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SBS erwirkt Unterlassungsanspruch wegen DSGVO-Verstoß


Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar

Seit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft getreten ist, sind hierzu zahlreiche Gerichtsverfahren geführt worden. Und auch in unserem Hause sind die Anwälte durchgehend mit rechtlichen Fragestellungen zum Umgang mit der DSGVO beschäftigt. Zum Abschluss des Jahres 2020 hat nun eine unserer Anwältinnen für Datenschutzrecht, Rechtsanwältin Laura Novakovski, eine Entscheidung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erwirkt. Der vorliegende Fall zeigt deutlich auf, dass Verstöße gegen die DSGVO auch wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind.

Der Sachverhaltdsgvo datenschutz

Bei den beiden beteiligten Parteien handelt es sich um Wettbewerber, welche im Bereich des Webdesigns und der Werbeentwicklung tätig sind. Bereits im Februar 2020 wurde die gegnerische Partei hinsichtlich verschiedener Wettbewerbsverstöße abgemahnt. So wurden auf deren Webseite nicht alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten, insbesondere war die Datenschutzerklärung der gegnerischen Partei nicht leicht zugänglich und erfüllte damit nicht die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die gegnerische Partei wies diesen Vorwurf insbesondere mit der Begründung zurück, es handele sich bei den einschlägigen Regelungen der Artt. 12, 13 DSGVO nicht um marktverhaltensregelnde Normen i.S.d. § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sodass ein Verstoß nicht wettbewerbsrechtlich abmahnbar sei.

Im März 2020 leitete SBS Legal sodann gerichtlichen Schritte ein und beantragte beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung, nach der es der gegnerischen Partei untersagt werden sollte eine Website zu betreiben, auf der personenbezogene Daten erhoben werden, ohne eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen. Das Landgericht wies den Antrag zurück. SBS Legal legte dagegen sofortige Beschwerde ein - zu Recht, wie sich nun zeigte.

Die rechtlichen Hintergründe

Sobald personenbezogene Daten durch den Betreiber einer Website erhoben werden, ist die betroffene Person gemäß Art. 13 DSGVO über diverse sich auf die Datenverarbeitung beziehenden Aspekte zu informieren – dies geschieht häufig in Form einer sog. Datenschutzerklärung. Gemäß Art. 12 DSGVO ist der Verantwortliche zudem verpflichtet, dem Betroffenen diese Informationen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

Wann ist eine Datenschutzerklärung „leicht zugänglich“?

Leicht zugänglich ist die Darstellung, wenn die Datenschutzerklärung einerseits leicht auffindbar, das heißt nicht auf einer Webseite versteckt platziert ist, und gleichzeitig die Form in einer digitalen Umgebung auch maschinenlesbar und damit barrierefrei ist. Aus diesem Grund sind auf der Webseite platzierte Informationen zum Datenschutz aussagekräftig zu benennen, beispielsweise mit der Bezeichnung „Informationen zum Datenschutz" oder auch „Datenschutz".


Auf der Website der gegnerischen Partei wurde zum einen eine Datenschutzerklärung im Bereich des Impressums implementiert, zudem fand sich eine Datenschutzerklärung in einem Infotext unterhalb eines nur schwer auffindbaren Kontakt-Formulars, versteckt verlinkt hinter dem Wort „hier“ eingebunden.

Zur Entscheidung des Gerichts

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass diese Datenschutzerklärungen für die Betroffenen jedenfalls nicht leicht zugänglich sind. Weder unter der Überschrift „Impressum“ noch bei der Platzierung innerhalb eines Textes unterhalb eines Kontaktformulars wird ein Betroffener regelmäßig davon ausgehen, dass er dort Informationen zum Datenschutz findet.

Das OLG führte weiter aus, dass es sich - entgegen der Rechtsauffassung der gegnerischen Partei - bei den Artt. 12, 13 DSGVO sehr wohl um marktverhaltensregelnde Normen i.S.d. § 3a UWG handelt:

Gemäß § 3a UWG handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Eine Norm regelt dann das Marktverhalten, wenn sie die wettbewerbsrechtlichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleitungen in Betracht kommenden Personen schützt. Eine spezifische wettbewerbsbezogene Schutzfunktion ist dagegen nicht notwendig. Das Gericht hielt daher fest, dass Artt. 12, 13 DSGVO auch das Ziel verfolgt, im Verhältnis der Mitbewerber gleiche Marktbedingungen zu schaffen.

SBS LEGAL erwirkt den Unterlassungsanspruch

Die Datenerhebung der gegnerischen Partei diente mitunter Marketingzwecken. Sie berührte an diesem Punkt das geschützte Interesse der betroffenen Seitenbesucher. Daraus resultiert auch eine Beeinträchtigung der von SBS LEGAL vertretenen Partei, da die gegnerische Seite in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Information der Webseitennutzer und der daraus resultierend fehlenden Warnfunktion, leichter mit potentiellen Kunden in Kontakt kommen kann.


SBS Legal - Kanzlei für Datenschutz- und Wettbewerbsrecht in Hamburg

Als Kanzlei für Datenschutz- und Wettbewerbsrecht beraten wir von SBS LEGAL Sie kompetent und fachlich versiert. Unser Team aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten macht Unterlassungsansprüche im Rahmen des UWG - wie hier- für Sie geltend oder begleitet Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen, um mögliche Datenschutzrechtsverstöße auszuschließen. Suchen Sie anwaltliche Unterstützung in den genannten Rechtsgebieten? Dann stehen wir Ihnen gern als Partner zur Seite und freuen uns, Ihren Erfolg mitzugestalten.

Ihre Ansprechpartner für Datenschutz- und Wettbewerbsrecht in unserem Hause sind:

Laura Novakovski (Rechtsanwältin für Datenschutzrecht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV))

Knut Stenert (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV))

André Schenk, LL.M.Eur. (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Sie haben Probleme und Fragen zu einem DSGVO-Verstoß oder wünschen ganz einfach eine Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der SBS LEGAL?

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

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