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Pocher vs LR Health & Beauty // Imageschaden positiv nutzen?


Vorwürfe & Behauptungen

Repuationsschädigung positiv nutzen!

Das Vertriebsunternehmen wurde im Rahmen der Schlammschlacht zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche ins Visier genommen. Mittlerweile wurden sämtliche Posts dazu wieder gelöscht. Frau Wünsche schien für LR als Influencerin oder Vertriebspartnerin tätig gewesen zu sein. Dies hat Pocher dazu veranlasst nicht nur auf Wünsche, sondern auch auf die Waren von LR abzuzielen. Dabei hat er das Unternehmen als „Pyramidensystem“ bzw. „Schneeballsystem“ tituliert und die Produkte indirekt als „wertlos“ und „schrotthaltig“ bezeichnet. 

Dies hat, auch wenn die Kritik eigentlich auf Frau Wünsche abzielt, einen direkten negativen Effekt auf die Reputation von LR. Insbesondere da der Name LR mehrfach benannt wird und Pocher sich sogar die Mühe macht den Fußballverein Rot Weiss Ahlen, ehemals LR Ahlen, und auch Promis, wie Guido Maria Kretschmer und Bruce Willis im Zusammenhang zu benennen, die für LR Werbung gemacht haben. Was kann man dagegen nun tun? 

Hier einmal der Beitrag von Oliver Pocher auf Instagram:

Ein Beitrag geteilt von Oliver Pocher (@oliverpocher) auf Instagram


Reputation geschädigt - und was jetzt?

>> Ein Tipp von uns!

Man sollte die Strategie immer zweigliedrig fahren und eventuell die rechtlichen Geflogenheiten weniger verfolgen. Stattdessen könnte man schauen, ob man sich an dieses Video hängen und z.B. das Ganze durch eine Agentur marketingtechnisch oder selbst kreativ positiv ausschlachten könnte. Somit wäre es möglich die Reputation, die eigentlich negativ gebrandet wurde, wieder positiv aufwerten. So könnte man , wie z. B. das Unternehmen FLP, die eine Broschüre erstellt hatten, um die Mythen und Gerüchte rund ums MLM (Multi Level Marketing) zu entkräften, auf das Instagram Video reagieren indem man es z.B. bei Twitter verlinkt. Ganz nach dem Motto: „Was Pocher behauptet sind wir nicht. Wir zeigen Transparenz."


Reputationsrecht: Rechtliches Vorgehen bei unwahren Tatsachenbehauptungen

Neben den strafrechtlichen Normen in §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) den Schutz der persönlichen Ehre. Dieses Recht müssen sowohl der Staat als auch Privatpersonen bei ihren Aussagen beachten.

Im Fall der Verletzung der Ehre besteht somit die Möglichkeit gegen die verletzende Person auch zivilrechtlich vorzugehen. In Form der Unterlassung oder Löschung der verletzenden Aussage und durch Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche.

Dabei muss man jedoch abgrenzen, ob es sich bei der Äußerung um eine wahre Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, die beide von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Um unter die wahren Tatsachenbehauptungen zu fallen, muss man prüfen, ob die Äußerungen einen Wahrheitsgehalt besitzen. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Des Weiteren gelten bei wahren Tatsachenbehauptungen die Schranken der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 GG.

Meinungsäußerungen bzw. Werturteile sind hingegen nicht auf auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar. Sie sind geprägt durch die Bausteine der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Die Meinungsfreiheit kann durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden, die im Lichte der Meinungsfreiheit ausgelegt werden. Dieses Grundrecht schützt jedoch nicht alle Werturteile. Bei Angriffen auf die Würde des Menschen und der Schmähkritik genießt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorrang.

Ist Pochers Aussage eine Schmähkritik?

Im Fall der Schmähkritik liegt das Augenmerk nicht mehr auf der Stellungnahme zur Sache, sondern auf der bloßen Herabsetzung der Person.

Ob Pochers Aussage eine reine Schmähkritik ist, müsste man bei LR prüfen. Begriffe wie „Schneeballsyten“ und „Pyramidensystem“ sind an sich reine Werturteile. Dagegen kann man somit nicht vorgehen. Man müsste vielmehr bewerten ob die Ansätze der „Abzocke“ und  „Wertlosigkeit“ der Produkte, die er dort bezeichnet, eine Rechtsverletzung auslösen würden.

SBS LEGAL - Anwälte für Reputationsrecht schützen Ihren guten Ruf

Sehen Sie sich diesen Herausforderungen und rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, steht Ihnen die Kanzlei SBS Legal mit ihren spezialisierten Anwälten für Reputations-, Medien- und Presserecht gerne als Partner in allen Belangen zur Seite.

Wir unterstützen Sie dabei, unwahre Tatsachenbehauptungen aus dem Internet zu entfernen und Ihre Reputation zu schützen. Unsere Anwälte setzen sich für Sie ein und begleiten Sie über einen langen Zeitraum hinweg.

 

Ihre Experten zum Schutz Ihres Rufes in unserem Hause sind:

André Schenk, LL.M.Eur. (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Tae Joung Kim (Rechtsanwalt für Medienrecht und Spezialist für Urheberrecht)

 

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