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| Kosmetikrecht, Nahrungsergänzungsmittelrecht

Recht zu Liposomen - Kosmetik bis Nahrungsergänzungsmittel


Liposomen sind vielseitig einsetzbar. Sowohl im Kosmetikrecht, als auch im Nahrungsergänzungsmittelrecht, besteht Möglichkeit, eine bessere Wirksamkeit durch Liposomen zu schaffen, doch welche Regelungen gelten? Was ist zu beachten? Was sind Liposomen eigentlich und wie werden Produkte mit Liposomen rechtlich eingeordnet? 

Was sind Liposomen?

Das Wort Liposom setzt sich aus den griechischen Bezeichnungen „Lipos“ für Fett und „Soma“ für Körper zusammen und ist ein Körper, welcher aus einem fett- beziehungsweise wasserlöslichen Stoff besteht, welcher von einer Hülle aus einer Doppelschicht von Molekülen (Doppellipidschicht) umschlossen ist. Da die Struktur des Liposomes der Haut sehr ähnlich ist, können die Stoffe im inneren des Liposomes tief in der Haut wirken, was Liposomen interessant für die Kosmetik macht. Interessant für das Lebensmittelrecht sind Liposomen, da die Struktur ebenfalls ermöglicht, dass der Körper Minerale, Vitamine oder Pflanzenstoffe besser aufnehmen kann.

Kosmetische Produkte mit Liposomen

Ein Einsatzbereich für Produkte mit Liposomen ist die Kosmetik. Durch die besondere Beschaffenheit der Liposomen sollen die Wirkstoffe in den Produkten schneller transportiert werden und tiefer wirken. Viele Produkte würden auf der Haut liegen bleiben und nicht wirklich in die Haut eindringen, die Folge sein oberflächliche, aber nicht tiefgehende Verbesserung. Durch die Liposomen sollen die Produkte weit vordringen, da sie aus den gleichen Bausteinen wie die Zellwand von Hautzellen oder einer Barriereschicht sind und diese dadurch durchbrechen können. Liposomale dermatologische Kosmetik soll es daher möglich machen, eine geschädigte Haut wieder zu reparieren. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn auch hier muss sich an rechtliche Vorgaben gehalten werden, insbesondere das Vermeiden von falschen Gesundheitsversprechen ist von Bedeutung.

Nahrungsergänzungsmittel mit Liposomen

Ein weiterer Einsatzbereich für Liposomen sind Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, zusätzlich zur Grundernährung eingenommen zu werden. Dabei enthalten Nahrungsergänzungsmittel, ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dann in Form von Kapseln oder Tabletten verzehrt werden. Nahrungsergänzungsmittel, welche Liposomen enthalten sollen die Wirkung von dem jeweils zu transportierenden Stoff verbessern, denn im Durchschnitt gelangt bei einer herkömmlichen Tablette nur 10-20 % in die Blutbahn und zu den Zellen. Der Grund liegt darin, dass Enzyme im Speichel, Magensäure und Darm überwunden werden müssen, bis das Nahrungsergänzungsmittel zersetzt und vom Körper aufgenommen werden kann. Produkte mit Liposomen sollen geschützter sein und so zum Beispiel Vitamine, Mineralien und Pflanzenstoffe sicher durch den Körper bringen, so dass diese dann besser wirken können. Grund dafür ist, dass die Membranhülle des Liposoms gleicht, wie die der Membran unserer Körperzellen ist, weshalb diese nicht durch den Körper schon vorher angegriffen und zersetzt werden. In einer US-amerikanischen Studie wurde zum Beispiel nachgewiesen, dass Vitamin C in liposomalen Kapseln im Körper anschließend besser nachweisbar war als bei herkömmlichen oralen Produkten in Form von Pulver, Tabletten oder Kapseln ohne Liposomen (Davis JL, et al. Liposomal-encapsulated Ascorbic Acid: Influence on Vitamin C Bioavailability and Capacity to Protect Against Ischemia–Reperfusion Injury. Nutrition and Metabolic Insights 2016:9;25-30).

Grundsätzlich besteht keine Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland, allerdings müssen diese beim erstmaligen Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden und es müssen weitere rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Besonders häufig ist ein rechtlicher Verstoß auch hier, wenn falsche und unerlaubte Gesundheitsversprechen getätigt werden. 

Die rechtliche Einordnung von Liposomen

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat sich in einem Urteil (LG Düsseldorf, Urteil v. 18.03.2022 -38 O 158/20) mit der rechtlichen Einordnung von Liposomen beschäftigt. Die Beklagte hatte Produkte mit der Bezeichnung "Liposomales Vitamin C + Zink" und "Liposomales Astaxanthin 2.0" verschrieben. Da die Produkte zur Einnahme gedacht sind, handeln sie sich um Lebensmittel gem. Art. 2 Abs. 1 lit. a HCVO. Allerdings wird in der Werbung behauptet, dass man sich durch die Einnahme des Produkts lebendiger fühlen und eine weichere Haut erhalten würde. Das Produkt ist demnach dazu geeignet, die Erwartung zu wecken, dass es dem Konsumenten dabei helfen würde, rasch eine bestimmte Wirkung zu erzielen, vorliegend nämlich lebendiger zu sein und eine weichere Haut zu haben. Lebendigkeit ist eine Eigenschaft, welche typischerweise mit gesunden Menschen in Verbindung gebrachte wird, weshalb eine Aussage, die besagt, dass die Lebendigkeit gesteigert wird, bei dem Verbraucher den Eindruck erweckt, es verbessere dessen Gesundheitszustand. Die Aussage zu dem liposomalen Produkten war demnach eine gesundheitsbezogene Aussage und hätte erst wissenschaftlich auf die Richtigkeit überprüft und anschließend zugelassen werden müssen. Eine solche Zulassung bestand allerdings nicht. Die Beklagte wurde daher verurteilt.


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