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In den letzten Jahren ist im Direktvertrieb und vor allem im Vertriebskanal des Network-Marketings eine Veränderung der Vermarktungswege zu erkennen. Während in der Vergangenheit neue Teampartner hauptsächlich über Home-Partys, Mehraugengespräche oder Network-Marketing-Veranstaltungen generiert und dort Produkte an die Kunden vermarktet wurden, so hat dieses Vetriebssegment durch den Ausbau der Digitalisierung in den letzten drei bis vier Jahren einen wesentlichen Umbruch erfahren. Aber ist die Nutzung digitaler Vermarktung so einfach? Und inwieweit spielt Compliance dabei eine Rolle?
Zwar wurden von der Allgemeinheit gerade durch die Corona Pandemie die Vorteile der Digitalisierung entdeckt, jedoch sind Teampartner und Unternehmer aus der Branche des Network-Marketings schon viel früher auf die digitale Vermarktung gestoßen.
So wird für die Vermarktung von Produkten verstärkt auf den Social Media Bereich, eigene Websites, Zoom, WhatsApp, Telegram, Gruppen-Calls und Skype Einzelgespräche gesetzt. Zusätzlich hat man jüngere Menschen für den Vertrieb von Leistungen ins Auge gefasst. Aus diesem Grund wurden Online-Webinare über Online-Webinarräume oder digitale Kongresse, die von den Network-Marketing-Unternehmen abgehalten werden, ins Leben gerufen.
Mit der Digitalisierung folgen jedoch auch Probleme bezüglich des Vetragsmanagement der Network-Marketing-Unternehmen. Diese haben nämlich mit Fremdienstleistern (z.B. Maildiensten) Drittverträge unterschrieben, um die digitale Vermarktung zu fördern. Zudem muss beim digitalen Marketing oder Online Verkauf eine Anzahl an rechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Höchste Priorität genießt dabei die Behandlung von personenbezogenen Daten aufgrund ihrer „Bewegung“ zwischen mehreren Unternehmen.
Die Network-Marketing-Unternehmen und Social-Selling-Unternehmen haben ihre Compliance im Laufe ihrer technischen und vertrieblichen Erweiterung meistens außer Acht gelassen. Unwissenheit und fehlende finanzielle Mittel sind oft der Grund hierfür. Denn gerade bei Start-Up Unternehmen werden alle vorhandenen Ressourcen zunächst in den Ausbau des Unternehmens und seinen Vertrieb gesteckt. Für eine eigene Compliance geschweige denn für eine eigene Rechtsabteilung bleibt dann nichts mehr übrig. Natürlich gibt es ebenso Unternehmen, die schlichtweg nicht an einer eigenen Compliance interessiert sind.
Fehlt es einem Unternehmen jedoch an einem ausreichenden Vertragsmanagement und folglich an der Kenntnis, wie die personenbezogenen Daten von den Drittdienstleistern genutzt werden, können diese Vernachlässigungen oft schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Ebenso wenn die eigenen Verträge bzw. mit Drittanbietern nicht durch Datenschutzerklärungen oder Einwilligungserklärungen abgesichert wurden.
Die Bußgeldbehörden haben in den letzten Jahren vermehrt hohe Bußgelder wegen datenrechtlicher Verstöße verteilt. So hat zuletzt das Landgericht Bonn (Urteil v. 11.11.2020, Az. 29 OWi 1/20) einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Datenschutzverstoßes bei einem Authentifizierungablaufs eines Call Centers dazu verurteilt ein Bußgeld von 900.000 Euro zu zahlen. Solch ein hohes Bußgeld könnte ebenfalls gegen ein Network-Marketing-Unternehmen verhängt werden.
Des Weiteren müssen sich Direktvertriebs-Unternehmen häufig mit unangenehmen datenschutzrechtlichen Anfragen frustrierter Kunden oder Teampartnern befassen, die Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung ihrer personenbezogenen Daten haben. Wurde die Aufstellung einer Compliance unterlassen, können Direktvertriebs-Unternehmen unmöglich belegen, dass es sich um eine rechtmäßige Verwendung personenbezogener Daten handelt.
Rechtsanwaltskanzleien nutzen die fehlende Compliance aus, um die Aufträge von Teampartnern und Kunden des Network-Marketing-Unternehmens aufzuheben.
Hierfür sendet die Kanzlei ein anwaltliches Schreiben indem ein Auskunftsanspruch geltend gemacht wird. Darin wird den Unternehmen gedroht: Wenn man diesem angeblichen Anspruch nicht nachkomme, würde man sich an die Datenschutzbehörde wenden. Damit soll das Unternehmen in Erklärungsnot geraten bis sie aus Verzweiflung heraus den rechtmäßig zustande gekommenen Vertrag rückgängig machen. Durch diesen Zugzwang erleidet das Unternehmen nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch einen Imageschaden.
Wir sind der Meinung, dass sich diese Schreiben von Kanzleien in Zukunft häufen werden. Daher ist es von höchster Priorität für eine strukturierte Compliance binnen der unterschiedlichen Fachabteilungen des Network-Marketing-Unternehmens zu sorgen, um dieses vor Bußgeldern, Schäden oder einem Imageverlust zu bewahren. Durch eine geordnete Compliance wird zusätzlich der Unternehmenswert gesteigert und das Image verbessert. Die Digitalisierung sollte daher in zweierlei Hinsicht vom Unternehmen angenommen werden: Einerseits im Bereich des Vetriebs und andererseits müssen die adäquaten Schritte bezüglich der Compliance vorgenommen werden, um mit der sich stets weiterentwickelnden Digitalisierung mitzuhalten.
Seit einiger Zeit hat SBS Legal eine Vielzahl von Compliance Projekten von diversen Network-Marketing-Unternehmen unterstützt. Durch unsere Beratung sind Network-Marketing-Unternehmen hinsichtlich der digitalen Vermarktung nun rechtssicher aufgestellt. Zudem wurden Direktvertriebs-Anbietern die Gelegenheit geboten die Vorteile der Digitalisierungswertschätzungskette auf Dauer und sicher zu nutzen, ohne mit eventuellen negativen Folgen rechnen zu müssen.
Da es bei Compliance um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und selbstauferlegter Regeln geht, umfasst es nahezu jedes Rechtsgebiet: u.a. das Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Datenschutzrecht und das Handelsrecht. Entsprechende Expertise benötigt man, um eine umfassende Compliance-Strategie zu gestalten.
Die fachkundigen Anwälte von SBS Legal begleiten Sie kompetent beim Etablieren eines lückenlosen Compliance Systems. Zudem beraten wir Sie zur bestmöglichen Vorgehensweise bei einem Compliance-Verstoß. So können Strafen sowohl präventiv verhindert als auch rückwirkend möglichst gering gehalten werden.
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen oder Wünschen jeglicher Art – wir freuen uns auf Sie! Es ist uns ein persönliches Anliegen, Ihre Compliance-Strategie in juristischer Hinsicht zum Erfolg zu führen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.