommen würden und daher nicht rechtmäßig seien. Aktuell gibt es auch immer häufiger Sperrungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel. Dabei werden ohne große Begründung Anbieter gesperrt, die z.B. CBD-Produkte vertreiben. Der einzige Hinweis, der dazu erfolgt: Es würden gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßen und verbotene Aktivitäten begangen werden; bspw. der Vertrieb von Rauschmitteln oder Stereoiden. Was ist hier nun die Lösung des Problems? Hier heißt es dann: Händler aufgepasst! Aber was kann man dagegen tun, dass das PayPal-Konto gesperrt wird?
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und spielen mit offenen Karten! Denn PayPal muss solche Fälle dann erstmal prüfen – ein Prozess, der sehr lang sein kann… Nicht selten dauert es drei bis sechs Monate (d.h. 180 (!) Tage), bis das Konto wieder frei ist. Oder die Prüfung ergibt sogar, dass es eben nicht wieder freigegeben wird – eine kleine Katastrophe für ein Unternehmen mit Online-Shop.
► Schnelle Lösungsversprechen sind in Sachen PayPal-Kontosperrung unseriös
Wenn PayPal Konten einschränkt oder Guthaben einbehält, ist das für Händler oft existenzbedrohend. Eine Sperrung muss jedoch nicht einfach hingenommen werden – denn es gibt Handlungsspielräume.
PayPal ist mit Sitz in Luxemburg ansässig und die europäische Zentrale befindet sich ebenfalls dort. Wir informieren unsere Mandanten offen und realistisch: Eine gerichtliche Durchsetzung in Deutschland kann mit Herausforderungen verbunden sein – muss aber nicht aussichtslos sein. Sollte eine außergerichtliche Lösung hier nicht zum Erfolg führen, arbeiten wir mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in Luxemburg zusammen und stellen bei Bedarf den Kontakt her. Dort, wo PayPal selbst ansässig ist.
Auch wenn keine vollständige Kontosperrung vorliegt, sondern etwa nur eine erhöhte Reserve oder der Einbehalt eines Teilbetrags, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit PayPal. Solche Maßnahmen lassen sich – insbesondere bei nachvollziehbarer betrieblicher Grundlage – häufig im Wege anwaltlicher Verhandlung enorm beeinflussen. So konnten wir kürzlich für einen Mandanten eine von PayPal festgesetzte Reserve in Höhe von rund 240.000 US-Dollar auf 40.000 Euro reduzieren – eine spürbare Entlastung für das Unternehmen!
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Strategie mit dem Ziel, Ihre Handlungsfähigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Seit vielen Jahren betreuen wir Mandantinnen und Mandanten in vergleichbaren Situationen – mit nachweisbarem Erfolg!
► Shopify Konto gesperrt- was nun?
► Interview "Wie PayPal Klagen erfolgreich sein können"
► SBS Legal erwirkt einstweilige Verfügungen gegen PayPal
► PayPal muss Konto wieder freigeben - SBS Legal erwirkt einstweilige Verfügung
► Das Youtube Video zum Thema: PayPal Konto gesperrt: Was tun?
Es besteht die Möglichkeit, in ordnungsgemäß formulierten Beschwerdeschreiben darzulegen und zu erklären, dass man (z.B.) keine verbotenen Rauschmittel, sondern lediglich Produkte mit sehr geringem CBD-Gehalt vertreibt – was ja durchaus legal ist. Das ist nämlich u.a. bei entsprechenden CBD-Ölen der Fall. Wenn man dies entsprechend noch belegt, ist PayPal verpflichtet, das Konto wieder freizuschalten. Und wenn das nun doch nicht reicht?
Naturgemäß funktioniert es nicht immer, dass die Gelder nach einem Beschwerdeschreiben wieder freigegeben werden. In solch einem Fall ist dann weiterer Druck gegenüber dem in Luxemburg ansässigen Unternehmen erforderlich. Konkret heißt das, dass manchmal leider der gerichtliche Weg in Anspruch genommen werden muss. „Leider“ deshalb, weil ein simples außergerichtliches Beschwerdeschreiben demgegenüber sicherlich unkomplizierter ist. Aber auch ein gerichtliches Verfahren ist keinesfalls ein Weltuntergang! Es könnte sogar die Lösung sein!
Wenn Ihr PayPal-Konto teilweise gesperrt wurde und Sie feststellen, dass erhebliche Geldreserven eingefroren sind, kann unsere Kanzlei Ihnen gezielt dabei helfen, diese Blockierungen zu lösen. In vielen Fällen behält PayPal gemäß seiner Nutzungsrichtlinien bestimmte Beträge als Sicherheit ein – oft ohne klare Frist oder transparente Begründung. Diese sogenannten "Reserven" können für Unternehmen und Selbstständige schnell zu finanziellen Engpässen führen oder gar existenzbedrohend sein! Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen Ihres Falls und treten in direkten Kontakt mit PayPal, um auf eine Freigabe der zurückgehaltenen Mittel hinzuwirken. Durch unsere rechtliche Argumentation und den Verweis auf geltende Vorschriften – beispielsweise aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem AGB-Recht – konnten wir bereits in zahlreichen Fällen erreichen, dass PayPal die eingefrorenen Beträge vollständig oder zumindest teilweise freigibt. Dabei agieren wir lösungsorientiert und mit dem Ziel, die Liquidität unserer Mandanten so schnell wie möglich wiederherzustellen. Wenn Sie von einer Teilsperrung oder Reserveeinbehaltung betroffen sind, unterstützen wir Sie kompetent und effektiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber PayPal.
Im gerichtlichen Verfahren bieten sich zwei Wege an: Der eine Weg ist die Leistungsklage. Hier klagt man auf Auszahlung der Gelder und ggf. Freischaltung der Konten.
