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Wenn Kunden in einem Online-Shop bestellen, dann muss man dafür meistens ein Konto / Account erstellen, um die Bestellungen besser im Überblick zu haben. Manche nutzen aber auch lieber einen Gastzugang, um schnell eine Bestellung durchzuführen ohne die vorherige (zeitfressende) Registrierung. Es stellt sich die Frage, ob Unternehmen verpflichtet sind, einen Gastzugang bereitzustellen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 24. März 2022 beschlossen, dass Online-Shops grundsätzlich die Möglichkeit schaffen müssen, auch ohne Kundenkonto Bestellungen abgeben zu können. Ihren Beschluss stützt die Datenschutzkonferenz auf den in der DSGVO verankerten Grundsatz der Datenminimierung. Dieser besagt, dass nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, also Name, Adresse und E-Mail. Diese Daten werden im Kundenkonto normalerweise gespeichert. Bei Gastzugängen ist das nicht der Fall.
Kunden müssen zur Erstellung eines Kontos aber auch nach der DSGVO seine Einwilligung freiwillig erteilen. Damit die Freiwilligkeit gewährleistet ist, müssen Online-Shops Bestellmöglichkeiten einrichten, die gleichwertig zu denen mit Kundenkonto sind. Nach der Konferenz sind die Bestellmöglichkeiten dann gleichwertig, „wenn keinerlei Nachteile entstehen, also Bestellaufwand und Zugang zu diesen Möglichkeiten, wie bei einem Gastzugang, denen eines laufenden Kund:innenkontos entsprechen und technisch organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.“ Ohne die Schaffung eines Gastzugangs könnte es also an der Freiwilligkeit fehlen.
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Bei bestimmten Berufsgruppen ist es für die Vertragserfüllung eventuell erforderlich, dies nur über ein Kundenkonto zuzulassen. Um dem Grundsatz der Datenminimierung dennoch Rechnung zu tragen, sollen diese Konten nach einer kurzen Frist bei Inaktivität aber automatisch gelöscht werden.
Datenschutz ist seit einiger Zeit das Thema, das Unternehmen fast täglich mit neuen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Als Anwalt für Datenschutz befasst sich SBS Legal im Datenschutzrecht mit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und dies nicht nur bei Erstellung der Datenschutzerklärung für Unternehmen aus dem Bereich des Direktvertriebs und des Mittelstandes. Das Datenschutzrecht ist dabei in das IT-Recht integriert, berührt aber zugleich auch das Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie eine Reihe anderer Rechtsgebiete.
Sie brauchen eine Beratung im Datenschutzrecht oder einen Datenschutzanwalt etwa für die Erstellung einer Datenschutzerklärung, den rechtmäßigen Umgang mit Cookies oder Sie sind auf der Suche nach einem TÜV zertifizierten Datenschutzbeauftragten - dann sind Sie bei uns richtig und können unser Anwaltsteam direkt telefonisch über unsere Hotline (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformulars am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.