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| Reputationsrecht

Pocher vs. Wünsche – neue Entwicklungen im Fall


Bereits im Jahr 2021 hatten wir über die Auseinandersetzung zwischen Oliver Pocher, Anne Wünsche und LR Health & Beauty berichtet. Der damalige Streit entzündete sich an schwerwiegenden Anschuldigungen Pochers, der das Unternehmen öffentlich als „Pyramidensystem“ bezeichnete und Produkte von LR abwertend kommentierte. Die Vorwürfe verbreiteten sich schnell und hatten trotz späterer Löschung der Beiträge erhebliches Reputationsschadenpotenzial.

Nun liegen neue Entwicklungen vor, die Anlass geben, den Fall erneut aufzurollen. Bevor wir auf den aktuellen Stand eingehen, blicken wir zunächst noch einmal strukturiert auf die damaligen Ereignisse zurück und ordnen ein, wie es überhaupt zu der Eskalation kam.


Chronologie des Konflikts zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche

Im April 2020 rückt Oliver Pocher die Influencerin Anne Wünsche in den Mittelpunkt seines Instagram-Formats „Bildschirmkontrolle“. In mehreren Beiträgen wirft er ihr vor, Reichweite künstlich aufgebläht zu haben. Konkret behauptet er, sie habe unter anderem Instagram-Follower, Likes und zehntausende „Herzchen“-Kommentare gekauft. Zur Untermauerung präsentiert er angebliche Belege wie Überweisungen, Rechnungen und E-Mails und stellt diese in seinem Format zur Schau. Der Konflikt verlagert sich damit schnell von einer reinen Social-Media-Kritik hin zu einem öffentlich ausgetragenen Reputationsangriff.


Mai 2020: Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg

Anne Wünsche weist die Vorwürfe zurück und bestreitet, Fakes oder gekaufte Interaktionen genutzt zu haben. Unterstützt von ihrem Anwalt äußert sie sich öffentlich in einem Video und kündigt rechtliche Schritte an. Kurz darauf erlässt das Landgericht Hamburg auf ihren Antrag eine einstweilige Verfügung gegen Oliver Pocher. Bestimmte zentrale Behauptungen, insbesondere zum angeblichen Kauf von Followern, Likes und Kommentaren, darf er seitdem nicht mehr wiederholen. Für den Fall eines Verstoßes stellt das Gericht ein empfindliches Ordnungsgeld in Aussicht.

Ende Mai 2020: angekündigtes TV-Spezial trotz gerichtlicher Grenze

Trotz der einstweiligen Verfügung kündigt Pocher Ende Mai 2020 ein „Anne Wünsche Spezial“ an. Sowohl in seinem Podcast als auch in der RTL-Sendung „Pocher gefährlich ehrlich“ stellt er in Aussicht, umfangreiches Material zu präsentieren. Er spricht von einem Dossier mit vielen Seiten, mit dem er seine Vorwürfe untermauern wolle. Die Auseinandersetzung gewinnt dadurch zusätzlich Reichweite und Brisanz, da klassische Medien über den Konflikt und den gerichtlichen Hintergrund berichten.

Juni 2020: Medienberichterstattung und Streit um die Beweislage

Anfang Juni greifen große Onlinemedien den Fall ausführlich auf. Sie schildern die Positionen beider Seiten, erklären die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und stellen die von Pocher präsentierten Unterlagen dar. Parallel legen Anne Wünsche und ihr Anwalt eigene Dokumente vor und stellen die Echtheit der von Pocher gezeigten Belege infrage. Die Auseinandersetzung wird damit zu einem Streit um Glaubwürdigkeit und Beweiswert im öffentlichen Raum.

26. Juni 2020: Aufhebung der einstweiligen Verfügung aus formellen Gründen

Am 26. Juni 2020 wird die zunächst erlassene einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wieder aufgehoben. Entscheidend sind jedoch nicht inhaltliche, sondern formelle Gründe. Nach der Darstellung des Gerichts ist die Verfügung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ordnungsgemäß an Oliver Pocher zugestellt worden. Die Kammer lässt zugleich erkennen, dass bei einer korrekten Zustellung inhaltlich viel für eine Bestätigung der Verfügung gesprochen hätte. Mit der Aufhebung ist der Konflikt rechtlich keineswegs endgültig beendet. Weitere Schritte im Hauptsacheverfahren bleiben möglich und die Diskussion um Reichweite, Influencer-Marketing und zulässige Grenzen der Kritik setzt sich in Medien und sozialen Netzwerken fort.


