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Selbstanzeige bei Krypto-Steuerhinterziehung


Mit Kryptowährungen wurden in den letzten Jahren beträchtliche Gewinnsummen erzielt. Jedoch müssen diese Gewinne unter gewissen Umständen auch versteuert werden. Ist dies nicht ordnungsgemäß geschehen, steht ein Steuerstrafverfahren im Raum. Ob sich dahingehend eine Selbstanzeige lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel bei SBS LEGAL.

Steuergelder mit Krypto

Kryptowährungen wie Bitcoin haben zahlreichen Anlegern in den letzten Jahren Verluste sowie Gewinne beschert. Während man bei Verlusten wenig beachten braucht, können Gewinne rechtlich interessant werden. Grob lässt sich hier festhalten, dass sie versteuert werden müssen, wenn sie innerhalb eines Jahres gehandelt werden und der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt.

Liegt der Gewinn also oberhalb des Freibetrags, muss er gänzlich versteuert werden. Bitcoin-Gewinne sind dabei als sog. „private Veräußerungsgeschäfte“ einzustufen. Sie werden dann nach dem persönlichen Einkommensteuersatz in Höhe von 0% bis 45% versteuert. Dabei darf auch die Haltefrist nicht vergessen werden: Hält man Bitcoin für länger als ein Jahr, so sind die Gewinne steuerfrei.

Interesse des Staates

Wird in einem bestimmten Wirtschaftsbereich viel Geld mit Steuern kassiert, weckt das natürlich auch das Interesse der staatlichen Behörden. Sie wissen, dass hohe Gewinne auch massive Steuerhinterziehung bedeuten können. Im Jahr 2020 wurde das potenzielle Steueraufkommen aus Kryptowährungen auf ca. 1,2 Mrd. Euro geschätzt.

Das Finanzamt findet solche Zahlen sicherlich interessant. Wir haben in einem Blogartikel vom 16. August bereits über Crypto Crime als brandneues Rechtsgebiet berichtet. Zu diesen Straftaten, deren Kern im Kryptorecht liegt, zählt auch die Steuerhinterziehung.

Aufgrund von Kryptokriminalität nahmen viele staatliche Behörden Kryptoanbieter genauer unter die Lupe. Es ist wenig verwunderlich, dass auch die erzielten Gewinne dabei genauer untersucht werden. Fallen dabei steuerliche Ungereimtheiten auf, ist ein Steuerstrafverfahren nicht mehr weit.

Besonderheiten bei der Selbstanzeige

Es besteht die Möglichkeit, Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Hierbei muss man allerdings einige Besonderheiten kennen. Man könnte sich nun fragen: Wieso sollte ich das Finanzamt freiwillig auf eine von mir begangene Straftat aufmerksam machen?

Die Antwort: Weil das der einzige Weg ist, einer Bestrafung sicher zu entgehen. Macht man alles richtig, entstehen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Heißt also, keine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Auch ein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Zentralregister lassen sich so vermeiden.

§ 371 Abgabenordnung: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.

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Straffreiheit lässt sich durch eine Selbstanzeige nur erreichen, wenn man tatsächlich alle falschen Angaben berichtigt und alle fehlenden Angaben nachholt. Die gemachten Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart.

Aufwändig: 10 Jahre Verjährungsfrist

Richtiggestellt werden muss dabei alles innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre. Dies betrifft alle Einkunftsquellen der jeweiligen Steuerart. Nimmt mal als Beispiel die Einkommensteuer, so wurde bereits besprochen, dass Bitcoin-Gewinne als sog. „private Veräußerungsgeschäfte“ einzustufen sind. Daneben muss man aber bspw. auch Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit angeben.

Das bedeutet natürlich einiges an Aufwand. Dieser kann sich aber lohnen, denn man hat zur Selbstanzeige nur eine einzige Chance. Kommt das Finanzamt der Steuerhinterziehung einmal auf die Schliche, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Reibungsloser Ablauf

Damit die Selbstanzeige möglichst reibungslos abläuft, sollte man es dem Finanzamt möglichst einfach machen. Hierfür lohnt es sich, schon während des Tradings mit Kryptowährungen eine ordentliche Dokumentation anzufertigen. Das kann enorm viel Zeit und Geld im anschließenden Verfahren einsparen.

Hierfür gibt es auf dem Markt bereits zahlreiche Anbieter. Eine sachgemäße Buchführung sorgt für Unterlagen, die man im Ernstfall dem Finanzamt zukommen lassen kann. Bspw. Kontoauszüge und vergangene Steuererklärungen sollten sorgfältig dokumentiert werden.

Als Folge wird zwar trotzdem häufiger ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Dieses dient dann jedoch lediglich der Überprüfung der Selbstanzeige. Sind die gemachten Angaben korrekt und vollständig, so wird das Verfahren eingestellt. Je besser die Angaben sind, desto größer ist also die Chance auf eine schnelle Einstellung des Verfahrens.

Anwaltliche Beratung

Bevor man solche Schritte geht, empfiehlt sich stets eine professionelle Beratung. Anwälte für Steuerrecht und Kryptorecht können Ihnen dabei helfen, die Lage richtig einzuschätzen. Im Einzelfall müssen nämlich viele Faktoren berücksichtigt werden, sodass man schnell den Überblick verlieren kann.

Insbesondere bei hohen Gewinnbeträgen kann die Rechtslage komplex werden. Zu bedenken sind bspw. Zinsen, welche bei einem Zeitraum von 10 Jahren unerwartet hoch zu Buche schlagen können. SBS LEGAL kann Sie zu diesen Fragestellungen gern beraten.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Kryptorecht

Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFTs.

Haben Sie noch Fragen zum Kryptorecht?

Sie brauchen eine Beratung im Kryptorecht oder einen Kryptorechtsanwalt – etwa für eine genauere Aufklärung über Crypto Crime als brandneues Rechtsgebiet oder eine Selbstanzeige bei Krypto-Steuerhinterziehung? Dann sind Sie bei uns richtig.

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