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| Markenrecht, Wettbewerbsrecht
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Zentraler Dreh- und Angelpunkt in der Praxis des gewerblichen Rechtsschutzes bzw. des Immaterialgüterrechts ist das Instrument der außergerichtlichen Abmahnung. Insbesondere in den Bereichen des Patent-, Marken- und Wettbewerbsrechts werden täglich eine Vielzahl von Abmahnungen ausgefertigt. Im Wettbewerbsrecht ist der Zweck einer Abmahnung die außergerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Im Patent- und Markenrecht ist die Abmahnung als eine Schutzrechtsverwarnung einzuordnen, die der Geltendmachung und Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzrechte dient. Eine berechtigte Abmahnung sorgt häufig für ein Vergleichsgespräch zwischen den streitenden Parteien, welches nicht selten in einem abgeschlossenem Lizenzvertrag mündet.
Damit eine Abmahnung erfolgreich sein kann, muss sie sämtliche Merkmale des Verletzungstatbestands vollständig enthalten. Dafür muss der Abmahnende Auskunft über das verletzte Schutzrecht und dessen Inhalt geben sowie die konkret angegriffene Verletzungshandlung, die dem Abgemahnten angelastet wird, darstellen. Schließlich sollte die Abmahnung das ernsthafte und endgültige Unterlassungsbegehren des Abmahnenden enthalten. In der Praxis ist der Abmahnung häufig eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigelegt. Der Abgemahnte hat dann die Wahl, den Rechtsstreit schnell und außergerichtlich durch Abgabe der erforderlichen Erklärung zu beenden oder sich gerichtlich gegen die Abmahnung zu wehren. Welcher Weg sinnvoller ist, muss stets für jeden Einzelfall neu geprüft werden.
Dieser Rechtsstreit betrifft mehrere Online-Händler, die durch die Luxusschmuckfirma Cartier International AG markenrechtlich bzw. urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden sind. Grund für die Abmahnungen sind die bekannten Armreife der Modelle „Love“/“The Love Bracelet“ sowie „Juste un clou“, dessen Marken- und Urheberrechte bei der vorbezeichneten Schmuckfirma liegen. Verschiedene Online-Händler haben ihre Waren mit den geschützten Begriffen beworben oder Schmuck „im Stil“ der geschützten Cartier-Armreifen angeboten. Da sich die Cartier International AG dadurch in ihren Marken- bzw. Urheberrechten verletzt sah und sie zudem einen Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung durch unlautere Nachahmung annahmen, wurden die Online-Händler abgemahnt. Gefordert wurde die Abgabe einer von der Luxusschmuckfirma vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich die Händler für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten. Ferner wird auch Erstattung von Anwaltsgebühren verlangt. Hier kann man in Summe mit etwa 3.000,- Euro rechnen.
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht erhalten, gilt vor allem erstmal eins: Die Abmahnung ist ernst zunehmen und sollte nicht ignoriert oder gar in den Papierkorb verfrachtet werden. Genauso wenig sollten Sie allerdings die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unüberlegt unterschreiben und zurückschicken, denn dies wirkt sich in den meisten Fällen nachteilig für Sie aus. Bestenfalls kontaktieren Sie einen Anwalt, der sich mit den Problematiken einer Abmahnung auskennt – wie etwa unsere Anwälte von SBS LEGAL. Ihr Rechtsbeistand übernimmt dann folgende Aufgaben für Sie:
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Auch das Unternehmen Huawei Technologies Co. Ltd. Beteiligt sich an dem Spiel mit den Abmahnungen. Der bekannte chinesische Telekommunikationsausrüster und Hardwarehersteller verfügt über diverse eingetragene Markenrechte. Das chinesische Unternehmen wehrt sich nun mit Abmahnungen gegen Anbieter von Smartphone Zubehör (wie z.B. Akkus), die Plagiate verkaufen und die Verbraucher entsprechend irreführen. Wie es so oft der Fall ist, wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, welche die Zahlung einer Vertragsstrafe bei zukünftiger Zuwiderhandlung vorsieht. Außerdem fordert die Huawei Technologies Co. Ltd. umfassende Auskunftserteilung und Vernichtung der Plagiate sowie Anwaltskostenersatz in Höhe von etwa 3.500,- Euro.
Ein auf den ersten Blick vielleicht etwas skurriler Fall des Lebensmittelrechts betrifft den Verstoß eines Händlers gegen die Konfitüreverordnung. Danach darf sich ein Fruchtaufstrich erst dann als Marmelade bezeichnen, wenn in 1.000 Gramm Endprodukt mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchte verarbeitet sind. Ein Online-Händler von Lebensmitteln verkaufte jedoch einen Brotaufstrich, der lediglich aus Kirschen und Apfelpüree bestand, als Marmelade. Daran störte sich der Verband sozialer Wettbewerb und verpasste dem Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Kosten für die Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb belaufen sich auf 238,- Euro.
Den allermeisten Menschen ist der Inbusschlüssel ein Begriff. Damit wird jedoch in den meisten Fällen ein Werkzeug mit einer bestimmten Form in Verbindung gebracht – unabhängig vom Hersteller – und nicht die eingetragene Marke der Inbus IP GmbH. Dagegen wehr sich das Unternehmen mit Hilfe von Abmahnungen. Werkzeughersteller, die ihre Produkte als „Inbusschrauben“, „Inbusschlüssel“ und „Inbusschlüsselsatz“ verkaufen, begehen eine Markenverletzung und erhalten eine Abmahnung durch die Inbus IP GmbH. Die Kosten der Abmahnung belaufen sich auf 2.202,41 Euro.
Schließlich will auch die H-D U.S.A. LLC ihre in großem Maße bekannte und geschützte Marke Harley Davidson durch das Instrument der Abmahnung sichern. Besonders im Bereich des Ersatzteil- und Merchandisinghandels wird die Marke immer wieder in unberechtigter Weise genutzt. Aktuelle Abmahnungen des Unternehmens richteten sich gegen Händler von Schmuck und Merchandisingartikeln. Es wurden unter anderem Ketten mit dem Harley Davidson Logo verkauft. Da die Händler hierfür keine Lizenz hatten, begingen sie einen Verstoß gegen das Markenrecht der H-D U.S.A. LLC. Die Kosten der Abmahnung betrugen 5.663,73 Euro.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist eine sehr umfassende Materie, unter die etwa das Patent-, Marken- und Designrecht fällt. Es umfasst die gewerblichen Schutzrechte einzelner Gewerbetreibender an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke. Eng damit verbunden und teilweise auch zu dem gewerblichen Rechtsschutz dazuzählend, ist das Wettbewerbsrecht in Form des Lauterkeitsrechts, welches gesetzliche Regelungen gegen verschiedene Arten unlauteren Verhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb enthält. Eine Gemeinsamkeit all dieser Rechtsbereiche liegt darin, dass in einem Rechtsstreit die außergerichtliche Abmahnung oftmals das erste Mittel der Wahl ist, da es eine praktische Waffe der Unternehmen darstellt.
Wie Sie erfahren haben, sollten Sie im Fall einer Abmahnung schnellstmöglich einen kompetenten Rechtsanwalt engagieren, um die Angelegenheit für Sie möglichst vorteilhaft zu erledigen. Hier kommen wir ins Spiel. Unsere Kanzlei verfügt über eine außergewöhnliche Expertise im Bereich der Abmahnungen, speziell auch bei Online-Händlern.
Auf der anderen Seite übernehmen wir es selbstverständlich auch gerne für Sie, andere Unternehmen abzumahnen, sofern Sie in Ihren Schutzrechten verletzt worden sind.