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Schlupfloch beim Wechsel der Krankenversicherung


Im Alltag summieren sich zahlreiche Ausgaben – dazu zählen auch Versicherungsbeiträge. Besonders ins Gewicht fallen sie bei der privaten Krankenversicherung, etwa wenn im Ruhestand nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurde ein vermeintliches Schlupfloch genutzt, um aus der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und so Beiträge zu reduzieren. Doch was als Sparversuch beginnt, kann am Ende teuer werden. Nun liegt ein Gerichtsurteil vor – mehr dazu im folgenden Artikel.

Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Früher oder später steht für viele die Entscheidung an, wie sie sich krankenversichern möchten. Mit veränderten Lebensumständen verschiebt sich oft auch der Bedarf an Leistungen – und damit die Frage, welches Modell zur eigenen Situation passt. Mit zunehmendem Alter treten jedoch nicht nur häufiger gesundheitliche Herausforderungen auf, auch ein Wechsel der Krankenkasse wird komplizierter. Wer älter als 55 Jahre ist und privat versichert war, kann nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Hintergrund ist, dass mit steigendem Alter typischerweise mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten und damit auch die Beiträge zunehmen. Deshalb soll verhindert werden, dass Personen, die über Jahre privat versichert waren, bei steigenden Kosten schlicht in die gesetzlichen Kassen zurückwechseln.

Das Geschäftsmodell mit dem Krankenversicherungswechsel

Da dieses Problem bekannt ist, hat sich ein Geschäftsmodell entwickelt, welches den Wechsel von privater in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen soll. Es werden Schlupflöcher gesucht und darin beraten, wie diese am besten ausgenutzt werden sollen.

In dem vorliegenden Fall ging es um das Schlupfloch, dass wenn eine zeitlang im europäischen Ausland gearbeitet wurde, man auch bei der Rückkehr älter als 55 Jahre sein kann, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Regel wurde ursprünglich für ausländische Fachkräfte eingeführt, die nach Deutschland kommen und die Möglichkeit haben sollen, sich gesetzlich krankenzuversichern. Gegen die Beratungsfirma wurde nun ein Verfahren geführt.

Gericht zieht Schlussstrich mit dem Schlupfloch

Im vorliegenden Fall hat ein Betroffener geklagt, weil für ihn der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche nicht funktioniert hat, obwohl er einer dieser Beratungsfirmen 14.000 € gezahlt hatte, um ihn zum Wechsel zu beraten. Das Unternehmen verteidigte sich mit dem Argument, dass nur die Beratung zugesichert wurde, allerdings kein Erfolg des Vorhabens. 

Das Landgericht Frankfurt hat jetzt einen Schlussstrich gezogen. Das Gericht zieht aus dem Sachverhalt den Rückschluss, dass ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. Das Unternehmen sei zu den angebotenen Dienstleistungen nicht berechtigt gewesen. Der Vertrag wurde daher als nichtig angesehen und das Unternehmen muss dem Betroffenen die 14.000 € zurückzahlen.

Vermeintliches Schlupfloch wird teuer

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, allerdings zeigt es eine wichtige und klare Linie. Eine derartige Beratung ist nicht zulässig und sollte nicht angeboten werden, denn im schlimmsten Fall kann der Vertrag nichtig sein und es drohen hohe Kosten.

Auf der Seite der Betroffenen steht die Gesundheitsversorgung auf dem Spiel. Wer am Ende seine Krankenkassenmitgliedschaft gekündigt hat und dem dann die Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt wird, der steht am Ende ohne eine Versicherung da. Wollen sie einen neuen privaten Vertrag abschließen, so drohen hohe Tarife. So werden aus dem Wunsch weniger zu zahlen, noch höhere Kosten.


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