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Der wohl bekannteste Rechtsstreit um die Verletzung des Urheberrechts durch Moses Pelham durch Benutzung einer Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Song "Metall auf Metall" für den Titel "Nur Mir" von Sabrina Setlur ging nach nunmehr über zwei Jahrzehnten vermutlich in die letzte Runde.
Die Band Kraftwerk hatte Moses Pelham wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil dieser für den Song "Nur Mir" von Sabrina Setlur eine ca 2-sekündige Sequenz aus einem Kraftwerk-Song benutzt hatte, ohne die Band zuvor zu fragen. Diese Sequenz wurde als Grundrhytmus in Dauerschleife unter den Song gelegt. Diese Form des Kopierens nennt man Sampling.
Nach einem längeren Instanzenzug entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2016, dass der Einsatz von sogenannten Samples ein stilprägendes Element des HipHop sei. Da jedoch das Urheberrecht bereits seit 2002 EU-weit geregelt ist, wurde der Rechtsstreit 2017 dem EuGH vorgelegt. Dieser entschied, dass das Sampling schon dann nicht das Urheberrecht verletze, wenn es in Ausübung der Kunstfreiheit so in den neuen Song eingebaut werde, dass es nicht mehr wiederzuerkennen sei. Und selbst bei einem Wiedererkennungswert könne es als Zitat erlaubt sein.
Der BGH musste nun entscheiden, ob das gesampelte Stück aus dem Kraftwerk-Song für durchschnittliche Musikhörer in dem Song von Moses Pelham für Sabrina Setlur wiederzuerkennen sei. Und darüber hinaus, ob es im Falle eines Wiedererkennens als Zitat erlaubt sei.
Daher wird nun gespannt auf das Urteil gewartet, das diesen langen und für die HipHop-Szene elementaren Rechtsstreit entscheiden könnte.
Die Urteilsverkündung steht noch aus. Wir werden Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden halten und Sie informieren, sobald das Urteil in diesem Rechtsstreit verkündet wurde.
In sämtlichen Fragen rund um das Urheberrecht stellen wir Ihnen unsere Experten an die Seite.