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Der Verfassungsschutz stuft ihn als rechtsextrem ein. Er war führendes Mitglied des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“. In seinem Online-Shop vertreibt er Produkte, die mindestens an der Grenze der Meinungsfreiheit sind. Bisher sind die meisten Anzeigen und Verfahren gegen Sven Liebich eingestellt worden. Doch nun hat das Amtsgericht (AG) Halle den Rechtsextremisten verurteilt: zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Richter sprachen den 49-Jährigen in neun von elf Anklagepunkten schuldig – und zwar wegen Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung (Urteil vom 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18).
Für viele ist dieses Urteil längst überfällig: Immerhin ist Liebich seit Jahren dafür bekannt, seine politischen Gegner in sozialen Netzwerken wie YouTube und Telegram oder in seinem Blog zu verhöhnen, zu verspotten, zu beleidigen und dazu aufzurufen, private Adressen herauszufinden und diese dann zu veröffentlichen. Dabei geht er regelmäßig so weit, dass seine Accounts wegen Hetze gesperrt oder gelöscht werden müssen. Nun wurden ihm also weitere rechtliche Grenzen aufgezeigt. Es ist nämlich eben nicht einfach alles sagbar: Das Recht auf freie Meinungsäußerung hört da auf, wo die Würde anderer Menschen untergraben wird – bei beleidigenden, diffamierenden und verächtlichen Äußerungen sowie bei Falschzitaten.
Liebich ist kein neuer Name in der Rechtsextremismus-Szene: Der Verfassungsschutz beobachtet ihn bereits seit Ende der 90er-Jahre. Schon damals war er als Neonazi aktiv – nahm an entsprechenden Aufmärschen teil und war eine regionale Führungsfigur des Netzwerkes „Blood & Honor“, das mittlerweile verboten ist.
Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt nennt Liebich namentlich in seinen jährlichen Berichten – obwohl normalerweise nur Personenzusammenschlüsse beobachtet werden. Die Erwähnung einer Einzelperson ist also eher selten. Doch Sven Liebich ist eben bekannt als aktiver Rechtsextremist. Als solcher hat er beispielsweise auch bis ins Jahr 2067 für jeden Montag Versammlungen auf dem Marktplatz in Halle angemeldet.
Mit den Produkten, die er in seinem Shop verkauft, relativiere Liebich zudem den Holocaust – so der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Max Privorozki.
2019 erging ein riesiger Shitstorm über die Grünen-Politikerin Renate Künast. Denn: Sie würde Pädophilie gutheißen. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen sei in Ordnung, wenn keine Gewalt im Spiel ist. Es stellte sich aber heraus, dass Künast das nie gesagt hatte – Liebich hatte das bloß so dargestellt, indem er die Aussage in Anführungszeichen setzte und zusammen mit einem Foto von Künast im Internet veröffentlichte. Auf diese Weise entstand der Eindruck eines Zitats – fälschlicherweise!
Und nicht nur Künast legte Liebich falsche Worte in den Mund, sondern auch dem früheren Kanzlerkandidaten der SPD: Martin Schulz. Dieser habe für Anhänger der AfD „Umerziehungslager nach dem Muster DDR“ verlangt – so wirkte es zumindest anhand der Darstellungen und durch Liebich vermittelten Eindrücke. Wieder: fälschlicherweise.
Die Richter am AG Halle stuften diese Fake-Zitate und unwahren Darstellungen der Politiker durch Liebich als Verleumdung (§187 (StGB)) ein.
Bei einem Treffen von Anhängern der „Identitären Bewegung“ (IB) taten einige Menschen ihren Unmut gegen die rechtsextremistische Gruppierung kund. Sie demonstrierten gegen die IB. Sven Liebich filmte diese Demonstration. In dem Live-Video bezeichnete er die Demonstranten u.a. als „Schaben, Zecken und Terroristen“. Laut Urteil des AG Halle handelt es sich dabei um eine kollektive Beleidigung der anwesenden Demonstranten. Mit seinen beleidigenden Aussagen habe Liebich also einen Rechtsbruch begangen.
In seinem Online-Shop vertreibt Sven Liebich Produkte wie Sticker und T-Shirts. Viele der darauf abgedruckten Aussagen sind juristisch grenzwertig. Und wie das AG Halle festgestellt hat, überschreiten einige sogar die Grenze der freien Meinungsäußerung. Zwar könnten die Aussagen auf den Stickern und T-Shirts im Rahmen von Satire und Kunstfreiheit erlaubt sein. Aber (auch wenn er selbst das vielleicht behauptet) satirisch habe Liebich die Aufdrucke zum Thema Migration nicht gemeint. Tatsächlich habe er stattdessen nämlich verschiedene Gruppen pauschal als Sexualstraftäter verdächtigt. Das ist Volksverhetzung, wie die Haller Richter urteilten.
Die Welle des Hasses, die Renate Künast aufgrund des Fake-Pädophilie-Zitats entgegenschlug, zeigt: Falschbehauptungen sind nicht bloß mit einem Schulterzucken abzutun. Unwahre Behauptungen können eine Person verächtlich machen, herabwürdigen und diskreditieren. Und das betrifft nicht nur Politiker: Auch Unternehmer oder Privatpersonen können durch Rufschädigung ernsthafte negative Folgen davontragen – persönlich wie wirtschaftlich.
Deswegen ist es sehr wichtig, juristisch gegen die Verbreitung unwahrer Tatsachen vorzugehen. Denn nicht alles ist unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und als angebliche Satire erlaubt. So kann auch bei beleidigenden Aussagen und volksverhetzendem rechtsextremistischem Gedankengut rechtlicher Beistand zur Hilfe genommen werden – mit Erfolg, wie das Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich zeigt.
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