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Seller aufgepasst: steuerliche Compliance bei Amazon FBA


Jeder kennt ihn: Den Riesenkonzern Amazon. Was man auch sucht, man findet es oft nach einem Klick und im besten Falle ist es bereits am nächsten Tag bei einem zu Hause. Doch hinter der Riesenauswahl steckt nicht nur Amazon selbst, sondern auch viele private Seller, die ihre Ware über die prominente Plattform verkaufen.

Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Möglichkeiten Amazon bietet und worauf Sie als Seller besonders in Sachen Steuern beachten müssen.

Amazon als Plattform für private Händler

Der Riesenkonzern Amazon hat viele europäische Online-Marktplätze. Diese können von privaten Händlern genutzt werden.

Als Seller kann man frei wählen, an welchem dieser Marktplätze man mit seiner Ware teilnehmen will. Hierbei können alle Marktplätze von einem einzigen Portal, nämlich Amazon Seller Central, verwaltet werden.

Der passende Verkaufstarif

Um über Amazon verkaufen zu können muss man zunächst einen Verkaufstarif wählen. Welcher für Sie als Seller der passende ist hängt von einigen Faktoren ab. Man hat die Wahl sich als Einzelperson oder mit einem „Professionel“ Account zu registrieren. Bei der ersten Variante zahlt man eine Gebühr von 99 ct je Verkauf, bei der zweiten zahlt man eine monatliche Pauschale von 39,00 €. Was für Sie als Seller rentabler ist hängt vor allem von den Verkaufszahlen ab.

FBA oder FMA – Abwicklungsmethoden für den europäischen Marktplatz

Wenn man auf dem europäischen Marktplatz tätig sein will, so hat man die Möglichkeit bei Amazon zwischen zwei Abwicklungsmethoden zu wählen:  Fulfillment by Amazon oder Fulfillment by Merchant.

Fulfillment by Amazon (FBA)

Hat man sich als Seller für das „Fulfillment by Amazon“ (kurz FBA) entschieden, so wird sowohl die Warenlagerung als auch der Versand von Amazon übernommen.

Wir haben die wichtigsten Vorteile für Sie auf einem Blick zusammengetragen:

  • Unerfahrene oder neue Seller profitieren von der großen Reichweite von Amazon
  • Händler können sich vollkommen auf den Verkauf der Ware konzentrieren, da sich um die Abwicklungsleistungen gekümmert wird
  • Lagerung, Verpackung, Versand, Retourenabwicklung, Rechnungsausstellungen und der Kundenservice werden von Amazon übernommen
  • Mittelbar höherer Umsatz, da FBA-Seller für „Amazon Prime“ „Versand durch Amazon“ und „Buybox“ qualifiziert. Hierdurch erreicht man mehr Sichtbarkeit und bessere Rankings
  • „Multi-Channel-Versand“ bietet die Möglichkeit weiterhin über den eigenen Online-Shop zu verkaufen und durch Amazon versenden zu lassen

Neben den Vorteilen die FBA für Seller bietet darf man aber natürlich nicht vergessen, dass Amazon selbst am Erfolg der Händler mitverdient, und das nicht gerade wenig. Durch Gebühren, Provisionen und Kostenbeteiligungen geht ein großer Teil der Einnahmen an Amazon.

Fulfillment by Merchant (FBM)

Bei Fulfillment bei Merchant (kurz FBM) wird die Warenlagerung und der Versand vom Händler übernommen. Bei dieser Abwicklungsmethode bietet Amazon lediglich seine Handels-Plattform für den Verkauf an.

Händler sollten hier besonders beachten, dass sie sich selbst um die Abwicklung der Vorwärts und Rückwärtslogistik kümmern müssen. Gegebenenfalls muss sich hier eines externen Dienstleisters bedient werden. Dies kann vor allem bei stark zunehmenden Bestell- und Versandmengen und internationalen Kunden viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich für FBM entscheiden, empfehlen wir sich für einen externen Dienstleister zu entscheiden, da dieser bereits über alle nötigen Prozesse und Kenntnisse verfügt und den Anforderungen von Amazon entspricht.


Lagerländer - Welches ist die beste Wahl?

Bezüglich der Lagerländer-Wahl hat man drei Möglichkeiten:

  • Inland-Programm
  • CEE-Programm
  • PAN EU-Programm

Welches Programm für Sie die beste Wahl ist hängt entscheidend davon ab, auf welchen Marktplätzen Sie verkaufen wollen.

Beim Inland-Programm erfolgt die Lagerung der Ware nur in dem Land, in dem Sie auch verkaufen wollen. Einen Verkauf ins Ausland schließt das jedoch nicht aus, denn ein Kunde aus beispielsweise Spanien kann natürlich über die inländische Plattform bestellen.