Weitere Angriffe und der Vorwurf der „Kindervermarktung“

Im Jahr 2021 flammt der Konflikt erneut auf. In einer weiteren Ausgabe seiner „Bildschirmkontrolle“ nimmt Oliver Pocher Anne Wünsche wieder ins Visier. Neben den bereits bekannten Vorwürfen rund um angeblich gekaufte Follower und Interaktionen richtet er den Fokus nun verstärkt auf ihr Familienleben. Medienberichten zufolge kritisiert er insbesondere die Darstellung ihrer Kinder in sozialen Netzwerken und wirft ihr vor, ihre Tochter im Netz zu „vermarkten“, unter anderem weil es einen eigenen Instagram-Account für das Kind gibt.

Auch wir haben uns Anfang 2021 bei SBS LEGAL mit dieser Entwicklung befasst und in unseren Beiträgen „Pocher vs. LR Health & Beauty – Image-Schaden, was nun?“ sowie „Influencer – schützt euch vor anderen Influencern“ die rechtlichen und strategischen Implikationen für Unternehmen und Content-Creator eingeordnet. Dabei stand bereits die Frage im Raum, wie weit Kritik an Influencern gehen darf und ab wann Persönlichkeitsrechte von Erwachsenen wie auch von Kindern verletzt sein können.

Anne Wünsche schilderte in der Folge in ihren eigenen Instagram-Storys, wie sehr sie die wiederholten öffentlichen Angriffe psychisch belasten. Sie spricht von Mobbing, von Falschaussagen und davon, dass sie sich gegen die Dynamik in den sozialen Medien nur begrenzt wehren könne. Als Konsequenz löscht sie den Instagram-Account ihrer ältesten Tochter und reduziert die öffentliche Sichtbarkeit ihrer Kinder deutlich. Damit wird der Konflikt endgültig zu einem Beispiel dafür, wie stark sich Social-Media-Kritik auf private Lebensbereiche, Elternrollen und den Schutz von Kindern im Netz auswirken kann.


Mehrere einstweilige Verfügungen und Strafanzeige

In den Jahren nach der ersten „Bildschirmkontrolle“ bleibt der Konflikt zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche nicht auf einzelne Social-Media-Episoden beschränkt. Nach späteren Presseberichten geht Wünsche gemeinsam mit ihrem Anwalt wiederholt gerichtlich gegen verschiedene Äußerungen Pochers vor. Neben der bereits bekannten einstweiligen Verfügung kommen weitere Verfügungsverfahren hinzu, die sich gegen konkrete Vorwürfe und Formulierungen richten sollen.

Parallel dazu wird Strafanzeige wegen übler Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch erstattet. Damit verlagert sich ein Teil der Auseinandersetzung aus der reinen Zivilrechtsebene in den strafrechtlichen Bereich. Nach Angaben der Boulevardpresse entwickelt sich der Streit zu einem fortlaufenden Zivilverfahren, das sich ab etwa 2021 durch mehrere Instanzen und Verfahrensstadien zieht und beide Seiten dauerhaft bindet.


Klage im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg

Im Jahr 2023 folgt der nächste Schritt: Anne Wünsche erhebt vor dem Landgericht Hamburg Klage im Hauptsacheverfahren. Sie verlangt Unterlassung und Schadensersatz. Im Mittelpunkt stehen weiterhin die Behauptungen, sie habe Follower, Likes und Kommentare für ihre Social-Media-Profile gekauft. Wünsche trägt vor, dass diese Aussagen ihre Reputation als Influencerin beschädigt hätten, Kooperationspartner abgesprungen seien und ihr dadurch ein konkreter finanzieller Schaden entstanden sei.

