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Eine Sonderwirtschaftszone (Special Economic Zone, SEZ) ist ein Gebiet, in dem für Unternehmen erleichterte wirtschaftliche Bedingungen herrschen. Hintergrund dessen ist die Schaffung eines – was Steuern betrifft – attraktiven Standorts für Unternehmen, um Geschäfte sowie Investitionen anzuziehen. Auf diese Weise soll in diesen Gebieten die Wirtschaft angekurbelt, neue Arbeitsplätze geschaffen und ein langfristiges Wachstum in wirtschaftlicher Hinsicht gefördert werden.
Die Zona Especial Canaria (ZEC) auf den Kanarischen Inseln ist eine von diesen Sonderzonen. Sie wurde auf Grundlage des von der Regionalregierung erlassenen Gesetzes 19/1994 und der erforderlichen Genehmigung seitens der Europäischen Union (EU) errichtet. Die ZEC gewährt Unternehmen, die sich auf diesen Inseln ansiedeln, eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen.
Seit der Schaffung der ZEC im Jahre 2000 werden wirtschaftliche Entwicklungen vor allem in Bereichen der erneuerbaren Energien, Informations- und Kommunikationstechnologien, Forschung und Entwicklung sowie Logistik enorm gefördert. Auf diese Weise will man auch der Arbeitslosigkeit entgegenwirken und eine größere Vielfalt in der Wirtschaft gewährleisten.
Letztlich lässt sich durch verschiedene Industriezweige auch die wirtschaftliche Abhängigkeit der Inseln vom unsicheren Wirtschaftszweig des Tourismus relativieren. Aufgrund der attraktiven Steuerlösung der ZEC können neben Metropolstädten auch Randgebiete der EU wirtschaftlich gefördert werden.
Die Regionalregierung der Kanarischen Inseln erweiterte die Geltungsdauer der Sonderzone voraussichtlich bis Ende 2027. Die EU muss jedoch noch ihre Einverständniserklärung abgeben.
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Wer es beabsichtigt ein ZEC-Unternehmen zu gründen, der ist gehalten, zunächst einen Antrag bei den zuständigen Behörden zu stellen. Erst nach Genehmigung erfolgt dann die kostenpflichtige Registrierung im ZEC-Register. Die Kosten erstrecken sich auf die gesamte Bestandsdauer des Unternehmens, das heißt jährlich zahlt man eine bestimmte Summe für das Forstbestehen der Eintragung in diesem öffentlichen Register.
Eine Genehmigung zur Gründung eines ZEC-Unternehmens ist nur zu erteilen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Der Geschäftsbetrieb muss nachweislich bei der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Insel mitwirken. Mit dem Hintergrund des verfolgten Zwecks kommen also vor allem Tätigkeitsfelder der Industriebranche in Betracht. Für ein langfristiges Wachstum soll daneben auch die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ausgebaut werden.
Ausgeschlossen von diesen Privilegierungsmöglichkeiten sind naheliegenderweise Betriebe, die der Tourismusbranche zuzuordnen sind. Gleichermaßen sind auch Tätigkeiten im Bereich der Finanzen und Versicherungen sowie grundsätzlich des Bausektors nicht den ZEC-Vorteilen zu unterwerfen.
Die übrigen Bedingungen sind auf den Kanarischen Inseln zwar jeweils anders ausgestaltet, verfolgen im Grundsatz aber die gleiche Zielrichtung. Dazu gehört die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen innerhalb der ersten sechs Monate nach Gründung. Während auf einigen der Hauptinseln eine Mindestzahl von fünf gefordert wird, genügen auf den übrigen Inseln schon drei Arbeitsplätze. Zwingend ist zudem, dass einer der Geschäftsführer einen Wohnsitz am Ort des Unternehmenssitzes, also auf der Insel nachweisen kann.
Eine weitere Bedingungen ist die Höhe der zu tätigenden Investitionen. Im Zeitraum von zwei Jahren nach Gründung muss ein Anlagevermögen von mindestens 100.000 EUR für die Inseln Teneriffa und Gran Canaria nachgewiesen werden. Hier auch wieder: Auf kleineren Inseln ist eine niedrigere Investitionssumme bereits ausreichend.
Die Sonderzone ZEC bietet für Unternehmen auf den Kanarischen Inseln umfassende Privilegierungen im Zusammenhang mit Steuern an. Für unternehmensbezogene Käufe von Immobilien fallen keine Grunderwerbsteuern an; auch Stempelsteuer und dergleichen bleiben erspart. Die der Mehrwertsteuer entsprechende Inselsteuer fällt bei Käufen und Dienstleistungen zwischen den ZEC-Unternehmen untereinander sowie bei Import von Gütern auf die Kanarischen Inseln ebenfalls weg.
Besonders reizend ist in erster Linie allerdings die erhebliche Senkung des Körperschaftsteuersatzes, und zwar auf nur 4%, während der Steuersatz in Spanien grundsätzlich bei 25% liegt. Die Steuern sind bei Überschreitung einer bestimmten Gewinnhöhe jedoch wieder dem regulären Steuersatz entsprechend abzuführen. Diese Obergrenze ist zunächst begrenzt auf eine Gewinnhöhe bis zu 1.800.000 EUR (auf den Hauptinseln), wird aber mit jedem geschaffenen Arbeitsplatz um 500.000 EUR erweitert. Ab 50 Arbeitsplätzen sind Körperschaftsteuern allerdings für jede beliebige Gewinnhöhe vollumfänglich nach dem niedrigen Steuersatz zu berechnen.
Ein weiterer Vorteil von ZEC-Unternehmen ist, dass keine Quellensteuern abzuführen sind. Diese fallen insbesondere bei der Ausschüttung der Dividenden an die Muttergesellschaft an, wenn das ZEC-Unternehmen auf den Kanarischen Inseln Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist.
Schließlich gibt es noch weitere allgemeine Vorteile in steuerrechtlicher Hinsicht, die einem wegen der Unternehmensgründung zustehen.
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