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Produktkennzeichnung: Was das Fehlen für Folgen haben kann


Produktkennzeichnungen, wir alle kennen sie, auch wenn sie oft so selbstverständlich sind, dass wir sie schnell übersehen oder nicht wahrnehmen, ist es wichtig, dass es sie gibt. Wenn die Kennzeichnung vergessen wird, kann das Folgen für den Verbraucher und auch für Hersteller und Händler haben.  Welche Folgen eine vergessene Produktkennzeichnung haben kann und welche Angaben freiwillig und welche verpflichtend sind, im folgenden Artikel.

Die freiwillige Kennzeichnung

Die freiwillige Kennzeichnung, oder auch Selbstdeklaration, erlaubt es Unternehmen bestimmte Kennzeichen freiwillig zu verwenden. An die freiwillige Kennzeichnung werden dabei allerdings Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt werden müssen, damit die freiwillige Kennzeichnung benutzen werden darf. Es handelt sich demnach um Kennzeichen, die nicht zur freien Verfügung stehen, sondern um solche, die nur verwendet werden dürfen, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Das Unternehmen kann allerdings, auch wenn die Anforderungen erfüllt sind, die Kennzeichnung nicht angeben, daher wird die Kennzeichnung als freiwillig bezeichnet. Zum Beispiel kann ein Bauer der die Vorgaben des Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) erfüllt, dass Öko Kennzeichen benutzen, ist aber nicht dazu gezwungen dies zu tun. Ein anderes Beispiel wäre die Kennzeichnung von Testsieger der Stiftung Warentest, da muss das Produkt auch tatsächlich Testsieger gewesen sein. Gerade Gütesiegel und andere Zertifizierungen sind allerdings beliebte Werbung für das Unternehmen. Freiwillige Kennzeichnungen sind daher ein beliebtes Werbemittel und es muss genau drauf geachtet werden, ob wirklich die erforderlichen Vorgaben erfüllt wurden, weil sonst ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß durch eine irreführende Werbung gegeben worden wäre. 

Die verpflichtende Kennzeichnung

Eine verpflichtende Kennzeichnung sollen den Zweck erfüllen, den Kunden umfangreich über wichtige Informationen zu informieren, damit dieser in der Lage ist, besser Produkte vergleichen und sich für ein Produkt entscheiden zu können. Manche Informationen dienen dabei der Sicherheit und können über Leben und Tod entscheiden, wie die Allergene Hinweise für Allergiker, andere informieren über notwendige Informationen, wie die Schilder in den Klamotten, die angeben auf wie viel Grad ein Kleidungsstück gewaschen werden muss. Es gibt aber auch Kennzeichnungen, die den Zweck erfüllen sollen, dass der Kunde Produkte besser vergleichen kann, wie die Angabe der Füllmenge eines Produktes, um das Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmter Produkte zu vergleichen. Es gibt also verschiedene verpflichtende Kennzeichen, die ganz verschiedene Zwecke erfüllen können, aber alle gemeinsam haben, dass sie für den Verbraucher in irgendeiner Hinsicht wichtig sein könnten. Wie sich zeigt, gelten für unterschiedliche Produkte unterschiedliche Kennzeichnungspflichten. Für Lebensmittel gelten andere als für Textilien. Es ist daher immer darauf zu achten, unter welche Kategorie oder Kategorien ein Produkt fällt und welche Vorschriften demnach gelten. 

Die Kennzeichnungspflicht für Verbraucherprodukt

Produkte, welche immer von der Kennzeichnungspflicht umfasst sind, sind alle Verbraucherprodukte. Nach dem Produktsicherheitsgesetze sind Verbraucherprodukte alle neuen, gebrauchten oder wiederaufbereiteten Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind. Als Verbraucherprodukte gelten aber auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. 

Pflichten für den Hersteller

Das Produktsicherheitsgesetz regelt, dass den Hersteller die Verpflichtung trifft, dass, wenn er ein Verbraucherprodukt auf dem Markt bereitstellt, unter anderem seinen Namen und seine Anschrift anzugeben hat. Somit gehört mindestens der Name des Herstellers zusammen mit der Adresse auf das Produkt oder wenn dies nicht möglich ist, auf die Verpackung vom Produkt. 

Pflichten für den Händler

Das Produktsicherheitsgesetz sieht vor, dass Händler dazu beitragen müssen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt zur Verfügung stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daher vorliegend eine Haftung des Händlers für den Fall angenommen, dass die Herstellerkennzeichnung fehlte (BGH, Urteil vom 12.01.2017, Az. I ZR 258/15). Nach dem BGH müsste nämlich jeder Händler wissen, dass das Fehlen der Kennzeichnung die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährde und somit gegen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes verstoße. Händler, die die richtige Kennzeichnung nicht überprüfen oder Produkte in den Verkehr bringen, welche unzureichend gekennzeichnet sind, verstoßen selbst gegen das Produktsicherheitsgesetz. Neben einer Ordnungswidrigkeit liegen dann auch wettbewerbsrechtliche Verstöße vor und es kann eine Abmahnung drohen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass vertriebene Produkte stets richtig gekennzeichnet sind.


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