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Für manche klingt es wie ein Traum, für andere wie ein Albtraum. Doch eines ist klar: künstliche Intelligenz (KI) verändert zahlreiche Lebensbereiche. Besonders die Kulturbranche spürt diese technische Entwicklung am meisten. Autoren, Schauspieler und andere Künstler fürchten um ihre Zukunft. Wir bei SBS LEGAL halten Sie gerne zu aktuellen Themen rund um die KI-Entwicklung auf dem Laufenden. Und nun hat es auch die Model-Branche erwischt. Im Mai diesen Jahres findet der erste „Miss AI“-Wettbewerb statt. Dabei handelt es sich um einen Schönheitswettbewerb, bei dem allerdings keine Menschen zugelassen sind, sondern nur KI-Models wie Aitana Lopez.
Auf der Website zum Wettbewerb liest man folgendes: „Miss AI - wo der traditionelle Schönheitswettbewerb die Welt der KI-Schöpfer kreuzt. Die Kandidatinnen werden nach Schönheit, Technik und Schlagkraft bewertet werden, um die Chance zu haben, die Miss AI-Krone zu gewinnen.“ Es geht also um einen Wettbewerb zwischen schönen Frauen, angelehnt etwa an „Miss Universe“ oder „Miss Germany“.
Das Event wird von den World AI Creator Awards (WAICA) in Kooperation mit Fanvue, einem KI-Dienstleister, angeboten. Das Preisgeld kann sich sehen lassen- die Gewinnerin erhält dank des Preisverleihungspartners Fanvue einen Geldpreis in Höhe von 5.000 USD sowie Zugang zu einem Mentorenprogramm von Imagine Education im Wert von 3.000 USD und PR-Unterstützung im Wert von über 5.000 USD. Diese Werte werden natürlich vom Veranstalter selbst bemessen – trotzdem kann sich das für jemanden, der in dieser Branche groß werden will, massiv lohnen.
Geschaffen werden solche Models anhand sog. generativer KI-Modelle. Das sind solche Modelle, die mittels eines Inputs gewisse Daten verarbeiten können und dann einen eigenständigen Output generieren.
In diesem Fall beschreibt man dem Modell bspw. eine wunderschöne, rothaarige junge Frau am Strand. Das Modell wurde mit unzähligen Fotos von schönen Frauen trainiert und kann nun eine solche Frau digital generieren. Solche Modelle werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf- insbesondere im Urheberrecht, aber auch bspw. im Markenrecht oder Medienrecht.
Es gibt drei zentrale Bewertungskriterien. Das erste ist (natürlich) die Schönheit. Die KI-Models werden nach einigen klassischen Aspekten des Schönheitswesens beurteilt, darunter ihre Schönheit, ihr Auftreten und ihre einzigartigen Antworten auf eine Reihe von Fragen wie "Wenn du einen Traum hättest, um die Welt zu verbessern, welcher wäre das?". Ja, richtig gelesen: Diese KI-Models sind nicht nur schöne Bilder, sondern ihnen wird eine Persönlichkeit einprogrammiert, mit der man sich unterhalten kann. Damit kommt die Vorbereitung einem Wettbewerb zwischen Menschen erstaunlich nahe.
Das zweite Kriterium ist die Technik. Die Teilnehmer erhalten Punkte für ihre Fähigkeiten und die Anwendung von KI-Tools zur Erstellung ihrer digitalen Meisterwerke, einschließlich der Verwendung von Prompts und deren Ausgabe sowie der visuellen Details von Händen, Augen und Hintergründen. Das sind Bereiche, mit denen viele KI-Bildgeneratoren besondere Probleme haben.
Als letztes Hauptkriterium wird der soziale Einfluss genannt. Der soziale Einfluss der KI-Schöpfer wird auf der Grundlage der Anzahl der Interaktionen mit ihren Fans, der Wachstumsrate ihres Publikums und der Nutzung anderer Plattformen wie Instagram bewertet. Diese Models führen abseits ihrer Wettbewerbe nämlich eine Art Influencer-Dasein. Wie das aussieht, kann man gut an zwei Jury-Mitgliedern sehen.
