SBS Firmengruppe Logos

| Wettbewerbsrecht

Richtige Preisangaben sind nicht nur am Black Friday wichtig


Um die Transparenz für Verbraucher auf dem Markt zu fördern, müssen angebotene Waren ordnungsgemäße Preisangaben haben. Aber was heißt ordnungsgemäß?
Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung dieser Angabe und riskieren so Geldstrafen.

Preisangaben zum Schutz von Verbrauchern

Verbrauchern soll es auf dem Markt ermöglicht werden schnell und unkompliziert festzustellen, welche Ware zu welchem Preis bei wem angeboten wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verbraucher Waren vergleichen können und so ein fairer Wettbewerb auf dem Markt herrscht. Wesentlicher Aspekt dabei ist die Wiedergabe des Preises in Verbindung mit einer Einheit, z.B. 3 € für 1 kg.

Wann sind Preisangaben ordnungsgemäß?

Grob gesagt sind Preise für ein Produkt oder eine Dienstleistung ordnungsgemäß, wenn ein Verbraucher diesen eindeutig und zweifelsfrei erkennen kann.
Dabei kommt es jedoch nicht nur auf das konkrete Produkt mit einem eng verbundenen Preisschild an, sondern auch auf die allgemeinen Umstände. Diese mit zu beachten ist wichtig. Beispielsweise, ob das Produkt tatsächlich den Preis hat, der in der Werbung genannt wurde oder, dass der Preis am Warenregal mit dem kodierten Preis des Produkts übereinstimmt.   

Häufige Fehler sind zum Beispiel:

  • Fehlen der jeweiligen Einheitspreise, z.B. 1,99 € pro 1 kg
  • Fehlerhaft berechnete Einheitspreise
  • Gar keine Preisangabe
  • Ausgeschriebener Preis stimmt nicht mit codiertem Preis überein
  • Preislisten für Kunden, z.B. von Parkplatzen aus dem Auto, nicht sichtbar
  • Preisangaben „von … bis …“
  • Preisangaben „ab …“
  • In Restaurant keine Angabe zur Größe des Produktes, z.B. Wasser 0,2

Kontrolle der Preisangaben durch die Gewerbeaufsicht

Es finden immer wieder Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht statt und das nicht nur zu Anlässen wie dem Black Friday. Zielen diese Kontrollen auf die richtige Angabe von Preien ab, dann werden meiste die folgenden Aspekte untersucht:

  • Ist es dem Verbraucher möglich, den Preis zu erfahren, bevor er ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt?
  • Ist der Preis in Zusammenhang mit einer Einheit angegeben? z.B. Kg /Liter
  • Stimmt der Preis im Regal mit dem an der Kasse überein?
  • Werden die beworbenen Preise auch tatsächlich so angeboten?
  • Werden Verpackungen bei Verkäufen nach Gewicht abgezogen?

Rechtsquellen für die Preisangaben

Natürlich gibt es in Deutschland eine detaillierte Verordnung in der genau geregelt ist, wie Preise für den Verbraucher kenntlich gemacht werden müssen. Dies ist die Preisangabenverordnung, kurz PAngV.

Beispiele:

§ 13 Gaststätten, Beherbergungsbetriebe

(1) Wer in Gaststätten und ähnlichen Betrieben Speisen oder Getränke anbietet, hat deren Preise in einem Preisverzeichnis anzugeben. Wer Speisen und Getränke sichtbar ausstellt oder Speisen und Getränke zur unmittelbaren Entnahme anbietet, hat diese während des Angebotes durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen. Werden Speisen und Getränke nach Satz 2 angeboten, kann die Preisangabe alternativ auch nach Satz 1 erfolgen. § 11 ist nicht anzuwenden auf die Bekanntgabe von Preisermäßigungen in Betrieben nach diesem Absatz.

(2) Die Preisverzeichnisse sind zum Zeitpunkt des Angebotes entweder gut lesbar anzubringen, auf Tischen auszulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei der Abrechnung der Bestellung vorzulegen. Neben dem Eingang der Gaststätte ist ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke ersichtlich sind. Ist der Gaststättenbetrieb Teil eines anderen Betriebes, so genügt das Anbringen des Preisverzeichnisses am Eingang des Gaststättenteils.

[…]

§ 15 Tankstellen, Parkplätze

(1) Wer an einer Tankstelle Kraftstoffe anbietet, hat die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie deutlich lesbar für Kraftfahrer sind, die

  1. auf der Straße heranfahren oder
  2. auf Bundesautobahnen in den Tankstellenbereich einfahren.

Satz 1 gilt nicht für die Preise von Kraftstoffmischungen, die erst in der Tankstelle hergestellt werden.

[…]


Falschangabe als Ordnungswidrigkeit

Geben Unternehmen die Preise falsch an so kann dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 PAngV darstellen. Ist dies der Fall, so muss das entsprechende Unternehmen mit einem Bußgeld rechnen.  


SBS LEGAL – Ihr Anwalt für Internet- und Wettbewerbsrecht in Hamburg

Haben Sie noch Fragen zum Internet- und Wettbewerbsrecht? Sie haben Fragen oder Probleme mit Google oder Ads? Wir helfen Ihnen bei jeglichen Belangen! In der Welt der Online-Werbung lauern viele Gefahren sich nicht regelkonform zu verhalten. Und das kann, wie dieser Fall zeigt, schnell teuer werden! Wir helfen Ihnen sich und ihre Firma zu schützen und prüfen, ob Ihre Werbung regelkonform ist. So minimieren wir das Abmahnrisiko und passen ihren Online-Shop an. Durch unsere Online-Shop-Prüfung sind sie vor Abmahnungen sicher.  

Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten oder haben bereits eine Unterlassungspflicht? Wir leiten alle nötigen Schritte ein um teure Ordnungsgelder zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail, Direktkontaktformular oder per Telefon oder besuchen Sie unsere Social Media Plattformen auf Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht