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Vegan & vegetarisch: Reform gescheitert. Keine neuen Leitsätze


Der Streit um die Benennung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu tierischen Produkten geht weiter.

Vegan und vegetarisch: Wieso wird über eine Reform der Leitsätze nachgedacht?

Auf dem Markt gibt es immer mehr vegane und vegetarische Alternativen zu Fleischprodukten. Diese Produkte sehen häufig fleischähnlich aus und erhalten regelmäßig auch eine ähnliche Bezeichnung wie das nachgeahmte Fleischprodukt. Dieser Umstand führt immer wieder zu Diskussionen in der Gesellschaft und Politik.
Aufgrund dieser Diskussionen hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK)Lebensmittel Reform Produktbezeichnung einen Fachausschuss gegründet, welcher eine Leitlinie zur Bezeichnung solcher Lebensmittel entwarf. Diese Leitlinie wurde im Jahr 2018 veröffentlicht und wird viel kritisiert.
In dieser inzwischen teils emotionalen Debatte fordern einige Parteien, dass es ganz verboten werden sollte, dass vegane oder vegetarische Produkte eine fleischtypische Bezeichnung tragen. Dies würde nach dieser Ansicht zu einer Verwirrung des Verbrauchers führen. Dies hätte wiederum zu folge, dass es zu Fehlkäufen im Supermarkt kommt. Daher wird gefordert, dass es keine Bezeichnungen wie Veggie-Wurst, veganes Hack usw. gibt.
Die Gegenseite führt hingegen an, dass es ja gerade Fleischersatzprodukte sind und dem Verbraucher verdeutlicht werden soll, als Ersatz für welches Fleisch das vegetarische oder vegane Produkt gedacht ist. Auch stehe es immer auf den Verpackungen klar darf, dass es sich um kein Fleischprodukt handelt, sodass es zu keiner Irreführung oder Verwirrung bei den Verbrauchern kommt.
Zu beachten ist dabei, dass eine Leitlinie, anders als Rechtsnormen, keine Bindungswirkung entfaltet. Sie dienen jedoch im Lebensmittelrecht als Auslegungshilfe und entfalten somit eine mittelbare Wirkung.
Der gebildete Fachausschuss der DLMBK nahm aufgrund dieser Diskussion im Jahr 2020 die Arbeit wieder auf und legte einen neuen Vorschlag für die Leitlinie vor.  Dieser Versuch scheiterte jedoch an der erforderlichen Mehrheit im Rahmen der Abstimmung.

Inhalt der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel

Bereits mit der Leitlinie 2018 sollte ein Kompromiss zwischen den beiden Haupt-Konflikt-Parteien erzeugt werden. Der Fachausschuss ermittelte daher die Interessen und beachtete dabei auch die immer weiter steigenden Marktanteile der Fleischersatzprodukte.
Der Fachausschuss wollte, dass durch die Angaben auf den Produkten klar wird, um was für ein Produkt es sich genau handelt – ein Fleisch- oder ein Fleischersatzprodukt.
Daher wurde zunächst der Kreis von Produkten eingegrenzt, der überhaupt fleischbezogene Namen tragen kann. Vegetarische oder vegane Produkte sollten dies erst dürfen, wenn eine ausreichende Nähe zum „Originalprodukt“ besteht. Diese Nähe wird dabei bestimmt an Merkmalen wie Geruch, Geschmack, Aussehen und Konsistenz. Ist dieses Kriterium erfüllt darf der Name des Fleischproduktes mit Zusätzen wie „vegetarisch“, „vegan“ oder „veggie“ geführt werden.

Reform gescheitert 

Die Neuerungen sahen vorwiegend Präzisierungen vor. Die einzelnen Leitsätze wurden genauer gefasst und es wurden unter anderem bestimmte Basiszutaten von vegetarischen und veganen Produkten mit aufgenommen. Auch bezogen sich die Leitsätze erweitert auf die Herstellung der einzelnen Produkte. Auch bei der Produktion wahren weitere Abgrenzungskriterien angedacht.
Diese Konkretisierungen haben jedoch die Mehrheit nicht überzeugt, sodass weiterhin die Leitsätze von 2018 gelten.



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