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| Markenrecht, Wettbewerbsrecht
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Im täglichen Leben begegnen wir vielen verschiedenen Produkten von vielen verschiedenen Marken. Das Ziel der Unternehmen ist einen Wiedererkennungswert bei Kunden zu haben. Daher werden spezielle Formen, Farben oder andere Auffälligkeiten gewählt, welche die jeweilige Marke erkennen lassen sollen. Nicht immer ist dies allerdings rechtlich schützenswert. Damit war jetzt auch der Konzern Ritter Sport konfrontiert in dem Streit um das Quadrat. Mehr dazu im folgenden Artikel.
Das Markenrecht schützt die individuelle Gestaltung eines Produktes. Bei einer möglichen Verwechslungsgefahr oder einem benötigten Bekanntheitsschutz, kann gegen eine Gestaltung vorgegangen werden, um die eigene Marke zu schützen. Das Unternehmen hinter Ritter Sport, die Alfred Ritter GmbH & Co. KG, hat dies gesehen und ist gegen das Mannheimer Unternehmen Wacker vorgegangen. Wacker verkauft Snacks ohne künstliche Zusätze, darunter auch das MONNEMer Quadrat. Der Gründer Matteo Wacher sagte zu der Gestaltung:
„Die Mannheimer Innenstadt ist ja in Quadraten angeordnet. Wir fanden die Idee einfach cool, zu sagen, es gibt ein Mannheimer Quadrat - also dieses Quadrat in der Innenstadt - zum Snacken."
Die quadratische Form des Snacks fand Ritter Sport allerdings nicht cool und entschloss sich gerichtlich dagegen vorzugehen.
Der Streit beruhte darauf, dass das Unternehmen mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ die quadratische Form für ihre Produkte beansprucht. Vor der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgarts führte Ritter Sport auf, dass die Verpackung weder im Handel in dieser Form üblich sei, noch ist es eine technisch bedingte Form. Schokolade und Hafer- ebenso wie Müsliriegel seien sich sehr ähnlich in ihrer Gestaltung, die fehlenden Unterschiede der Verpackungen würden dazu führen, dass Verbraucher beim MONNEMer Quadrat jedenfalls auf den ersten Blick Ritter Sport erkennen würden.
Das Gericht sah dies allerdings anders. Die Ausführungen seien nicht überzeugend. Insbesondere lehnte das Gericht in seinem Urteil (Urt. v. 13.01.2026, Az. 17 O 192/25) die Verwechslungsgefahr ab. Es fehlt bereits an der Produktgleichheit. Während es sich bei Ritter Sport um eine Schokolade handelt, handelt es sich bei dem MONNEMer Quadrat um einen Hafer-/ Müsliriegel. Durch die fehlende Warenähnlichkeit geht das Gericht nicht von einer möglichen Verwechslung aus. Der Durchschnittsverbraucher würde die beiden Produkte als ganz unterschiedliche Snacks wahrnehmen. Während es sich bei der Schokolade um eine Süßigkeit handelt, ist ein Müsliriegel ein Energiespender mit dem „Ruf des Gesunden“, so das Landgericht. Die Unterschiedlichkeit zeigt sich auch in der verschiedenen Zutatenangabe und daran, dass die Produkte an verschiedenen Stellen im Supermarkt angeboten werden.
Ebenso sei auch die Verpackung an sich nicht zu verwechseln. Die Details der Verpackungen wurden dabei unter die Lupe genommen und es wurden Unterschiede herausgearbeitet. Die Bewertung wurde dabei nur auf die Verpackung ohne den Aufdruck abgestellt. Die Verpackung von Wacker sei vielmehr ein Rechteck als ein Quadrat, weil sie höher bzw. dicker und insgesamt luftiger sei als die von Ritter Sport. Zudem sei bei Ritter Sport das Zick-Zack Muster an den seitlichen Verschlusslaschen nicht so grob gestaltet. Ebenso betont das Gericht, es sei nicht außer Acht zu lassen, dass es auch andere Süßwarenprodukte in einer quadratischen Form geben würde und der Verkehr daher nicht bei jedem Quadrat auf die Klägerin geführt werden würde.
Die Tatsache, dass Ritter Sport den Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ besitzt und die Kokosschokolade mit „Quadratisch. Kokos. Klar“, sei nicht relevant. Ein Bekanntheitsschutz würde nicht greifen. Durch das MONNEMer Quadrat werde die Schokolade nicht ausgenutzt oder in einer unlauteren Weise beeinträchtigt. Das Verkehrskreis würde keine gedankliche Verknüpfung herstellen. Daher sei der Slogan generell nicht von dem Streitgegenstand umfasst.
Somit verliert das große Unternehmen gegen das kleine Mannheimer mit 33 Mitarbeiter. Allerdings ist der Streit noch nicht endgültig zu Ende. Die Entscheidung ist nämlich noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits bei der mündlichen Verhandlung angekündigt, im Falle einer Niederlage des Rechtsstreits fortzusetzen.
➤ Milka gegen Ritter Sport: Quadratisch. Praktisch. Marke?
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