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Bei der Leadgenerierung im Marketing müssen einige Aspekte beachtet werden. Insbesondere rechtliche Fehler sollten im besten Fall vermieden werden, damit später keine Probleme entstehen. Besonders beim Datenschutz lauert die Gefahr der Nichtbeachtung gewisser Regelungen, die von der DSGVO bei der Erhebung von Daten vorgeschrieben sind.
Leadgenerierung bezeichnet einen Prozess, bei dem potentielle Kunden, die sogenannten Leads, gewonnen werden. Bei der Generierung werden die Leads qualifiziert, kontaktiert und damit zu Kunden generiert. Handelt es sich um qualifizierte Leads, besteht meist bereits ein Interesse bei den Leads, sodass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kundenbeziehung erzeugt werden kann. Dementsprechend werden im Vorfeld Daten der potentiellen Kunden ermittelt, damit herausgearbeitet werden kann, ob es sich um qualifizierte Leads handelt.
Die Leadgenerierung ist für das Marketing eine wichtige Strategie, denn die Gewinnung neuer Kunden ist für die Unternehmen von großer Bedeutung. Die Aufrechterhaltung der Stammkunden reicht meist nicht aus für die Unternehmen.
Durch das Internet wurden immer mehr Möglichkeiten der Leadgenerierung geschaffen. Zu einigen Wegen zählen z.B. die Website eines Unternehmens, Newsletter und Social-Media-Auftritte eines Unternehmens.
Bei der Leadgenerierung werden die Kontaktdaten der User abgefragt, sodass auf den jeweiligen Kanälen der Kontakt zu den Kunden hergestellt werden kann. Dabei werden sogenannte „Opt-in“ für E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Postanschriften abgefragt. Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem die Kunden eine Kontaktaufnahme u.a. für Zwecke wie der Werbung, vorher explizit erlauben. Die wohl häufigsten Opt-in bestehen für E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Über diese Wege werden viele Leads generiert.
Die Leadgenerierung birgt das Risiko der Missachtung von rechtlichen Aspekten. Zu den beiden wichtigsten Bereichen, die beachtet werden müssen gehört das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Datenschutzrecht. Das UWG muss meist für jeden Werbekanal, also E-Mail, Telefon, etc. gesondert ermittelt werden. Die Regelungen, die für den Datenschutz wichtig sind, sind bei den verschiedenen Werbekanälen weitesgehend identisch.
Für das Datenschutzrecht sind Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) zu beachten. Die DSGVO dient dem Schutz personenbezogener Daten von Personen, die durch Unternehmen erhoben, gespeichert und bearbeitet werden.
Laut der DSGVO müssen für die Speicherung und Nutzung von Daten die Erlaubnis der Personen abgefragt werden. Die Erlaubnis kann dabei jederzeit von den Kunden widerrufen werden. Nur so kann ein Lead rechtssicher generiert werden.
Es muss sich um eine transparente und informierte Einwilligung handeln. Die Einwilligung darf nicht durch Irreführung erlangt sein. Eine Irreführung liegt vor, wenn man nicht genau erkennt, dass man eine Einwilligung zur Datenspeicherung und -nutzung abgibt, sondern eigentlich eine andere Handlung vornehmen wollte, wie z.B. eine Anmeldung oder ein Download eines Produktes.
► Einwilligung als Grundlage der Datenverarbeitung
► Datenverarbeitung nach DSGVO: Was ist eine wirksame Einwilligung?
Sollten Kunden nicht sicher sein, woher ein Unternehmen ihre Daten hat, können diese eine Datenauskunft verlangen. Sollte eine Datenauskunft erfragt worden sein, sollte eine zeitnahe Auskunft erfolgen. Die typische DSGVO Auskunft sollte dabei nicht länger als 1 Monat dauern. Wenn es gewichtige Gründe gibt, kann die Datenauskunft auch längere Zeit erfordern. Wichtig ist es die Auskunft zu ermöglichen, damit die Kunden aufgeklärt sind. Viele Kunden sind ansonsten verärgert, sollte gar nicht oder erst nach viel zu langer Zeit auf ihre Nachfrage reagiert werden.
Neben der Leadgenerierung von neuen Kunden, können Unternehmen außerdem ihre alten Leads versuchen zu reaktivieren. Sollten Unternehmen bereits einige Daten von Usern haben, kann versucht werden Einwilligungen zu erlangen. Damit wären auch diese alten Lead datenschutzkonform und könnten genutzt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit ein Opt-in für z.B. Telefon oder Email weiter zu qualifizieren. Innerhalb dieses Opt-in können weitere Daten abgefragt werden, wobei auch hier die Datenschutz Verordnung beachtet werden muss. Damit können die Leads ausgebaut werden.
Vielfach werden zur Leadgenerierung externe Unternehmen genutzt. Diese Unternehmen müssen dann genau angeben, welche Daten sie an Dritte weitergeben. Handelt es sich lediglich um einige wenige Unternehmen, an die die Daten weitergegeben werden, ist es empfehlenswert namentlich zu erwähnen an wen die Daten weitergegeben werden und um welche Daten es sich genau handelt.
Sollen die Datenschutz-Regelungen missachtet werden, drohen den Unternehmen Sanktion. Unternehmen laufen Gefahr hohe Bußgelder zahlen zu müssen. Es wird den Unternehmen angeraten, dass für eine rechtssichere Leadgenerierung gesorgt wird, damit man Sanktionen vermeiden kann. Sollten dennoch mal Fehler unterlaufen worden sein, lohnt sich eine schnelle Reaktion. Je früher die Fehler behoben werden, desto geringer sind die Risiken und Schäden, die man dadurch verursacht hat.
Die Neukundengenerierung stellt einen wichtigen Teil der Marketings dar. Eine Leadgenerierung im Einklang zu den Datenschutzregelungen ist von großer Bedeutung. Die DSGVO Regelungen können viele Unternehmen überfordern und vor Problemen stellen. Wir können Sie bei sämtlichen Fragen beraten und Sie bei der Einhaltung der Regelungen der DSGVO unterstützen.
Unsere erfahrenen Anwälte sind Experten für das Datenschutzrecht und wissen genau, was zu beachten ist. Unser Team aus Anwälten für Datenschutzrecht und zertifizierten Datenschutzbeauftragen berät Sie fachlich kompetent und zielorientiert in allen Belangen des Datenschutzrechts.
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