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Sonderzeichen & Allgemeinbegriff: Anforderungen einer Domain


Jede Internetseite lässt sich durch eine Domain erreichen, aber wieso ist diese für Unternehmen so von Bedeutung? Welche Anforderungen sind an eine Domain zu stellen und welche Besonderheiten gelten bei Sonderzeichen und Allgemeinbegriffen?

Die Bedeutung von Domains

In den letzten Jahren haben die Onlinekäufe stark zugenommen; mithin ist der Markt auch größer geworden und der Konkurrenzkampf zwischen Unternehmen gestiegen. Neben der Werbung fürs eigene Produkt gibt es auch noch andere Faktoren, welche einen Vorteil bringen können, so ist es auch mit Domains. Domains sind die Internetadressen, welche in einem Browser eingegeben werden können, um zu der Seite des Unternehmens zu gelangen. Jedes Unternehmen möchte schnell gefunden werden, daher ist es wichtig, dass eine Domain besteht, welche sich gut merken und eintippen lässt, damit der Kunde diese findet. Durch die Bedeutung von Domains, ist das Domainrecht entstanden. Das Domainrecht ist allerdings kein Recht mit einem eigenen Gesetz, sondern vielmehr ein rechtlicher Bereich mit Vorschriften, welche sich durch Rechtsprechung herausgebildet haben. Insbesondere Namens-, Kennzeichen- oder Markenrecht können durch einen Domain-Namen betroffen sein, aber auch ein Verstoß im Wettbewerbsrecht kommt in Betracht.

Das System von einer Domain

Wie aufgeführt sind Domains Internetadressen. Jeder Rechner hat eine IP-Adresse, die aus einer langen Nummernfolge besteht. Um dies zu vereinfachten wird der Domainname vergeben, hinter der die Zahlenabfolge besteht, daher wird jede Domain nur einmalig vergeben. Um eine Domain zu besitzen, muss diese erworben werden. In Deutschland muss ein Domainvertrag zwischen dem Domaininhaber und dem deutschen Network Information Center (kurz DENIC) geschlossen werden. Dieser betreibt den primären Domain-Namen-Server, welcher bei eingehenden Übersetzungsanfragen zu einem Domainnamen die korrespondierende IP-Adresse zurückmeldet.

Der Name von einer Domain

Weil jede Domain nur einmal vergeben wird, müssen sich Unternehmen überlegen, welche Domain zu ihrer Firmenseite führen soll. Denn es gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Besonders einfache und klare Namen sind daher besonders beliebt, denn so gelangen viele mögliche Kunden direkt auf die Seite. Domains sind daher ein Wirtschaftsgut, sie werden gehandelt und haben einen erheblichen Wert. Doch es fragt sich, wie eine Domain gestaltet werden darf. Insbesondere, wenn der Firmenname Sonderzeichen enthält oder Allgemeinbegriffe.

Domain mit Sonderzeichen

Eine Domain darf keine Sonderzeichen enthalten, sondern nur Buchstaben, Zahlen und einen Bindestrich. Der BGH hatte sogar bereits in 2022 beschlossen (BGH, Beschl. V. 25.01.2022 – Az.: II ZB 15/21), dass Sonderzeichen in Firmennamen ebenfalls nicht erlaubt sein können. Im vorliegenden Fall wollte die Antragstellerin ein Slash-Zeichen im Firmennamen. Das Registergericht lehnte diesen Antrag ab, die Klage dagegen wurde ebenfalls abgewiesen.  Der BGH führte auf, dass Sonderzeichen grundsätzlich für die Bezeichnung von Firmennamen verwendet werden können, die Voraussetzung sei jedoch, dass diese als artikulierbare Buchstabenfolge (wie z.B. ",", ".", "!", "?"...) verwendet werden. Dies sei bei den Slash-Zeichen nicht der Fall, da dieses stumm gesprochen wird. Es sollte daher generell auf Sonderzeichen geachtet werden.

Domain und Allgemeinbegriffe

Der BGH hat erst kürzlich einen Beschluss gefällt (BGH, Beschl. v. 11.05.2025 – Az.: II ZB 9/24), wo er sich mit Allgemeinbegriffen aufeinandergesetzt hat. Vorliegend wollte eine Aktiengesellschaft ihre Firme mit einer „.de“ Endung eintragen lassen, also „XY.de AG“ als Namen des Unternehmens. Das Registergericht Charlottenburg lehnte die Eintragung mangels Unterscheidungskraft ab und der BGH bestätigte diese Entscheidung. 

Ein Unternehmen muss deutlich erkennbar und unterscheidbar sein, damit die sogenannte Namensfunktion erfüllt wird. Der hier gewählte Name besteht aus einer Gattungsbezeichnung und der Domainendung “.de”. Diese Kombination ist nicht hinreichend unterscheidungskräftig, um die Namensfunktion zu erfüllen. Die Endung “.de” wird im allgemeinen Geschäftsverkehr nur als Hinweis auf eine Internetadresse verstanden und nicht als Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens. Die Tatsache, dass eine Domain einzigartig ist, spielt für die Eintragungsfähigkeit des Unternehmens keine entscheidende Rolle. Gattungsbegriffe dürfen nicht monopolisiert werden, ansonsten würde der Markt erheblich eingeschränkt und Unternehmen die Namenswahl unnötig erschwert werden. 


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