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So prüft die BaFin NFT - Wertpapiere und Erlaubnispflicht?


Bei SBS LEGAL haben wir schon mehrere Blogartikel zum Thema Non-Fungible-Token (NFT) verfasst. NFT sind nicht nur in der Kryptoszene nach wie vor relevant, da sie dezentral auf der Blockchain generiert werden. Sie bieten vielseitige Anwendungsmöglichkeiten, wie wir auch in unseren Artikeln zum Metaverse-Recht klargestellt haben. Heute wollen wir uns damit beschäftigen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) NFT bewertet.

Was sind NFT?

Im Zusammenhang mit der BaFin ist es wichtig zu verstehen, was NFT sind und was sie eben nicht sind. Denn ob die Vermittlung von NFT etwa eine Finanzdienstleistung darstellt, kann man nur prüfen, wenn man den Kern der Sache versteht. Und auch bei der Einstufung als Vermögenswerte werden die konkreten Eigenschaften dieser Token noch wichtig werden.

Grundsätzlich geht es bei NFT darum, dass sie aufgrund ihrer technisch garantierten Einzigartigkeit nicht eins zu eins gegen einen anderen Vermögenswert ausgetauscht werden können. Es handelt sich also um Einzelstücke bzw. Unikate, worin auch ein wesentlicher wertbildender Faktor liegt. Bekannte Beispiele sind künstlerische NFT-Kollektionen. Sehr wichtig ist, dass damit nicht die Einzigartigkeit des Inhalts des jeweiligen NFT garantiert wird. Sondern nur, dass sozusagen der Schlüssel zum Inhalt einzigartig ist.

Somit ist denkbar, dass jemand eine Vielzahl inhaltlich identischer NFT generiert, die jedoch individuelle Zugangsschlüssel haben. Dass NFT auf der Blockchain generiert werden, ermöglicht hierbei eine gewisse Seriosität. Denn so kann jedermann einsehen, welche Transaktionsgeschichte solch ein Token hinter sich hat und wer derzeit als Eigentümer in der Blockchain eingetragen ist. Das Ganze funktioniert dezentral, sodass man nicht einer konkreten Behörde sein Vertrauen schenken muss.

Einschätzung der BaFin zum Wertpapier-Status

Wie die BaFin mitteilte, stellen NFT regelmäßig keine Wertpapiere im rechtlichen Sinne dar. Im deutschen Recht gibt es keine einheitliche Definition dazu, was genau ein Wertpapier ist. Es gibt eigene Gesetze zu manchen speziellen Arten von Wertpapieren, NFT gehören jedoch nicht dazu. Traditionell versteht man hierunter Urkunden, die ein Recht, beispielsweise eine Geldforderung, verbriefen. Laut der BaFin würden NFT als Wertpapiere zählen, wenn sie wertpapierähnliche Rechte verkörpern, übertragbar sowie auf dem Finanzmarkt handelbar sind.

Die letzten beiden Aspekte dürften keine Probleme darstellen. NFT sind übertragbar und handelbar, sie werden teilweise mit hohen Gewinnen verkauft. Besonders in der Hype-Phase lag ein Großteil des Anreizes der Blockchain-Token in genau dieser Aussicht. Fraglich ist vor allem, ob sie tatsächlich einen wertpapierähnlichen Charakter haben.

Wertpapierähnliche Rechte würden sich beispielsweise darin ergeben, wenn man aufgrund des NFT einen Zahlungsanspruch gegen jemanden erwirbt, wie das bei Aktien der Fall ist. NFT werden eher um ihrer selbst willen gehandelt. Außerdem spricht ihr individueller Charakter gegen eine Wertpapiereigenschaft. Sie sind gerade nicht untereinander austauschbar, sondern stellen Unikate dar.

NFT als Vermögensanlage

Wenn schon kein Wertpapier, so käme noch eine Einstufung als Vermögensanlage in Betracht. Dies richtet sich nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Eine solche Einordnung ist nur möglich, wenn NFT keine Wertpapiere darstellen, denn diese beiden Institute schließen sich gegenseitig aus. Während Wertpapiere den Anlegern verbriefte Rechte auf beispielsweise Zahlungen verleihen, gewähren Vermögensanlagen schuldrechtliche Ansprüche.

§ 1 Abs. 2 VermAnlG zählt dabei einige Arten von Vermögensanlagen auf, wobei Nr. 7 für NFT interessant sein könnte. Hierbei handelt es sich nämlich um eine recht offene Formulierung.

§ 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG

Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind […] sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen.


Diese Konstellation ist im Regelfall allerdings ebenfalls nicht einschlägig. NFT werden zwar gehandelt und das nicht selten mit Gewinnerzielungsabsicht. Aber dabei geht es um reine Verkäufe mit der Hoffnung, dass der Token im Wert steigen wird. Nicht um das zeitweise Überlassen von Geld.

Die BaFin bildet den Beispielsfall, dass ein NFT als Eigentumsnachweis für einen Kunstgegenstand dient (dies ist aufgrund der Blockchain schließlich möglich). Weiter müsste er die Verpflichtung des Emittenten verkörpern, den Kunstgegenstand mit Gewinn zu veräußern und dem Tokeninhaber einen Rückzahlungs- und Zinsanspruch einräumen. Hieran sieht man bereits, dass der normale Erwerb eines NFT um seiner selbst willen nicht darunterfällt.

Fazit: Wichtig ist der Inhalt des Token

Man kann also pauschal nicht behaupten, NFT würden niemals als Wertpapiere oder Vermögensanlagen gelten. Jedoch fällt der normale Handel mit NFT regelmäßig nicht darunter. Sie sind eben Unikate auf der Blockchain, sozusagen digitale Sammlerstücke. Dieser Charakter ist ein anderer als der eines Wertpapiers, welches häufig in großen Mengen verfügbar ist und bei dem die einzelnen Stücke sich nicht unterscheiden (Man denke an Aktien).

Im Einzelfall ließen sich NFT jedoch so konstruieren dass sie unter die entsprechenden Vorschriften fallen. Dann müssen die Vorgaben der entsprechenden Gesetze eingehalten werden, beispielsweise Erlaubnispflichten oder die Pflicht zur Erstellung eines Vermögensanlageinformationsblatts.

Die BaFin hat NFT jedoch stets unter Kontrolle und prüft sie, da sie die gleichen Risiken für den Finanzmarkt bieten wie reguläre Kryptowährungen. So besteht ein Risiko der Geldwäsche, indem absichtlich unter Pseudonymen oder auf nicht registrierten Plattformen gehandelt wird. Davor muss sich der durchschnittliche Käufer eines NFT allerdings wohl nicht fürchten.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Kryptorecht

Anknüpfend an die Blockchain-Technologie entstanden in den letzten Jahren vollkommen neue wirtschaftliche Ansätze wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Ripple, Dash oder Litecoin), Initial Coin Offerings (ICO), Mining Unternehmen, Exchanges ebenso wie Bitcoin Handels- und Trading-Unternehmen. Den rechtlichen Rahmen für diesen neuen Wirtschaftsbereich bildet das Kryptorecht. Bei uns finden Sie Experten im Bereich des Kryptorechts, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen- und rechtlichen Einordnung von NFT.

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