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Nach Zahlung der sechsstelligen Summe hat das Berufungsgericht keine Entscheidung in der Hauptsache mehr treffen müssen. Das Verfahren wurde somit für erledigt erklärt.
Der Auslöser war ein Rap-Song vom Rapper F.B. Dieser Song verletzte die Persönlichkeitsrechte zweier minderjähriger Schwestern, die aus einer Dokusoap bekannt geworden sind sehr schwerwiegend. So urteilte das Landgericht Mannheim am 13.11.2019.
Auf die Klägerinnen bezogene sexuell geprägte Gewaltphantasien sollen dabei Streitgegenstand gewesen sein. Der Rapper F.B. sowie das Unternehmen, das den Song unter seinem Label veröffentlichte, wurden gesamtschuldnerisch zu einer Zahlung von jeweils 50.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt.
Nach dem Urteilsspruch des LG Mannheim, legten sowohl der Rapper F.B. als auch das Unternehmen, das den Song unter seinem Label veröffentlichte, Berufung ein. Das Unternehmen erfüllte jedoch im weiteren Verlauf seine Zahlungspflichten gegenüber den beiden Klägerinnen und nahm die Berufung entsprechend zurück. Die Klägerinnen und F.B. erklärten damit den verbliebenden Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Abgesehen von den Kosten des Berufungsverfahren, die die Beklagten zahlen mussten, da das Rechtsmittel der Berufung voraussichtlich erfolglos geblieben wäre, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe dementsprechend keine Entscheidung in der Hauptsache mehr fallen müssen.
Die Frage, was im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt ist, beschäftigt Juristen immer wieder: Was darf ich sagen, was ist beleidigend? Oder auch: Was muss ich mir gefallen lassen, wogegen kann ich erfolgreich klagen? Besonders in Sozialen Netzwerken fallen schnell und vor allem viele Aussagen, die an der Grenze der Meinungsfreiheit zu verorten sind oder diese Grenze gar überschreiten; Beleidigung, Hass und Hetze enthalten.
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