Man kann allerdings auch einen anderen Weg gehen; einen Unterlassungsanspruch erwägen. Dabei fordert man PayPal im Rahmen einer Abmahnung auf, es künftig zu unterlassen, das Konto zu sperren. Stützen kann man sicher bei solche einer Abmahnung auf das allgemeine Zivilrecht, ggf. auch auf das Vertragsrecht. Genauer: Das Schadensersatzrecht aus §823, Absatz 1 (BGB), in Verbindung mit dem Beseitigungs- und Unterlassungsrecht aus §1004 (BGB) als Zivilrecht.
Der Vorwurf ist, dass PayPal durch seine Nutzungsbedingungen verhindere, dass Händler andere Zahlungsdienstleister attraktiver gestalten als bei der Nutzung von PayPal.
Es wird moniert, dass PayPal-Händler „für die Nutzung der PayPal-Dienste keine Aufschläge oder Servicegebühren, sonstige Gebühren oder höhere Versandkosten im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden berechnen dürfen.“
Dies führt quasi dazu, dass Händler Zahlungsdienstleister-Entgelte nicht durch niedrigere Verkaufspreise an den Endkunden weitergeben kann. PayPal will auf Augenhöhe mit anderen Zahlungsdienstleistern behandelt wird. Und zwar in Bezug auf Konditionen, Bedingungen, Zahlungsablauf, Einschränkungen und Gebühren und jeweils im Vergleich zu anderen Marken und Zahlungsquellen an ihren Verkaufsstellen.
Das BKartA steht nun vor der Herausforderung des mehrgliedrigen Kartellrechts. Es kann ein Kartellverbot erlaubt werden, jedoch kann auch ein unzulässiger Marktmissbrauch vorliegen. Das Marktforschungsunternehmen EHI Retail beziffert den Marktanteil von PayPal auf 28,2 %. Marktbeherrschend wäre PayPal allerdings erst ab 40 %.
Es bleibt nun noch offen, ob die Nutzungsbedingungen von PayPal als unwirksam erachtet werden. Dann dürften Händler ihre Produkte auch bei anderen Zahlungsdienstleistern zu günstigeren Preisen anbieten. Der letzte Schritt zu einer verbraucherfreundlichen Preis- und Kostentransparenz ist somit noch nicht getan. Doch daran arbeitet das BKartA bereits. Gelingt dies, sollten alle Zahlungsdienstleister gleichgestellt sein. Wir behalten diesen Fall weiter im Auge und werden darüber in unserem Blog berichten.
Klageverfahren dauern etwas länger als das einfachere Beschwerdeschreiben – das ist schlicht der Natur eines solchen Prozesses geschuldet. Aber: Immerhin hat man Aufsicht auf Erfolg! Die Erfahrung, die wir mit unserer Kanzlei für verschiedene Mandanten gemacht haben, ist, dass die Prüfungszeit spätestens bei Zustellung einer Klage verkürzt wird. PayPal ist dann regelmäßig sehr schnell in der Prüfung.
Ebenso passiert es immer wieder, dass versucht wird, die Gerichtsverfahren schnell zu erledigen – auch außergerichtlich. In Einzelfällen war der Bezahldienst-Betreiber sogar bereit, die Kosten zu erstatten. Grund hierfür mag sein, dass das Unternehmen kein großes Interesse an sogenannten Präzedenzfällen hat – also an Fällen, zu denen ein Urteil gefällt wird, welches dann auch in anderen Fällen zum Vorbild genommen wird.
Das kommt Onlinehändlern und sonstigen Unternehmen, deren Konten bei PayPal eingefroren worden waren, natürlich zugute: Sie sollten sich also stets zur Wehr setzen und zunächst außergerichtlich, aber anschließend sonst auf dem erfolgsversprechenden gerichtlichen Weg gegen den Zahlungsdienstanbieter vorgehen. Dies ist ihr gutes Recht! Und es hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche und dabei, die Prüfverfahren zu einem gesperrten Konto zu beschleunigen.
PayPal hat sich seit einigen Jahren als gängiger Zahlungsdienstleister etabliert. Diese Art des elektronischen Geschäftsverkehrs ist durchaus praktisch: Bezahlverfahren können damit schnell und unkompliziert abgewickelt werden, weshalb der Zahlungsdienstanbieter eben so beliebt geworden ist und häufig seine Anwendung findet. Umso schlimmer ist es dann, wenn das eigene bzw. Unternehmens-Konto eingefroren wird und man keinen Zugang mehr zu den Geldern darauf hat. Aber: Die Sperrung eines PayPal-Kontos ist keine ausweglose Situation. Wie obig beschrieben, gibt es erfolgsversprechende außergerichtliche und gerichtliche Wege, dessen Prüfung zu beschleunigen und so zeitnah den Zugriff darauf, inklusive der Gelder, zurückzuerhalten.
Als Kanzlei für Wettbewerbsrecht, Handels- und IT-Recht haben wir von SBS LEGAL die nötige fachliche Expertise, erfolgreich Lösungen wie im Falle eingefrorener PayPal-Konten herbeizuführen – ob außergerichtlich oder auch gerichtlich; im Formulieren ordnungsgemäßer Beschwerdeschreiben, dem Durchsetzen von Leistungsansprüchen auf Auszahlung von Geldern sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen durch Abmahnen eines bestimmten Verhaltens.
Bei uns sind Sie richtig!. Unser kompetentes Anwaltsteam steht Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung – bezüglich PayPal und jeglichen anderen Belangen des Wettbewerbs-, Handels- und IT-Rechts. Kontaktieren Sie uns gern – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.