Es gibt vier Personen in der Jury, zwei davon sind menschlich. Ein Mann namens Andrew Bloch, der kryptisch als Mediengründer, Unternehmer und PR-Berater von Lord Sugar vorgestellt wird. Und eine Frau namens Sally-Ann Fawcett, Historikerin und Autorin von Schönheitswettbewerben, vor allem der Miss-Wahl in Großbritannien.
Interessanter sind natürlich die beiden anderen Jury-Mitglieder. Da wäre zunächst Aitana Lopez, die als internationale KI-Schöpferin und 100k USD Fanvue-Verdienerin vorgestellt wird. Es handelt sich also um ein erfolgreiches KI-Model. Ihre Bilder sehen hochprofessionell aus und es ist wirklich schwer, sie von einer echten Frau zu unterscheiden. Auf Instagram hat sie ca. 300.000 Follower und stammt anscheinend aus Barcelona.
Das zweite KI-Mitglied ist Emily Pelligrini, die genauso vorgestellt wird wie Aitana. Obwohl sie aktuell keine richtigen Posts auf Instagram hat, kommt auch sie auf 280.000 Follower. Aufgrund der ihr zugeschriebenen digitalen Persönlichkeit scheinen sie und Aitana in der Lage zu sein, über die Teilnehmerinnen beim Miss AI Schönheitswettbewerb mitentscheiden zu können.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Modelbranche hierdurch künftig verändern wird. Jedenfalls haben wohl schon einige große Marken ihr Augenmerk auf diese Werbemöglichkeit geworfen. Sie bezahlen ohnehin schon Stars und Influencer dafür, ihre Marken zu tragen. Da ist der Schritt nicht weit, ein KI-Model dafür zu bezahlen, mit ihren Outfits zu posieren.
Wie die breite Masse darauf reagiert, ist noch unklar. Die meisten Instagram-Kommentare von Aitana scheinen Bots und andere KI-Models zu sein. Aktuelle passiert so viel rund um ChatGPT und andere KI-Modelle, dass solch ein Wettbewerb gar nicht mehr allzu absurd wirkt.
Diese „Frauen“ stellen jedenfalls einen kaum erreichbaren Schönheitszustand dar. Sie halten ihre perfekte Figur rund um die Uhr, werden makellos in Szene gesetzt und haben hervorstechende Merkmale. Es fällt auf, dass sie übertrieben sexualisiert dargestellt sind- auf beinahe jedem Bild tragen sie einen tiefen Ausschnitt und sind generell knapp bekleidet. Das sind alles Aspekte, die für eine kritische Haltung der Modelbranche gegenüber solchen KI-Modellen sprechen. Doch die Zukunft wird zeigen, in welche Richtung es geht.
Das Urheberrecht regelt die Rechte der Künstler, Musiker, Filmemacher, Schriftsteller und Softwareentwickler und ihrer Urheberwerke (Fotos, Filme, Texte, Musik und Software). Geregelt ist das Urheberrecht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). In dem UrhG wird der Urheber, sein Urheberpersönlichkeitsrecht und seine Miturheber definiert. Ferner wird bestimmt, wann ein Urheberwerk oder ein verwandtes Schutzrecht wie z.B. ein Lichtbild oder Laufbild vorliegt. Sodann werden die Verwertungsrechte der Urheber wie unter anderem das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung der schöpferischen Werke aber auch das Nutzungsrecht des Urhebers und Recht der Lizenzeinräumung an Urheberwerken manifestiert.
Sie sind Urheber oder Lizenzgeber und brauchen eine Beratung für Urheber oder einen Anwalt für Künstler, Fotografen, Musiker, Filmemacher, Softwareentwickler oder Schriftsteller – etwa bezüglich KI-Models wie Aitana Lopez und KI-Schönheitswettbewerben? Dann sind Sie bei uns richtig.