Damit geht der Streit weit über die Frage hinaus, ob einzelne Aussagen noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Er wird zu einem Musterfall dafür, welche wirtschaftlichen Folgen öffentliche Influencer-Kritik haben kann und in welchem Rahmen sich Betroffene mit zivilrechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen können.


Öffentliche Hinweise auf den weiterlaufenden Prozess

Auch im Jahr 2024, also bereits mehrere Jahre nach Beginn des Konflikts, blieb der Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche weiterhin ungeklärt. Anfang Januar berichteten unter anderem Bunte und BILD erneut darüber und bezeichneten den Fall als „Dauerstreit“, der sich inzwischen über Jahre hinziehe.

Anne Wünsche selbst meldete sich zu diesem Zeitpunkt in einer Instagram-Fragerunde zu Wort. Sie erklärte dort, Pocher habe gemeinsam mit Amira Pocher eine „Lüge“ über sie verbreitet und falsche „Beweise“ öffentlich gemacht. Gleichzeitig kündigte sie an, bald mehr über den Stand des laufenden Verfahrens sagen zu können.

Damit wurde deutlich, dass der juristische Konflikt auch 2024 keineswegs abgeschlossen war und sowohl auf rechtlicher als auch auf medialer Ebene weiterwirkte.


Urteil des LG Hamburg und Entwicklungen im Strafverfahren

Im Jahr 2025 erreicht der langjährige Streit zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche einen entscheidenden Wendepunkt. Am 28. November 2025 verkündet das Landgericht Hamburg sein Urteil im Hauptsacheverfahren, das unmittelbar bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt. Die Berichte zahlreicher Medien heben hervor, dass Pocher mehrere konkrete Behauptungen nicht mehr äußern darf. Das Gericht untersagt ihm insbesondere die Aussage, Anne Wünsche habe Likes, Follower oder Kommentare gekauft. Für den Fall eines erneuten Verstoßes sieht das Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren vor.

Gleichzeitig weist das Gericht den von Wünsche geltend gemachten Schadensersatzanspruch ab. Nach Auffassung der Kammer reichten die von ihr vorgelegten Nachweise nicht aus, um einen konkreten finanziellen Schaden sicher festzustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von beiden Parteien im Berufungsverfahren überprüft werden. Bereits am 2. Dezember greifen zahlreiche Medien das Urteil auf und berichten über den „Gerichtssieg“ Anne Wünsches sowie die erheblichen Sanktionen, die Pocher im Wiederholungsfall erwarten können.

Nur wenige Tage später, am 4. Dezember 2025, begann zusätzlich ein Strafprozess gegen Oliver Pocher vor dem Amtsgericht Köln. Gegenstand sind Äußerungen aus zwei Videos, darunter die „Bildschirmkontrolle“ aus dem April 2020, in denen Pocher behauptet haben soll, Wünsche habe rund 96.000 positive „Herzchen“-Reaktionen gekauft. Das Gericht ordnet sein persönliches Erscheinen an. Im Falle einer Verurteilung stünde eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr wegen übler Nachrede im Raum.

Am Ende kommt es jedoch nicht zu einem Urteil: Staatsanwaltschaft, Gericht und Pocher einigen sich auf eine Einstellung gegen eine Geldauflage von 15.000 €. Das Geld wird an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt. Strafrechtlich gilt Pocher damit als nicht verurteilt und bleibt entsprechend nicht vorbestraft.


Aktuelle Einordnung und Bedeutung des Ausgangs

Mit der Unterlassungsverfügung des LG Hamburg und der Einstellung im Strafverfahren ist die juristische Auseinandersetzung faktisch weitgehend abgeschlossen, solange beide Seiten die gerichtlichen Vorgaben einhalten. Anne Wünsche betont öffentlich, dass für sie vor allem der Schutz ihrer Familie, ihre Reputation und eine rechtliche Klärung der jahrelangen Vorwürfe im Vordergrund standen.

Pocher wiederum räumt ein, dass er einzelne Vorwürfe nicht hinreichend geprüft habe, und akzeptiert die gerichtlichen Konsequenzen. Der jahrelange Streit hat damit sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich eine klare Linie erhalten, die insbesondere Plattform-Prominenz und Influencer an die Grenzen zulässiger Kritik erinnert.


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