Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
| Internetrecht, Vetriebs- und Handelsrecht
Blog News
In der heutigen Zeit hat sich das Marketing von Unternehmen stark gewandelt. Mittlerweile setzen immer mehr Unternehmen auf die Nutzung des Internets und insbesondere Social Media, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Influencer haben durch ihre Reichweite und der Nahbarkeit eine starke Gemeinschaft aufgebaut. Die Follower der Influencer kaufen die von den den Influencern beworbenen Produkte. Deshalb werden Influencer auch immer mehr dazu genutzt, Werbung für Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen zu machen.
Influencer nutzen verschiedene Arten des Marketings. Häufig teilen sie Posts oder Stories. Dort bewerben sie die Produkte vor ihrer Kamera. Damit die Produkte noch besser beworben werden können, werden oftmals auch Rabattcodes beim Kauf der Produkte angeboten.
Bei dieser Marketingstrategie müssen allerdings sowohl die Unternehmen als auch die Influencer gewisse Punkte beachten. Entscheidend bei der Behandlung dieser Zusammenarbeit ist, wie die Beziehung ausgestaltet ist. Denkbar ist insbesondere, dass Influencer als Handelsvertreter der Unternehmer anzusehen sind. Sollten Influencer als Handelsvertreter erachtet werden, gehen damit auch die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter einher.
Ob ein Influencer ein Handelsvertreter ist, kann anhand einiger Kriterien bestimmt werden
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Als Handelsvertreter muss man in erster Linie selbstständig tätig sein. Als Selbstständiger hat man insbesondere ein eigenes Unternehmerrisiko und man kann frei über seine Arbeitskraft verfügen, das heißt man kann die Tätigkeit, Arbeitszeit und den Arbeitsort frei gestalten. Im Gegensatz dazu arbeitet jemand als Angestellter, wenn er für einen fremden Betrieb tätig wird und die Zeit, Dauer, Art und den Ort der Tätigkeit nicht frei gestalten kann.
Ob jemand nun als Angestellter tätig ist oder selbstständig ist, hängt von dem gesamten Erscheinungsbild ab. Bei den meisten Influencern lässt sich sagen, dass sie für mehrere Unternehmen tätig sind. Auch bestimmen Influencer meist selbst die Arbeitszeit und den Arbeitsort. Den Inhalt können die Influencer auch zu großen Teilen selbst entscheiden. All diese Punkte sprechen für eine Selbstständigkeit und gegen ein Angestelltenverhältnis. Ist ein Influencer entgegen diesem Regelfall stark auf die Entscheidungen und Vorgaben des Unternehmers angewiesen, kann auch in solchen Einzelfällen ein Angestelltenverhältnis angenommen werden.
Über die Selbstständigkeit hinaus muss der Influencer mit seiner Tätigkeit ständig betraut sein. Der Influencer muss dauerhaft mit der Vermittlung von Geschäften beschäftigt sein. Insbesondere muss er oder sie dazu verpflichtet sein. Lediglich eine Berichtigung ist nicht ausreichend.
Zuletzt müssen Influencer den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer fördern. Der Abschluss eines Geschäfts muss vorbereitet und ermöglicht werden. Er reicht also nicht, wenn man als Influencer lediglich Werbung für gewisse Produkte macht. Man muss wirklich ein Geschäft vermitteln und einen Abschluss ermöglichen.
Ist ein Influencer als Handelsvertreter anzusehen, so finden die Vorschriften für Handelsvertreter im Handelsgesetzbuch Anwendung. In den §§ 86 ff. HGB werden zahlreiche Rechte und Pflichten des Handelsvertreters aufgezeichnet.
Handelsvertreter trifft eine Vermittlungspflicht, er muss sich um die Vermittlung von Geschäften bemühen. Er muss dem Unternehmer über jede Geschäftsvermittlung informieren und auch das herausgeben, was er selbst durch die Vermittlung erlangt. Den Handelsvertreter trifft außerdem eine Verschwiegenheitspflicht. Generell muss der Handelsvertreter gem. § 86 Absatz 1 Halbsatz 2 HGB die Interessen des Unternehmers wahren. Aus dieser Interessenwahrnehmungspflicht kann sogar ein Wettbewerbsverbot resultieren, sodass der Handelsvertreter während der Zusammenarbeit für keine Produkte der Konkurrenz werben darf.
Neben diesen zahlreichen Pflichten haben Handelsvertreter auch einige Rechte. Handelsvertreter haben z.B. das Recht monatlich oder vierteljährlich eine Abrechnung ihrer Provision zu erhalten. Handelsvertreter erhalten nämlich regelmäßig eine Provision. Für eine Provisionsabrechnung haben Handelsvertreter auch das Recht die nötigen Buchauszüge zu verlangen.
Ob Influencer nun als Handelsvertreter anzusehen sind und damit die Regelungen zu den Handelsvertretern Anwendung finden, ist vom Einzelfall abhängig. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden und die Zusammenarbeit von Influencern und Unternehmen müssen entsprechend unter die Lupe genommen werden.
Auf den jeweiligen Einzelfall kann dann reagiert werden und die Rechte und Pflichten besprochen werden.
Haben sie noch Fragen rund ums Handelsvertreterrecht und Handelsrecht? Unsere fachversierten Anwälte sind in allen Belangen für Sie da. Wir überprüfen Ihren Handelsvertretervertrag auf Rechtskonformität und begleiten Sie bei allen Schritten. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Unser Team aus kompetenten Anwälten kann Ihren Fall im Detail überprüfen und Sie über Ihre rechtlichen Ansprüche aufklären. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie.
► Beginn und Kündigung von Handelsvertreterverträgen