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Retoure unvollständig? Keine Erstattung des Kaufpreises


Nach erfolgreichen Widerruf müssen Verbraucher die Waren vollständig zurückschicken

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet alle erhaltenen Waren an den Händler zurückzusenden. Der Händler auf der anderen Seite muss den Kaufpreis und etwaige gezahlte Versandkosten zurückerstatten. Ist die Retoure des Verbrauchers unvollständig, sind seine eigenen Rechte eingeschränkt. Unter Umständen erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises.

Widerrufsrecht bei diversen Verträgen

Verbraucher haben bei vielen Verträgen ein Widerrufsrecht. Insbesondere bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Hat der Verbraucher dann erstmal widerrufen, muss er alle ihm gemäß des Vertrages überlassenen Bestandteile an den Händler zurückgewähren.

Bestellte Waren, Verpackung – Folgendes umfasst die Retoure:

Es müssen alle Waren zurückgeschickt werden, die von der Bestellung erfasst waren. Dazu gehören insbesondere die kostenpflichtigen Waren. Aber auch die Produktverpackungen, von der Ware, muss zurückgewährt werden, wenn diese einen wertbildenden Faktor hatten. Die Verpackung muss sich also unmittelbar auf den Wert der Ware auswirken, sodass es gerechtfertigt ist, dass auch die Verpackung von der Rückgewährpflicht umfasst ist.

Hingegen die Verpackung, die für den Versand verwendet wird, muss nicht zurückgeschickt werden. Der Verbraucher kann die Verpackung für die Retoure selbst aussuchen.

Gratis-Artikel darf der Verbraucher nicht behalten

Aber auch Artikel, die Gratis mitgeschickt werden, müssen unter Umständen zurückgeschickt werden. Bei gewissen Bestellungen werden Gratis-Artikel mitgeschickt, wenn ein bestimmter Bestellwert erreicht wurde. Werden die Gratis-Artikel also in der Bestellung mitaufgeführt, so müssen sie ebenfalls retourniert werden. 

Was hingegen nicht von der Rückgewährpflicht umfasst ist, sind Artikel, die ohne jegliche Informationen an den Verbraucher geschickt werden. Das sind vor Allem Artikel, die zur Werbung eingefügt werden.


Folgen einer unvollständigen Retoure:

Hat der Verbraucher sich nicht an die Rückgewährpflicht gehalten, hat er Pech. Denn hält der Verbraucher seine Pflicht nicht ein, ist auch der Händler nicht verpflichtet. Der Händler muss erst den Kaufpreis zurückzahlen, wenn die Retoure vollständig ist.

Der Händler muss dem Verbraucher umgehend melden, dass die Retoure nicht vollständig war. Der Verkäufer hat bis zur vollständigen Rückerstattung ein Zurückbehaltungsrecht für den gesamten Kaufpreis und auch für die Versandkosten. Er muss also auch nicht bereits einen Teilbetrag zurückerstatten, wenn er nur einen Teil der Vertragsbestandteile erhalten hat.

Der Verkäufer hat weiterhin einen Anspruch auf Rückgewähr der fehlenden Bestandteile. Meldet der Händler dem Verbraucher die Unvollständigkeit der Retoure, muss er darüberhinaus auch darüber informieren, dass er den Kaufpreis zurückbehält und die fehlenden Bestandteile zurückverlangt. Der Verbraucher muss also die fehlenden Bestandteile noch nachreichen.

Kosten für fehlende Retour trägt der Verbraucher, nicht der Händler

Dabei ist zu beachten, dass der Verbraucher für die noch fehlenden Waren die Versandkosten tragen muss. Auch wenn der Händler sich eigentlich dazu verpflichtet hat die Kosten der Retoure zu übernehmen, muss er nicht für die nachgeschickten restlichen Teile zahlen. Nur weil der Händler sich freiwillig bereit erklärt hat die Kosten der Retoure zu übernehmen, darf das nicht zu seinem Nachteil enden. Die Kosten für eine weitere Rücksendung würden dann immerhin nur deswegen entstehen, weil der Verbraucher seine eigene Pflicht nicht ordentlich erfüllen konnte.


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