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Token werden als Komplementärwährung in der Wirtschaft immer wichtiger. In den letzten Jahren hat die Ersatzwährung als Finanzierung für Unternehmen und junge Start-ups an Bedeutung gewonnen. Im Fokus steht dabei das sogenannte Security Token Offering, kurz als STO bezeichnet, welches ein digitales Instrument zur Finanzierung von Unternehmen oder zur Geldbeschaffung darstellt. Mit den Anteilsrechten am Vermögen des ausgebenden Unternehmens lassen sich Ideen und Projekte realisieren. Token werden so zu Wertpapieren und unterliegen den Wertpapiervorschriften. Wir von der SBS Legal informieren Sie nachfolgend über alles Wissenswerte rund um diesen Perspektiv- und Gesetzwechsel.
Bisher war das Initial Coin Offerings (ICO) das gängige Modell, wenn es um den Handel mit Token ging. Dabei basiert das ICO auf einer unregulierten Methode des Crowdinvestings. Innerhalb eines Initial Coin Offerings wird ein Anteil der Kryptowährung an Anleger im Austausch gegen staatliche Währungen verkauft. Das System ist ähnlich der Börsenspekulation: Investoren erwerben die Token des Projekts und spekulieren darauf, dass sich später ein höherer Wert ergibt. Dabei verfügen die sogenannten Utility Token jedoch über keine Sicherheiten, denn bei den ICOs wird mit den Utility Token kein Eigentum am Unternehmen abgebildet, sondern bietet dem Käufer lediglich den zukünftigen Zugriff auf das Produkt oder den Service.
Anders ist dies nun bei Security Token Offerings. Die Security Token geben den Unternehmen die Möglichkeit Token auszugeben, die vergleichbar mit Aktien des Unternehmens sind. Damit unterliegen die Security Token den Wertpapiervorschriften. Die Käufer der Security Token besitzen gleichsam nun Eigentumsrechte an dem Unternehmen. Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile:
Natürlich kommt man beim Einsatz von ICOs u d STOs, um die wichtigsten Rechtsfragen nicht herum, schon dadurch, weil es drei Arten von Token gibt: die Security-Token, Utility-Token und die Currency-Token. Sie benötigen alle, alleine schon durch ihre Funktion, andere Rechtgrundlagen.
INFOBOX:
Seit der Finanzkrise 2008 entstanden die vollkommen neuen wirtschaftlichen Ansätze der Kryptowährungen wie Bitcoins sowie die Initial Coin Offerings und ganze Bitcoin Handels- und Trading Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen gibt das sogenannte Kryptorecht, welches den Anforderungen des neuen Wirtschaftszweiges nur mit einem Querschnitt unterschiedlicher Rechtgebiete, wie unter anderem dem IT-Recht, Finanzaufsichtsrecht, Finanzanlagerecht oder Vertragsrecht, um nur einige zu nennen, gerecht wird. Wir von der SBS Legal haben uns als Kanzlei für Kryptorecht auf dieses Thema spezialisiert und betreuen mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern seit mehreren Jahren IT-Projekte mit unserem Expertenwissen.
Warum eine kompetente Betreuung auf diesem Gebiet so wichtig ist? Da das Kryporecht sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen zusammensetzt und entscheidende EU-Verordnungen hinzukommen, die auch in Deutschland unmittelbar Anwendung finden, gleichen die zentralen Rechtsfragen vielmehr einem Paragrafendschungel. Gerne geben wir Ihnen einen kleinen Einblick über einige der wichtigsten Berührungspunkte.
Eine grundlegende Frage zu Beginn ergibt sich in Bezug auf die Erlaubnispflicht, denn der Verkauf von Token ist grundsätzlich an eine Genehmigung gebunden. Dazu ein kurzer Ausschnitt der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission): „Bietet eine Plattform den Handel mit digitalen Vermögenswerten, die Wertpapiere sind und als ,Börse‘ im Sinne der Bundeswertpapiergesetze betrieben werden, so muss sich die Plattform bei der SEC als nationale Wertpapierbörse registrieren oder von der Registrierung befreit sein.“
Kurz gesagt: Da Token als Finanzinstrumente, Wertpapiere und Vermögensanlagen eingestuft werden, unterliegen sie den unterschiedlichen Gesetzen des Kreditwesengesetzes (KWG), des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) oder auch dem Zahlungsdienstleistungsgesetz (ZAG) und sind daher genehmigungspflichtig. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern einhergehen. 2018 veröffentlichte die BaFin ein Merkblatt zu der grundsätzlichen aufsichtsrechtlichen Einordnung von Krypto-Token als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht.
Ebenso relevant kann die Geldwäsche-Prävention sein. Betroffen wären vor allem Regularien zur Kundenidentifizierung, wenn Token-Anbieter unter § 2 Geldwäschegesetz (GWG) fallen. Der nationale Regulierungsbedarf bei Krypto-Token im Bereich der Prävention von Geldwäsche ergibt sich aus der Änderungsrichtlinie zur 4. Geldwäscherichtlinie und wird durch das KYC-Verfahren bestimmt. Zur Einhaltung internationaler Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen mit dem Know-Your-Customer-Verfahren Registrierungen von Neukunden durchgeführt werden, womit überprüft werden kann, ob Personen Geschäfte machen dürfen und woher genau das Krypto-Geld stammt.
Die neuen Ansätze hinsichtlich Kryptowährungen und STOs bringen eine Menge Vorteile und eröffnen sicher neue Chancen und Wege, solange man die Risiken durch unverantwortlichen Handeln hinsichtlich der Gesetze mit einer kompetenten Betreuung ausschließen kann. Ein Beispiel: Werden erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Erlaubnis getätigt, kann die BaFin bei Prüfung die Geschäfte untersagen und das Unternehmen dazu zwingen, das eingenommene Geld zurückzuzahlen.
Auch das persönliche Risiko sollte nicht unterschätzt werden. Es sind strafrechtliche Verfolgungen, die sicher einen Reputationsschaden nach sich ziehen und bei einer Schadensersatzforderung ist eine finanzielle Schieflage schneller als gedacht da. Da es sich um eine noch recht neue Form der Finanzierungs- und Anlageform handelt ist die BaFin in dem Bereich sehr aktiv und für juristische Laien ist der Sachverhalt deutlich zu kompliziert.
Daher haben wir uns bei SBS Legal für ein umfassendes Beratungsmodell bei Initial-Coin-Offerings (ICO), Exchanges, Kryptowährungen und anderen FinTech (Finanztechnologie) Projekten entschieden und unterstützen Unternehmen und namhafte Kunden im Bereich des Gesellschaftsrechts, IT-Rechts, Vertragsrechts, Datenschutzrechts, Steuer- und Geldwäscherechts (KYC-Verfahren), Wettbewerbsrechts und Verbraucherrechts. Unsere Leistungen umfassen dabei:
Mit unserer Expertise, einer strategischen Planung und auf Basis der rechtlichen Grundlagen lassen sich die Hürden der Regularien bewältigen und Unternehmen bewegen sich in einem rechtlich abgesicherten Bereich.
Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Kryptorechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
SBS LEGAL setzt Ihre Rechte sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Anliegen. Wir möchten Sie lösungsorientiert und rechtssicher an Ihr Ziel begleiten.