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Sorgfalt geboten beim KI-Einsatz und beim Krypto-Cashout


Sorgfaltspflichten ermöglichen einen gewissen Standard, an den sich gehalten werden muss, um Risiken zu vermeiden. Insbesondere, wenn es um den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz geht, gab es viele Diskussionen darüber. Kann man sie einfach nutzen oder ist man verpflichtet, die Informationen zu überprüfen? Und auch, wenn man in Kryptowährungen investiert, sollte man gewisse Sorgfaltspflichten einhalten, die am Ende die Auszahlung (Krypto-Cashout) erleichtern.

Ist KI am Arbeitsplatz erlaubt?

Künstliche Intelligenz kann am Arbeitsplatz zahlreiche Abläufe erleichtern. Kleinere Aufgaben, die sonst immer Zeit gefressen haben, können nun viel schneller erledigt werden. Problematisch ist jedoch, dass die meisten KI-Modelle aufgrund ihrer Funktionsweise fehleranfällig sind. Insbesondere sog. Large-Language-Modelle (LLMs) wie ChatGPT beantworten Fragen, indem sie ermitteln, welche Wortreihenfolge als sinnvolle Antwort am wahrscheinlichsten ist.

Darum ist es schwer, sie zur verlässlichen Quellenenangabe zu bringen. Trotzdem ist es grundsätzliche erlaubt, KI am Arbeitsplatz einzusetzen. Als Kompromiss wurden gewisse Sorgfaltspflichten entwickelt, an die sich gehalten werden muss. Bei einem Verstoß kann man für Fehler haften, die das KI-Modell anstellt, wenn man mit diesen weiterarbeitet.

Business Judgement Rule

Die Sorgfaltspflicht ist generell in Form einer sog. Business Judgement Rule festgelegt. Diese geht über gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben wie der reinen Legalitätspflicht hinaus. Geschäftsführende Organe haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Diese Generalklausel ermöglich eine flexible Anpassung der Sorgfaltspflichten für Einzelfälle.

Insbesondere, wenn es um KI am Arbeitsplatz geht, ist die Einhaltung der Business Judgement Rule wichtig. Dabei variieren die Sorgfaltsanforderungen je nach Art der zu treffenden unternehmerischen Entscheidung. Geht es also um bloße innenbetriebliche Aufgaben, ist der Standard bspw. geringer als wenn es um den Umgang mit Kundeninteressen geht. Jedenfalls muss die Geschäftsleitung immer alle verfügbaren rechtlichen und tatsächlichen Informationsquellen vollständig verwerten und Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen.

Was im Einzelnen angemessen ist, soll nach einem sog. objektiv-subjektiven Maßstab entschieden werden. Demnach habe jedes Leitungsorgan (bspw. Mitglied der Geschäftsleitung) die Informationsgrundlage vorab subjektiv zu bewerten, eine solche Bewertung müsse aber rückblickend aus objektiver Sicht zumindest vertretbar sein. Es genügt also nicht, wenn eine Maßnahme nur aus Sicht des Entscheidenden sinnvoll erscheint.

Delegation von Aufgaben

Typischerweise sind Unternehmen hierarchisch gegliedert. Ständig werden bestimmte Aufgaben delegiert. Dies kann schnell als Vorwand genutzt werden, um sich der Verantwortung zu entziehen. Wenn es um die Sorgfaltspflichten beim KI-Einsatz geht, muss die Geschäftsleitung sich die Informationen nicht selbst beschaffen – eine Delegation ist gestattet. Trotzdem ist es Aufgabe der Geschäftsleitung, dafür zu sorgen, dass die internen Informationsflüsse effizient und zuverlässig organisiert sind.

Das bedeutet im Einzelfall, dass die Geschäftsleitung solche Informationen, die sie nicht selbst ermittelt hat, auf ihre Vertraulichkeit hin überprüfen muss. Stellt sich heraus, dass KI eingesetzt wird, fallen gegebenenfalls noch zusätzliche Nachfragepflichten an. Bspw., ob auch ein verlässliches KI-Modell verwendet wurde und ob die Informationen nochmals überprüft wurden. Somit kann man sich nicht einfach seiner Pflichten entziehen, indem man Aufgaben delegiert.

Zusätzliche Anforderungen beim KI-Einsatz

Ab dem 1. August 2024 tritt unionsweit die KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Diese Verordnung wurde bereits seit Jahren diskutiert und soll die Regulierung von künstlicher Intelligenz in der EU vereinheitlichen. Sie kategorisiert KI-Modelle in verschiedene Risikosysteme, an welche dann auch unterschiedliche Anforderungen gestellt werden können.

Für alle Systeme gilt beim Einsatz am Arbeitsplatz, dass sie sorgfältig ausgewählt und entsprechend trainiert wurden, um Fragenaus dem jeweiligen Aufgabenbereich zu beantworten. Dabei müssen stehts Vorgaben aus dem Datenschutzrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Gleichbehandlungsgebot beachtet werden.

Die KI-VO legt außerdem für den Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen besondere Pflichten fest. Bspw. müssen Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung des Systems entsprechend der Gebrauchsanweisung sicherzustellen. Außerdem muss eine Aufsichtsperson bestellt werden, welche die erforderlichen Kompetenzen aufweist und gegebenenfalls durch Schulungen unterstützt wird. Auch muss gegenüber Betroffenen kenntlich gemacht werden, dass Entscheidungen unter Einsatz des KI-Systems getroffen wurden. Dies ist aber nur für die wenigsten Betriebe relevant, da Hochrisiko-KI-Systeme nur in streng definierten Bereichen vorliegen.

Krypto-Cashout: Sorgfalt bei Krypto-Vermögen

Wer viel Geld in Kryptowährungen investiert, möchte es wahrscheinlich früher oder später mal in Fiatgeld, also staatliche Währungen wie US-Dollar oder Euro, umwandeln. Dies ist der sog. Cashout oder Krypto-Cashout, welcher eine zusätzliche Herausforderung darstellen kann. Nämlich besteht insbesondere bei größeren Summen die Gefahr, dass Gelder aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Fiatgeld zurückgewandelt werden sollen.

Solche Vorgänge werden daher unter gewissen Umständen als Risikofälle eingestuft. Hat man Pech, kann das Konto gesperrt werden und die Gelder eingefroren. Um das zu vermeiden, lohnt es sich, bereits vorher etwas vorzubereiten: Nämlich einen Herkunftsnachweis. Dieser wird bei Verdachtsfällen ohnehin von der Bank verlangt. Und bevor er dann erbracht ist, kommt man an sein Geld nicht ran.

Daher sollte man bei einem Cashout bereits vor der Transaktion einen Herkunftsnachweis erbringen, um sorgfältig zu handeln. Die Anforderungen an Herkunftsnachweise können je nach Bank und individuellem Fall unterschiedlich sein. Wichtig  ist jedenfalls, dass die überwiesenen Gelder bis zu ihrem Ursprung („Source of Funds“) zurückverfolgt werden können. Dies aufzuarbeiten, kann bei größeren Vermögen recht aufwändig werden. Hier lohnt sich also eine gute rechtliche Beratung.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das KI-Recht

Künstliche Intelligenz ist bereits seit einiger Zeit ein Thema, das Unternehmen fast täglich mit neuen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. KI-Systeme wie Chat-GPT oder Midjourney eröffnen zahlreiche technische Möglichkeiten. Doch kann die Nutzung von künstlicher Intelligenz auch Risiken darstellen, wie einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Als Kanzlei für KI-Recht befasst sich SBS Legal mit diesen Themen, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

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