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Sogenannte Prediction Markets wie die Plattform Polymarket erfreuen sich derzeit immer größerer Beliebtheit. Die rechtliche Einordnung der Vorhersagemärkte und der dort gehandelten Anteile ist jedoch bisher ungeklärt, denn es stellt sich die Frage, ob diese Vorhersagemärkte eine Form des Glücksspiels oder ein Finanzinstrument darstellen.
Prediction Markets, auch Vorhersagemärkte genannt, sind digitale Plattformen, auf denen Menschen meist mittels Kryptowährung auf den Ausgang zukünftiger Ereignisse wetten können. Solche Ereignisse können beispielsweise Sport- oder Kulturevents, aber auch politische Wahlen oder Zinsentscheidungen der Zentralbanken sein.
Die Nutzer der Prediction Markets können mit Kryptowährung sogenannte Kontrakte erwerben. Das sind Anteile, die entweder den Eintritt oder das Nicht-Eintreten eines bestimmten Ereignisses beinhalten, über welches gewettet wird.
Der Preis der Kontrakte richtet sich danach, wie viele Menschen sich an einem Kontrakt interessieren. Wetten viele Menschen auf den Eintritt eines Ereignisses und kaufen den entsprechenden Anteil, so wird dieser teurer. Anders bei den Kontrakten, die auf das Nicht-Eintreten des Ereignisses gerichtet sind und dadurch günstiger werden.
Bevor die Kontrakte veräußert werden, wird eine gewisse Gewinnsumme festgelegt. Kauft jemand nun einen Anteil, der beispielsweise den Sieg eines bestimmten Fußballvereins in einem Spiel vorsieht, bekommt der Käufer den vorher definierten Betrag ausgezahlt, sollte der Verein tatsächlich gewinnen.
Prediction Markets können sowohl als Glücksspiel als auch als Finanzinstrumente verstanden werden. Je nach Einordnung ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen und Vorschriften.
Zum einen kommt eine rechtliche Einordnung der Prediction Markets als digitales Glücksspiel in Betracht. Dann würden die Plattformen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) überwacht werden und die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 würden Anwendung finden.
Die GGL hat in einer Veröffentlichung auf ihrer Website vom 05.09.2025 vor der Nutzung der Vorhersageplattformen gewarnt. Gesellschaftswetten, welche sich auf Ereignisse des öffentlichen Lebens beziehen, wie etwa politische Wahlen oder Gerichtsurteile, seien nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht genehmigungsfähig, da sie eine zu hohe Manipulationsgefahr bergen. Solche Wetten würden daher als illegales Glücksspiel gelten.
Der Betrieb einer Plattform, die in Deutschland entgeltliche Gesellschafts- oder Unterhaltungswetten auf nicht-sportliche Ereignisse anbietet oder vermittelt, wäre nach der GGL-Einschätzung regelmäßig nicht erlaubnisfähig und damit illegal. Für Prediction Markets mit Sportbezug kommt dagegen eine gesonderte Prüfung nach den Regeln für Sportwetten in Betracht.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubt Wetten auf bestimmte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln. Es besteht daher die Möglichkeit, dass sich die Betreiber der Vorhersagemärkte eine Erlaubnis für das Veranstalten von Sportwetten bei der GGL einholen und folglich die Eintragung in die Whitelist, also die offizielle Liste aller Glücksspielanbieter, die eine gültige Erlaubnis besitzen, beantragen.
Ordnet man Prediction Markets als Finanzinstrumente ein, wäre die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständige Aufsichtsbehörde und es würden die Vorschriften der europäischen Verordnungen und Richtlinien, besonders der Markets in Financial Instruments Directive II - kurz: MiFID II - (oder auf deutsch: Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente) gelten.
Die gehandelten Kontrakte würden dann als Derivate verstanden werden. Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert von einem anderen Vermögenswert oder einem Ereignis abgeleitet wird. Derivate werden in derivativen Geschäften gekauft oder verkauft.