Bei der Wahl dieses Programms muss ein Gebührenzuschlag je bestellter Einheit gezahlt werden.

Beim CEE-Programm wird die Ware in deutschen, polnischen und tschechischen Lagerhäusern gelagert. Man muss keine Gebühren oder Zuschläge zahlen, es fällt nur die Versandgebühr an. Für Amazon bringt dies einige Vorteile, da sie von den verschiedenen Lohnkosten der Länder profitieren und die Ware flexibler verschieben können.

Beim PAN EU-Programm wird die Ware in allen europäischen Lagerhäusern von Amazon gelagert. Dies bietet sich an, wenn man eine Vielzahl von internationalen Bestellungen hat. Bei diesem Programm zahlt man für alle Bestellungen unabhängig davon woher die kommen die Gebühr für die Inlandssendung.

Das Vereinigtes Königreich gehört seit dem Brexit nicht mehr zum PAN Programm, jedoch wurde Anfang diesen Jahres ein Programm für das europäisches Versandnetzwerk eingeführt, welches die Komplexität in der Logistik reduzieren soll.

Wo die Ware genau gelagert wird, kann man als Händler nicht beeinflussen. Dies wird ausschließlich von Amazon mithilfe von logistischen Algorithmen bestimmt. Um zu jeder Zeit möglichst nah am potenziellen Endkunden zu sein wird die Ware kontinuierlich verschoben.

Seller aufgepasst: steuerliche Compliance ist das A und O

Um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden gibt es einige Programme die dabei helfen die nötigen Meldungen zu erledigen. Die Programme selbst sind kostenlos, wo man aber investieren muss ist die steuerliche Compliance. Sie dienen vor allem der Vereinfachung der Meldeprozeduren.

Über das OSS-Verfahren kann man gebündelt beim Bundeszentralamt für Steuern alle Fernverkäufe aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten melden. Jedoch muss man hier genau aufpassen, denn die OSS-Meldung deckt die Lagerländer nicht ab. In anderen Ländern, in denen man die Ware lagern lässt, muss dann eine steuerliche Registrierung erfolgen.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass andere Länder möglicherweise auch andere Fristen haben. Auch Grenzüberschreitende Lieferungen können nicht über das OSS-Verfahren gemeldet werden. Auch hier muss man zusätzlich tätig werden.

Auch nicht mitinbegriffen in der OSS-Meldung sind Inlandslieferungen. Auch hier ist eine separate Umsatzsteuervoranmeldung nötig.

Auch zu beachten ist, dass bei Fremndwarenverkäufen sogenannte „Commingling-Transaktionen“ möglich sind. Da bedeutet, dass unter Umständen die Ware eines anderen Händlers, der die gleiche Ware lagert, an Ihren Endkunden geliefert wird. Auch hier sind steuerliche Aspekte zu beachten.

Achtung: Fehler können teuer werden

Auch wenn man bei der Größe und Popularität von Amazon wohl denken könnte, dass hier alles ordnungsgemäß und fehlerfrei abläuft, muss man aufpassen! Denn Fehler können bei der großen Menge an Sellern und Einstellungen passieren, und das kann schnell teuer oder auch strafbar werden!

Um dies zu vermeiden, raten wir bei der Registrierung ganz genau hinzuschauen und sich genau zu überlegen wofür man sich registriert und was man als Lagerland oder Marktplatz auswählen will.

Wenn beispielsweise in einem anderen als den ausgewählten Lagerländern gelagert wird und dies nicht in dem Land versteuert wird, dann kann man schnell ungewollt in den Berecih der Steuerhinterziehung gelangen. Um dies zu vermeiden ist es ratsam, die Vorgänge laufend auf ihre Richtigkeit zu prüfen und auf eine gute steuerliche Compliance zu achten. Falls ein Fehler passiert, sollte dieser zwingend so schnell wie möglich behoben werden.


SBS Legal Rechtsanwälte und SBS TAX– Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Hamburg

Für Seller ist eine gute steuerliche Compliance das A und O, vor allem wenn man mehrere Märkte bespielt oder seine War ein mehreren Ländern lagert. Unsere spezialisierten Anwälte für Steuerrecht und Steuerberater erarbeiten ein speziell auf Sie und Ihren Shop zugeschnittenes System und beraten Sie vollumfänglich über Ihre Möglichkeiten und die besten Alternativen.

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Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir begleiten Sie auf jedem Schritt des komplexen Verfahrens uns stehen Ihnen jederzeit für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Auch bei der Fehlerbehebung und der Kontrolle von Rohdaten und im Steuerstrafrecht helfen wir gerne weiter! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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