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Dieses Jahr fand in Deutschland die UEFA Europameisterschaft statt. Die Tickets waren in kürzester Zeit ausverkauft. Wie bei solchen Veranstaltungen üblich, gab es auf eBay und Kleinanzeigen viele Tickets. Diese Tickets wurden zum Weiterverkauf angeboten.
Ein Schwarzmarkt für Tickets bildete sich. Die Verkäufer stellen die Tickets oft zu deutlich höheren Preisen zum Weiterverkauf bereit. Genau diese Verkäufer müssen nun mit rechtlichen Schritten durch die UEFA rechnen. Je näher die EM kommt, desto mehr rechtliche Schritte werden eingeleitet.
Die UEFA hat die Vermarktungsrechte für das EM-Finale. Der Ticketverkauf für die Europameisterschaft wird von einem Joint Venture organisiert. Dieses Joint Venture gehört zur UEFA Events SA. Es ist auch ein Teil der DFP EURO GmbH und der EURO 2024 GmbH.
Der Verkauf der Tickets geschah unter bestimmten Bedingungen. Diese Regeln sagen, dass man Tickets nur unter bestimmten Umständen weitergeben darf.
Insbesondere ist der Weiterverkauf der Tickets, vor allem zu einem höheren Preis, nicht gestattet. Daher ist der Verkauf von Tickets auf eBay und ähnlichen Plattformen nicht zulässig. Bei einem Verkauf, der gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, droht eine Abmahnung.
Was passiert, wenn Schwarzhändler Tickets zum Verkauf anbieten? Die UEFA hat Maßnahmen ergriffen, um den Schwarzhandel einzudämmen und Verkäufer auf eBay oder per E-Mail gewarnt.
Der Grund für ihre strenge Vorgehensweise ist klar. Sie möchten den Schwarzmarkt, insbesondere für ihre Fußballfans, unterbinden. Bei der Vergabe der Tickets hat die UEFA darauf geachtet, dass die Tickets zu bezahlbaren Preisen erhältlich sind.
Die Tickets für die UEFA EURO 2024 sind in den meisten Fällen teurer als die für nationale Ligaspiele. Trotzdem sind die Preise viel niedriger als der Marktwert.
Der günstigste Normalpreis für ein Gruppenspiel lag bei 50 Euro. Die UEFA könnte mehr Geld für die Tickets verlangen. Sie entscheidet sich jedoch bewusst dagegen. So bleiben die Preise erschwinglich.
Das Bestreben, die Tickets für diverse soziale Gruppen verfügbar zu machen, wird allerdings durch den Schwarzmarkt beeinträchtigt. Oftmals werden die Tickets auf eBay zu einem erheblich aufgeblasenen Preis angeboten.
Ein weiterer Faktor, um den Schwarzmarkt zu vermeiden, ist, dass die UEFA die Sicherheit im Stadion gewährleisten möchte. In diesem Zusammenhang möchte die UEFA die Kontrolle darüber behalten, wer ein Ticket kauft. Bei eBay-Verkäufen sind die Transaktionen in der Regel anonym, was die gewünschte Kontrolle untergräbt. Dies könnte ein Risiko für die Sicherheit im Stadion darstellen.
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Die UEFA hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schwarzmarkt so weit wie möglich zu bekämpfen. Verkäufer, die Eintrittskarten auf öffentlichen Plattformen zum Verkauf stellen, erhalten Abmahnungen.
Besonders betroffen sind die Verkäufer. Sie zeigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA nicht an und halten sie nicht ein. Außerdem verkaufen sie Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalpreis.
Die UEFA jagt die Verkäufer mithilfe von Rechtsanwälten. Dabei wird speziell nach Lieferanten gesucht, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Falls Sie darüber nachgedacht haben, Ihre Tickets zu einem höheren Preis zu verkaufen, sollten Sie dies besser unterlassen. Die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung ist sehr hoch.
Die UEFA kann gegen Verkäufer vorgehen. In solchen Fällen verlangen sie oft eine Unterlassungserklärung. Außerdem können hohe Kosten für Gerichte oder Vergleiche entstehen.
Zusätzlich kann die UEFA Tickets, die zum Verkauf gestellt wurden, stornieren. Mit der Annäherung der EM steigt die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung.
Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei SBS LEGAL haben wir viel Erfahrung mit Abmahnungen. Wir klären auch, ob Ihre schriftliche Abmahnung berechtigt ist.
Wir kennen uns auch mit Abmahnungen der UEFA aus. Wir kennen den Sachverhalt genau und können Ihnen eine fachkundige Beratung anbieten. Wir eruieren, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können.
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Dies beinhaltet die Durchführung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Auch die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren gehört dazu. Zudem sind andere wettbewerbsrechtliche Gerichtsverfahren Teil des Prozesses.
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