Zu den derivativen Geschäften zählen beispielsweise der Kauf oder Tausch von Fest- oder Optionsgeschäften, die mit zeitlicher Verzögerung erfüllt werden müssen und die von einem Basiswert wie beispielsweise Zinssätzen abhängig sind. Zudem sind Termingeschäfte bezüglich Inflationsraten, Klimaangelegenheiten oder ähnlichem umfasst. Versteht man die Kontrakte also als Derivate, stellen diese Finanzinstrumente dar.
Möchte ein Betreiber eine Plattform betreiben, auf welcher Nutzer solche Derivate von anderen Nutzern oder dem Plattformbetreiber selbst erwerben können, müsste er daher bei der BaFin die entsprechende Erlaubnis beantragen.
Zudem müssten Betreiber die Allgemeinverfügung der BaFin vom 01.07.2019 berücksichtigen, die Einschränkungen hinsichtlich der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger vorsieht. Binäre Optionen sind derivative Finanzinstrumente, die in bar ausgeglichen werden und bei denen die Auszahlung nur nach deren Ablauf erfolgt sowie auf einen zuvor definierten Betrag begrenzt ist.
Die Allgemeinverfügung der BaFin setzt nach Auslaufen der zeitlich befristeten ESMA-Produktintervention ein nationales Verbot bzw. eine nationale Produktinterventionsmaßnahme für Deutschland fort.
Auf Prediction Markets angebotene Anteile könnten grundsätzlich unter diese Definition fallen und binäre Optionen darstellen. Das hängt jedoch davon ab, wie die Kontrakte im konkreten Fall ausgestaltet sind, denn die Allgemeinverfügung der BaFin sieht beispielsweise Ausnahmen für binäre Optionen vor, die eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen haben oder bei denen der Anbieter während der Laufzeit keinem Marktrisiko ausgesetzt ist. Der Anbieter der Optionen dürfte außerdem keinen Gewinn oder Verlust erzielen, der nicht in den zuvor offengelegten Provisionen oder Transaktionsgebühren liegt.
Die Frage, wie Prediction Markets rechtlich einzuordnen sind, konnte bisher nicht abschließend beantwortet werden. Betreiber sollten bei der Planung von Geschäftsmodellen, die den Verkauf von Kontrakten auf Prediction Markets beinhalten, die Erlaubnisanforderungen und die Allgemeinverfügung der BaFin sowie deren allgemeine Verwaltungspraxis zu den Compliance-Pflichten von Finanzunternehmen berücksichtigen.
Auch die Frage, ob der Betrieb von Vorhersagemärkten in Deutschland rechtlich zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt davon ab, welche Gegebenheiten im individuellen Fall vorliegen und wie sorgfältig das Geschäft geplant wird.
Da viele Prediction Markets tokenisierte Kontrakte bzw. Krypto-Infrastruktur nutzen, möchten wir an dieser Stelle einen kurzen Hinweis auf MiCAR/MiCA und die ESMA-Leitlinien zur Abgrenzung von Krypto-Assets und Finanzinstrumenten geben. ESMA hat Leitlinien zur Frage veröffentlicht, wann Krypto-Assets als Finanzinstrumente zu qualifizieren sind. Wenn ein Token Finanzinstrument ist, greift grundsätzlich nicht MiCA, sondern das Finanzmarktrecht/MiFID-II.
► zu den ESMA-Leitlinien
► MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation
Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Kryptowährung und des Handels mit diesen gewinnt auch das Kryptorecht an Relevanz. Das Kryptorecht ist ein Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem IT-Recht, dem Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht und dem Steuerrecht. Da das Kryptorecht noch sehr jung und äußerst komplex ist, kann es unter Umständen ratsam sein, die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen rund um das Thema Prediction Markets sowie bei allen Anliegen bezüglich des Kryptorechts sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite, egal, ob als Nutzer oder als Betreiber von Prediction Markets. Melden Sie sich gerne!